:got: Umtauschrecht gibts auch bei ebay erst einmal, da auch hier die ware erst bei eintreffen geprüft werden kann,aber.....
Gibt der verkäufer ausdrücklich an mit Hinweis auf die neuen EU richtlinien etc. das der Käufer auf das Recht auf arantie und Umtausch verzichtet beim kauf, so entfällt der Anspruch.
Ausnahmen hiervon gibt es allerdings auch...
Ist ein Artikel nicht wie in der Beschreibung oder wie in sonstigen hinweisen (Neu/Gebraucht/Funktionstüchtig etc.) angegeben, oder defekt trotz Anmerkung Neu oder Funktioniert einwandfrei (technisch IO) geprüft auf Funktion etc.,greift hier das allgemein gültige Gesetz und der Anspruch auf Rückgabe besteht im zweifel trotz hinweisen! Also Lohnenswert auf Details in den Beschreibenden Texten zu achten ;-)
Dies durch zu setzen im ernstfall dürfte jedoch weder Finanziell noch rechtlich lohnenswert sein, eine gütliche einigung oder aber *Schlauer fürs nächstemal* zu sein ist immer vor zu ziehen..
gruss Peacelord
:app: