Auch ne Ebay-Frage, Rückgaberecht

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  • Auch ne Ebay-Frage, Rückgaberecht Beitrag #1
Frisco94

Frisco94

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Wenn man in einem Laden was kauft und es nach 10 Tagen einem nicht mehr gefällt,
kann man es ja, durch das 14tägige Rückgaberecht, ohne angabe eines Grundes zurückgeben.
Wie ist das bei Ebay, besonders mit Gebrauchtwaren? :confused:
 
  • Auch ne Ebay-Frage, Rückgaberecht Beitrag #2
laberdan

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Das steht irgednwo in den E-Bay Regeln.
Die 14 Tage Rückgaberecht haste dort beimHändler auch.
Weiß allerdings nicht wie das bei Privatverkäufen aussieht.
Ich denke eher nicht.
Denn die Meisten haben ja in der Artikelbeschreibung `ne Aussschlußklausel wg. Privatverkauf in Bezug Garantie u. Rückgabe.
 
  • Auch ne Ebay-Frage, Rückgaberecht Beitrag #3
Resu Looc

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also im laden hast du kein 14 tägiges umtauschrecht das gilt nur für den versandhandel nicht für den einzelhandel sprich nur für katalogware und ware die du nicht gleich sofort sehen und ausprobieren kannst

bei den e-bay händlern ist es wie laberdan schon sagte pflicht bei privaten gibt es allerdings solch eine klausel nicht und selbst wenn dann würden die privaten dieses recht genau wie das halbe jahr garantie ausschließen
 
  • Auch ne Ebay-Frage, Rückgaberecht Beitrag #4
Frisco94

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Danke für die Info, dies habe ich mir schon gedacht, aber war mir nicht sicher,
da ein Freund behauptete das man generrell 14 tägiges Rückgaberecht habe, auch bei Privatauktionen.
 
  • Auch ne Ebay-Frage, Rückgaberecht Beitrag #5
PeaceLorD

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:got: Umtauschrecht gibts auch bei ebay erst einmal, da auch hier die ware erst bei eintreffen geprüft werden kann,aber.....
Gibt der verkäufer ausdrücklich an mit Hinweis auf die neuen EU richtlinien etc. das der Käufer auf das Recht auf arantie und Umtausch verzichtet beim kauf, so entfällt der Anspruch.
Ausnahmen hiervon gibt es allerdings auch...
Ist ein Artikel nicht wie in der Beschreibung oder wie in sonstigen hinweisen (Neu/Gebraucht/Funktionstüchtig etc.) angegeben, oder defekt trotz Anmerkung Neu oder Funktioniert einwandfrei (technisch IO) geprüft auf Funktion etc.,greift hier das allgemein gültige Gesetz und der Anspruch auf Rückgabe besteht im zweifel trotz hinweisen! Also Lohnenswert auf Details in den Beschreibenden Texten zu achten ;-)
Dies durch zu setzen im ernstfall dürfte jedoch weder Finanziell noch rechtlich lohnenswert sein, eine gütliche einigung oder aber *Schlauer fürs nächstemal* zu sein ist immer vor zu ziehen..
gruss Peacelord
:app:
 
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