eigenes Auto als Zweitwagen beim Vater - hohe Prozente

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TurboTobster

TurboTobster

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Moin alle zusammen!

Folgendes: Ich habe mir vor kurzem mein erstes Auto gekauft (bin 26, Führerschein seit 6 1/2 Jahren, also aus dem "versicherungskritischen" Alter raus). Mein Vater hat das Auto als Zweitwagen angemeldet, wir haben außerdem angegeben, dass niemand unter 25 das Auto fährt. Das Angebot der HUK war dann 85%, was ich OK fand.
Jetzt kam die erste Rechnung, wo für das Auto auf einmal 140% berechnet werden. Mein Vater rief bei der HUK an, die sagten ihm, dass sein Erstwagen auch von Leuten unter 23 gefahren wird (mein Bruder), und der könnte sich dann ja auch den Zweitwagen schnappen.

Habe ich da was nich kapiert? Die unterstellen meinem Vater, dass er den Vertrag auf jeden Fall bricht (mein Bruder könnte sich ja den Zweitwagen nehmen)!? Ist das überhaupt so rechtens?

Falls die Versicherung tatsächlich Recht haben sollte, was könnte es für andere Möglichkeiten geben, das Auto günstig zu versichern (der Vertrag ist noch keine 14 Tage alt, noch kann ich zurücktreten)?
Wenn ich das Auto auf meinen Namen bei der selben Versicherung (HUK) versichere, könnte es dann so einen Eltern-Kind-Rabatt geben?

Ansonsten fällt mir nur noch ein, das Auto komplett auf meine zukünftige Schwiegermutter umzumelden (wieder als Zweitwagen), aber das wäre in einem anderen Landkreis und kostet ja auch nochmal gutes Geld fürs Ummelden.
Da fällt mir dann noch meine letzte Frage ein: Wenn das Auto auf einen anderen Besitzer in einem anderen Landkreisumgemeldet werden soll, muss ich das Auto im alten Landkreis dann erstmal abmelden, oder kann die Ummeldung und Umschreibung auf den "neuen" Besitzer komplett in einem Abwasch im "neuen" Kreis erledight werden?

Das waren jetzt eine Menge Fragen, ich hoffe auf viele Antworten :)
 
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Lindemann

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Hallo TurboTobster,

Ich versuche mal meinen Senf als Nichtjurist dazuzugeben.

TurboTobster schrieb:
Moin alle zusammen!

Folgendes: Ich habe mir vor kurzem mein erstes Auto gekauft (bin 26, Führerschein seit 6 1/2 Jahren, also aus dem "versicherungskritischen" Alter raus). Mein Vater hat das Auto als Zweitwagen angemeldet,

Angemeldet? Bei der Kraftfahrtzulassungsstelle? Oder meinst Du Ihr habt bei einer Versicherung einen Antrag für eine Kraftfahrtversicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung) gestellt?

wir haben außerdem angegeben, dass niemand unter 25 das Auto fährt. Das Angebot der HUK war dann 85%, was ich OK fand.

Ihr habt also einen Kraftfahrtversicherungvertrag unterschrieben mit einem Schadensfreiheitrabbat von 85%? Das setzt vorraus das dem Antrag den ihr gestellt habt, von der Versicherung zugestimmt wurde und daraus dann ein Vertrag wurde.

Jetzt kam die erste Rechnung, wo für das Auto auf einmal 140% berechnet werden. Mein Vater rief bei der HUK an, die sagten ihm, dass sein Erstwagen auch von Leuten unter 23 gefahren wird (mein Bruder), und der könnte sich dann ja auch den Zweitwagen schnappen.

Hier wird meiner Meinung nach einiges durcheinender gewürfelt. Es sollte im Antrag/Vertrag explizit aufgeführt sein, wie hoch der Versicherungsbeitrag bei 100%, wie hoch euer Versicherungsbeitrag bei entsprechenden Schadensfreiheitrabbat (85% - ergibt sich aus einer Tabelle und orientiert sich "Unfallfrei gefahrenen Jahren") und der Extra Rabbat für "Garagenparker", "Sonntagsfahrer", "Nichtraucher", oder "Das Fahrzeug wird nicht von Personen unter 25 Jahren gefahren" sollte ebenfalls explizit aufgeführt sein. Also wenn die HUK mit ihrer Argumentation Recht haben sollte (Ich sehe das immer noch anders) dann könnten sie maximal diesen Rabbat für "Keiner unter 25 fährt mit diesem Fahrzeug"- Rabbat Streichen. (Ob diese einseitige Vertragsänderung rechtens ist, sei noch dahingestellt) Aber in gar keinem Fall hat das eine Auswirkung auf den Schadensfreiheitrabbat! Erkläre den Deppen diesen Unterschied. Sie sollten es wissen!

Habe ich da was nich kapiert? Die unterstellen meinem Vater, dass er den Vertrag auf jeden Fall bricht (mein Bruder könnte sich ja den Zweitwagen nehmen)!? Ist das überhaupt so rechtens?

Ich denke NEIN! Ich denke auch das ihr dieser (einseitigen) erhöhung der Versicherungsprämie (Kleingedrucktes im Vertrag lesen. Meistens kann man bei einer erhöhung von 5% pro Jahr oder um 25% gegenüber dem Betrag zum Vertragsabschluss sofort kündigen [nach zugang des Schreibens], wenn nicht sogar, nachdem was Du geschildert hast, eigentlich gar kein Vertrag zu Stande gekommen ist. [Es Sei denn ihr habt den Betrag mit 140% überwiesen, oder einen Vertrag mit 140% Schadensfreiheitrabbat unterschrieben])

Falls die Versicherung tatsächlich Recht haben sollte, was könnte es für andere Möglichkeiten geben, das Auto günstig zu versichern (der Vertrag ist noch keine 14 Tage alt, noch kann ich zurücktreten)?
Wenn ich das Auto auf meinen Namen bei der selben Versicherung (HUK) versichere, könnte es dann so einen Eltern-Kind-Rabatt geben?

Jetzt wird es Kompliziert. Schick mir ne PM und wir können mal telefonieren. Ersteinmal würde ich schon aus Prinzip bei keiner Versicherung die mich verarscht, einen weiteren Vertrag abschließen. Die Zweite Frage die ich mir gestellt habe, warum das Auto nicht selbst versicherst? Die Versicherungen kommen Dir gerne mit 100 irgendetwas Prozent, wenn es der Erste Wagen ist den Du versicherst. Aber es gibt dort möglichkeiten. Wenn Du noch nie ein Fahrzeug versichert hattest, hast Du nur dieses eine mal die Chance auf einen günstigen Schadensfreiheitrabbat. Bei einem Ersteinstieg mit 6 1/2 Jahren Führerschein halte ich sogar den Schadensfreiheitrabbat für wichtiger als die tatsächliche Versicherungsprämie. Im Jahr darauf kann man die Versicherung wechseln, der Schadensfreiheitrabbat steht dann aber fest.

Ansonsten fällt mir nur noch ein, das Auto komplett auf meine zukünftige Schwiegermutter umzumelden (wieder als Zweitwagen), aber das wäre in einem anderen Landkreis und kostet ja auch nochmal gutes Geld fürs Ummelden.
Da fällt mir dann noch meine letzte Frage ein: Wenn das Auto auf einen anderen Besitzer in einem anderen Landkreisumgemeldet werden soll, muss ich das Auto im alten Landkreis dann erstmal abmelden, oder kann die Ummeldung und Umschreibung auf den "neuen" Besitzer komplett in einem Abwasch im "neuen" Kreis erledight werden?

Das waren jetzt eine Menge Fragen, ich hoffe auf viele Antworten

Grundsätzlich müssen Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer nicht ein und dieselbe Person sein! Du könntest z.B. Das Fahrzeug in Deinem Landkreis mit Dir als Fahrzeughalter bei Zulassungsstelle anmelden, und ich könnte, selbst wenn ich keine Führerschein hätte, als Versicherungsnehmer die Haftpflicht für das Fahrzeug abschliessen.

Das waren jetzt eine Menge Antworten, ich hoffe auf Gegenfragen, die ich hoffentlich beantworten kann, oder auf den Anruf - siehe PM
 
  • eigenes Auto als Zweitwagen beim Vater - hohe Prozente Beitrag #3
TurboTobster

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@ Lindemann

Danke, das hat mir schon sehr geholfen. Ich hatte die Tage nie Zeit, mal selbst bei der HUK aufzulaufen, aber das werden mein Vater und ich am Montag mal tun. Ich denke mal, dass ich mit deinen Argumenten einen guten Schritt weiterkomme.

THX :)
 
  • eigenes Auto als Zweitwagen beim Vater - hohe Prozente Beitrag #4
Choco

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Hallo TurboTobster

Das verhalten von der HUK ist ganz normal.

Es ist normal, das bei einer Zweitwagenregelung das zweite Fahrzeug mit 85% eingestuft wird. Allerdings setzt das immer vorraus, das beide Fahrzeuge nur von Personen gefahren werden, die über einem bestimmten Alter sind. Bei der HUK hier also 25 Jahre.

Bei vielen Versicherer ist dieses Alter aber auch schon 23 Jahre.

Am besten wäre es wohl wirklich, das Auto als Zweitfahrzeug zur Schwiegermutter nehmen. Wenn dann alle Fahrer über dem festgesetzen Alter sind, dann bekommst du auch die 85%.

Aber Vorsicht! Beim Wechseln der Versicherung werden dann nicht die 85% weitergemeldet, sondern nur die tatsächlich schadensfreien Jahre!

@Lindemann

Es wird im Regelfall ein Antrag unterschrieben, in dem auch steht, das die Vorraussetzungen für die 85% erfüllt sein müssen. Ist also auch normal, das es so kommt. Die HUK macht das schon richtig.
 
  • eigenes Auto als Zweitwagen beim Vater - hohe Prozente Beitrag #5
Stachel

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ich hab auto und mopped bei der HUK und da liegt bei uns die magische grenze bei 23 jahren.
 
  • eigenes Auto als Zweitwagen beim Vater - hohe Prozente Beitrag #6
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Lindemann

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Choco schrieb:
@Lindemann

Es wird im Regelfall ein Antrag unterschrieben, in dem auch steht, das die Vorraussetzungen für die 85% erfüllt sein müssen. Ist also auch normal, das es so kommt. Die HUK macht das schon richtig.

Nun ja. Ich unterschreibe einen Antrag (aus dem ein Vertrag hervorgeht, wenn nach Prüfung der Bedingungen, beide Parteien einverstanden sind, wenn diese Bedingungen zutreffen). Es kann doch aber nicht sein, das wenn eine Partei nach prüfung der Bedingungen, zu dem Ergebnis kommt, das die im Antrag formulierten Bedingungen _nicht_ zutreffen, automatisch ein Vertrag "in Kraft" tritt, der nicht meinen Vorstellungen entspricht! An dieser Stelle sollten doch zwei seriöse (potentielle) Vertragspartner, nochmal die Bedingungen "erleutern", oder? Oder passen die beiden Worte "seriös" und "Versicherung" einfach nicht zusammen?

PS: Obwohl ich nie einen Vertrag bei der "HUK" hatte, habe ich diese immer für seriös gehalten und bekannten diese als alternative oder zur orientieren immer _mitempfohlen_! Vielleicht ließt ja ein HUK-Mitarbeiter mit. Meine Meinung gegeüber der HUK war nie negativ. Wenn aber nur die hälfte von dem stimmt was "TurboTobster" schreibt, dann muss ich da meine Meinung nochmal überdenken.

Desweiteren stehe ich zu meiner Meinung:
Lindemann schrieb:
Ersteinmal würde ich schon aus Prinzip bei keiner Versicherung die mich verarscht, einen weiteren Vertrag abschließen.
Die Feuersozität hat es einmal versucht! (Einmal, ich hatte dort auch ein Fahrzeug versichert) Sollte jemand von der Feuersozität mitlesen: Vergesst es! Ihr habt es gründlich verkackt!
 
  • eigenes Auto als Zweitwagen beim Vater - hohe Prozente Beitrag #7
Choco

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@ Lindemann

Dieses Verhalten hat nicht nur die HUK, sondern auch jede andere Versicherung auch.

Wenn man es mal genau betrachtet, liegt das Fehlverhalten auch nicht bei der HUK, sondern sogar bei TurboTobster!

Dieser hat nämlich im Antrag einen Schadensfreiheitsrabatt von 85% beantragt, obwohl ihm dieser laut den Bedingungen des Vertrages nicht zusteht! Man könnte also unterstellen, dass er versucht hat sich einen Vorteil zu "erschleichen".
(Ich denke mal, der Fehler liegt an der Kompetenz des Vermittlers, der nicht gewusst hat, das beide Fahrzeuge Fahrer über 25 Jahre haben müssen)

Die HUK hat nichts weiter gemacht, als diesen Schadensfreiheitsrabatt zu prüfen und zu korrigieren. Würde die HUK das nicht machen, könnte ja jeder gleich 30% beantragen und würde diese dann auch bekommen.
 
  • eigenes Auto als Zweitwagen beim Vater - hohe Prozente Beitrag #8
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Lindemann

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Hallo Choco,

nix für ungut. In erster Line wollte ich zum Ausdruck bringen das Vetragspartner, oder solche die werden wollen, miteinander reden sollten. Wir wissen beide nicht was TurboTobster da jetzt genau unterschrieben hat und ob wirklich ein Vertrag zustande gekommen ist. Deshalb werde ich der HUK kein Fehlverhalten unterstellen. Dazu müsste man jetzt die Dokumente einsehen. TurboTobster ein fehlverhalten oder gar "sich einen Vorteil zu erschleichen" zu unterstellen, halte ich aber auch für falsch. Ich unterstelle jetzt mal das seine 6 1/2 Jahre Führerscheinbesitz unfallfrei waren. Jetzt komme ich auf die von mir angedeuteten (legalen) Möglichkeiten nochmal zurück und die Frage: warum TurboTobster das Fahrzeug nicht selbst Versichert. Bei der Kfz-Haftpflicht hat er durchaus eine Chance in die SF-6 mit Beitragssatz von 55% einzusteigen. Damit kommt aber führ gewöhnlich ein Versicherungsvertreter nicht freiwillig mit um die Ecke. Man muss da schon nachbohren. Wenn er das noch vor dem 30.06. tut und die Hauptfälligkeit auf den 01.01. legt, dann wird er sogar nächstes Jahr zum 01.01. weiter runtergestuft. Er könnte also mit dem richtigen Versicherungsvertreter, aufgrund seiner schadensfreien Jahre, selbst mit besseren Konditionen abschliessen, als wenn er das Auto bei seinem Vater mitversichert. Ich unterstelle jetzt mal, dieser Versicherungsfuzzi hat TurboTobster und seinem Vater ein seröses Beratungsgespräch vorgegaukelt, mit dem Ergebnis das 85% (also SF-2) das maximum wäre, und das auch nur wenn sein Vater das Auto als Zweitwagen versichert. Dann hat er nicht alle Möglichkeiten aufgezeigt. Die Gründe dafür können vielseitig sein. z.B. Er wusste es selbst nicht besser (was gleichzustellen ist mit: "er hat keine Ahnung") oder dieser Kunde war ihm nicht wichtig genug (Was mich als Kunden auch nicht sonderlich zufriedenstellen würde).

Wenn ich es genau betrachte, wusste TurboTobster einfach nicht welche Möglichkeiten es gibt. Daraus kann man ihm keinen Vorwurf machen. Wenn man aber genau deshalb ein Beratungsgespräch mit einem "Fachmann" sucht, und dieser "Fachmann" Dich nicht objektiv berät, wäre im Anschluss mein Vertrauensverhälnis zu diesem "Fachmann" gestört. Und ich wäre geneigt, ihm ein Fehlverhalten zu unterstellen (ob er das jetzt bewusst oder aus Unwissenheit tat, lass ich einfach mal dahingestellt). Und der Umstand, das viele Versicherungen (oder Vertreter) mit ihren Kunden so umgehen, lasst es in meine Augen noch lange als in Ordnung erscheinen. Aber bei der Kompetenz des Vermittlers scheinen wir uns ja einig zu sein. :)
 
  • eigenes Auto als Zweitwagen beim Vater - hohe Prozente Beitrag #9
Choco

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Ich vermute auch mal, das der Vertreter keine Ahnung hatte. Die HUK hat meistens nur Nebenberufler als Vertrieb im Einsatz.

Um mal auf die 6 1/2 Jahre Führerscheinbesitz zu sprechen zu kommen.

Das hat mit der Einstufung in die Versicherung nichts zu tun. Zumindest nicht auf dem legalen Wege. Es heißt ja nicht, das er in der Zeit auch mit einem Fahrzeug gefahren ist. Er kann nur einen Vertrag übernehmen, wenn ihm die schadensfreien Jahre übertragen werden.

Einen neuen Vertrag mit 6 schadensfreien Jahren anzufangen ist nicht möglich. Da hat kein Vertreter eine Chance.
 
  • eigenes Auto als Zweitwagen beim Vater - hohe Prozente Beitrag #10
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Lindemann

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Jetzt kommen wir uns allmählich näher. Wenn ich seit 6 Jahren einen Führerschein habe, heisst das sicherlich nicht zwingend, das ich gefahren bin. Andererseits kann ich aber auch während der gesammten Zeit meines Führerscheinbesitzes ein Fahrzeug geführt haben, ohne eines besitzen zu müssen und/oder es versichert haben zu müssen. Der Umkehrschluss ist ja, das ich ein Auto auch besitzen kann, ohne in Besitz eines Fühererschein zu sein (Frage: jetzt bin nicht sicher, aber ich meine, ich könnte es theoretisch dann auch Versichern ohne einen Führerschein, aber da bin ich mir jetzt wirklich nicht sicher :confused:.) jedenfalls kann ich ein Fahrzeug versichern ohne der Besitzer zu sein. Ich kenne einige Fälle, in denen Leute privat nie ein Fahrzeug bessen hatten, aber beruflich damit unterwegs waren. Sie sind mit bis zu 45% eingestiegen (Unfallfreie Jahre des Führerscheinbesitzes vorausgesetzt). Was ist daran illegal? Das sie mehr Kilometer auf unseren Autobahnen abgespult haben wie mancher Sonntagsfahrer? Glaub mir, Jeder Versicherungsvertreter hat einen Pool an solchen Policen (die er eben nur auf nachfrage bekanntgibt. Nicht immer sind 45% drinn, zugegeben) Einen neuen Vertrag mit 6 schadensfreien Jahren anzufangen, sind aus meiner Sicht sehr wohl drin. Du musst das Gepräch richtig führen. Den richtigen Vertreter haben. Und Du darfst eben noch nie ein Fahrzeug versichert gehabt haben. Wenn doch, dann wird von der "alten" Versicherung Deine Einstufung abgefragt. Deshalb von mir die Bemerkung:
Bei einem Ersteinstieg mit 6 1/2 Jahren Führerschein halte ich sogar den Schadensfreiheitrabbat für wichtiger als die tatsächliche Versicherungsprämie. Im Jahr darauf kann man die Versicherung wechseln, der Schadensfreiheitrabbat steht dann aber fest.
Bist Du erst einmal eingestuft, dann kannst Du an den Prozenten nix mehr drehen.
 
  • eigenes Auto als Zweitwagen beim Vater - hohe Prozente Beitrag #11
escape

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Ich kann nur Direct line empfehlen, die versichern den 2. Wagen zu dem gleichen SFR wie der 1. Wagen, einzigste Voraussetzung ist, dass kein Fahrer unter 25 fährt.
www.directline.de
 
  • eigenes Auto als Zweitwagen beim Vater - hohe Prozente Beitrag #12
Choco

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escape schrieb:
Ich kann nur Direct line empfehlen, die versichern den 2. Wagen zu dem gleichen SFR wie der 1. Wagen, einzigste Voraussetzung ist, dass kein Fahrer unter 25 fährt.
www.directline.de

Und um wieviel teuerer ist dafür der erste Wagen?
 
  • eigenes Auto als Zweitwagen beim Vater - hohe Prozente Beitrag #13
escape

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was freust Du Dich da so? War was falsch?
 
  • eigenes Auto als Zweitwagen beim Vater - hohe Prozente Beitrag #14
Choco

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Ja, den gerade das mit den 25 Jahren ist das Problem. ;)
 
  • eigenes Auto als Zweitwagen beim Vater - hohe Prozente Beitrag #15
escape

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Man kann das ja über die Eltern laufen lassen und übernimmt dann später den Vertrag.....bei meinem Sohn ging es ja auch.
Ach, übrigens, ich hatte mich etwas undeutlich ausgedrückt, der 1. Wagen muss nicht bei dieser Versicherung sein! Mein 1. war also bei der R & V und den 2. hatte ich über directline zu meinen Prozenten! angemeldet, das ging problemlos....naja....und wenn die Zeit um ist, hat mein Sohn den Vertrag übernommen.....so schlecht fand ich das gar nicht....:dis:
 
  • eigenes Auto als Zweitwagen beim Vater - hohe Prozente Beitrag #16
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@TurboTobster

gib mal Bescheid ob, und wenn, was sich ergeben hat. (Meine erste erste Antwort hat mich immerhin doch einige Zeit gekostet. :)) Ich denke alle die hier gepostet haben wären interressiert mit welchen Argumenten Du bei der HUK etwas bewegen konntest.

Gib mal nen Status :):):)
 
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