Feststellen könnt man es durch TüV Bescheinigungen, Ölzettel,
Inspektionshefte, oder gar durch Verschleißmessung der Zylinder, natürlich sehr aufwendig, aber im Rahmen eines Gutachtens sicher machbar.
Grundsätzlich finde ich das Verbot von zurückdrehen gut, sollte nur fair sein wenn den Käufer den Kilometerstand kennt.
Dann heißt es in Zukunft bestimmt Tacho vor und nicht zurücksetzten,
zur Kilometeranpassung, zb. bei neuen Tachos.
Ach ja, mann könnt noch aus dem Fahrzeugbrief nach Vorbesitztern schaun,
und die mal fragen was die Kiste runter hat. Evtl. lassen sich Vorbesitzer auch durch og Papiere nachvollziehen, damit hat man dann ungefähr einen Anhalt ob die angegebenen Kilometer stimmen könnten.Falls nicht könnte man bestimmt über eine Anzeige weitere Möglichkeiten bekommen.
Ganz abgedrehte könnten auch sagen, man darf nicht so viel Rückwärtfahren,
wäre dann wohl die Ausrede für die ertappten :lach: