H
Holger [BLHC]
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- 12.01.2000
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hi leutz,
wohne im aldi-süd-einzugsgebiet, für mich gäbe es also morgen früh bis halb zehn in deutschland "die große chance".
nun hört man ja doch verstärkt unkenrufe und so richtig schlüssig bin ich mir auch noch nicht, weshalb ich mal die frage nach der garantie stellen möchte: was heißt "garantie" bei aldi? ist das sowas wie ein "rückgabe-/umtauschrecht"? oder muss man einen nicht-selbstverschuldeten fehler am produkt nachweisen können?
nix gegen die fachkompetenz des aldi-personals im edv-bereich, aber könnte man nicht notfalls einfach sagen: "hey leutz, dat ding funzt nich, ich will mein geld zurück"? bei aldi ist es dann erfahrungsgemäß üblich, dass die nicht groß rumkontrollieren, sondern den artikel zurücknehmen und gut is.
ich mach also ein paar benchmarks, schau mir an, wie weit die misslungene prozessor-board-kombi die systemleistung runterzieht und entscheide mich dann im nachhinein.
wenns um die berechtigung der garantie-inanspruchnahme geht... ok, ich lösch die partitionstabelle der festplatte, dann hab ich meinen garantieanspruch. keine saubere lösung (geb ich ja zu), aber mal rein hypothetisch: so läuft das ding nicht und eigenverschulden kann auch nicht festgestellt werden.
was meint ihr dazu?
gruß,
hölsch
wohne im aldi-süd-einzugsgebiet, für mich gäbe es also morgen früh bis halb zehn in deutschland "die große chance".
nun hört man ja doch verstärkt unkenrufe und so richtig schlüssig bin ich mir auch noch nicht, weshalb ich mal die frage nach der garantie stellen möchte: was heißt "garantie" bei aldi? ist das sowas wie ein "rückgabe-/umtauschrecht"? oder muss man einen nicht-selbstverschuldeten fehler am produkt nachweisen können?
nix gegen die fachkompetenz des aldi-personals im edv-bereich, aber könnte man nicht notfalls einfach sagen: "hey leutz, dat ding funzt nich, ich will mein geld zurück"? bei aldi ist es dann erfahrungsgemäß üblich, dass die nicht groß rumkontrollieren, sondern den artikel zurücknehmen und gut is.
ich mach also ein paar benchmarks, schau mir an, wie weit die misslungene prozessor-board-kombi die systemleistung runterzieht und entscheide mich dann im nachhinein.
wenns um die berechtigung der garantie-inanspruchnahme geht... ok, ich lösch die partitionstabelle der festplatte, dann hab ich meinen garantieanspruch. keine saubere lösung (geb ich ja zu), aber mal rein hypothetisch: so läuft das ding nicht und eigenverschulden kann auch nicht festgestellt werden.
was meint ihr dazu?
gruß,
hölsch