WLAN bei Regulierungsbeh. anmelden ?

Diskutiere WLAN bei Regulierungsbeh. anmelden ? im Netzwerke Forum Forum im Bereich Hardware & Software Forum; Ich hab gelesen, daß man WLAN's die über die Grundstücksgrenze bei der Regulierungsbehörde anmelden muß (soll natürlich kostenlos sein). Ich kann...
  • WLAN bei Regulierungsbeh. anmelden ? Beitrag #1
I

ichbinss

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
26.01.2000
Beiträge
260
Reaktionspunkte
0
Ich hab gelesen, daß man WLAN's die über die Grundstücksgrenze bei der Regulierungsbehörde anmelden muß (soll natürlich kostenlos sein). Ich kann jedoch unter www.regtp.de nichts finden, kein on oder offline - Formular. Kann mir da jdm. weiterhelfen ob ich es jetzt tatsächlich (an)melden muß bzw. wenn ja wie und wo.
 
  • WLAN bei Regulierungsbeh. anmelden ? Beitrag #2
H

HUCKJ

Verdienter Ex-Mod
Dabei seit
22.02.2005
Beiträge
7.353
Reaktionspunkte
0
Sowas habe ich ja noch nie gehört ;) außerdem... wer will das nachprüfen !
Wenn Du Dein WLAN z.B. unverschlüsselt betreibst und die Funkwellen bis auf die Straße gehen, musst Du das auch nicht anmelden und der Nachbar kann halt zufällig mitsurfen.
Wenn Ihr das ganze verschlüsselt und ihr beide dadurch Zugang zum LAN habt, wird Dir auch keiner nachweisen wollen und können, dass der Nachbar wohlwissend mitsurft oder Ihr Daten austauscht. Ihr beide wisst dann einfach von nix, wenn jemand fragt. Ein WLAN kann schließlich jeder haben. Anders ist es natürlich bei einer deutlich sichtbaren Richtfunkantenne oder so etwas an der Hauswand. Da könnten dann schon welche auf die Idee kommen. Außerdem ist es ja laut ISP AGB sogar nicht mal erlaubt, seinen Internetzugang zu sharen, weiß aber nicht ob sich das mittlerweile geändert hat ?
 
  • WLAN bei Regulierungsbeh. anmelden ? Beitrag #3
N

nic_power

Senior Moderator
Dabei seit
27.12.2000
Beiträge
7.838
Reaktionspunkte
2
Hallo,

HUCKJ schrieb:
Sowas habe ich ja noch nie gehört ;) außerdem... wer will das nachprüfen !
Mag sein, dass Du das noch nie gehört hast. Das heisst aber nicht, dass unter Umständen nicht doch eine Meldepflicht besteht. Je nach Szenario ist es sehr wohl notwendig, eine entsprechende Meldung an die RegTp zu schicken!

Außerdem ist es ja laut ISP AGB sogar nicht mal erlaubt, seinen Internetzugang zu sharen, weiß aber nicht ob sich das mittlerweile geändert hat ?
Je nach ISP ist es sehr wohl erlaubt, seinen Zugang zu "sharen". Eine generelle Regelung gibt es hier nicht! Warum auch, schliesslich hängt das auch vom Geschäftsmodell des entsprechende ISPs ab.
Nic
 
  • WLAN bei Regulierungsbeh. anmelden ? Beitrag #4
H

HUCKJ

Verdienter Ex-Mod
Dabei seit
22.02.2005
Beiträge
7.353
Reaktionspunkte
0
@nic
Welches Szenario müsste denn dafür vorhanden sein ;)
 
  • WLAN bei Regulierungsbeh. anmelden ? Beitrag #5
S

stephan_m

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
14.06.1999
Beiträge
455
Reaktionspunkte
0
Hi,

Wlannetze die über Öffendliche Grundstücke ständig (z.B. Richfunkstrecke zum Nachbar über die Straße; Stadtteilnetze; usw) betrieben werden müssen nach wie vor der RegTP gemeldet werden.

Manche Wlan-Anbieter haben dazu Vordrucke zum Download. Hier
Diese Unterlage schickt man dann einfach an die zuständige Außenstelle der RegTP. Die anschriften der Außenstellen findet man leicht unter www.RegTP.de

Gruß
Stephan
 
  • WLAN bei Regulierungsbeh. anmelden ? Beitrag #6
H

HUCKJ

Verdienter Ex-Mod
Dabei seit
22.02.2005
Beiträge
7.353
Reaktionspunkte
0
Wie sieht es denn nun aus, wenn ich zu Hause ein WLAN habe und der Nachbar nebenan mitsurfen kann... da muss ja fast jeder eine solche Anmeldung tätigen ?
RLAN steht für [size=-1]Radio Local Area Network, also Funknetzwerk. Ist ja sehr allgemein gehalten. Eigentlich gilt das dann ja schon wenn das Signal das Grundstück verlässt als illegal, wenn man es nicht angemeldet hat, sehe ich das richtig ? Das würde für jeden privaten WLAN Betreiber in Deutschland gelten, ob verschlüsselt oder nicht... und das Funksignal ist in sehr vielen Fällen so stark, dass man ohne Probleme auf der Straße das Signal feststellen bzw. sogar benutzen kann.[/size]
[size=-1]

[/size]
 
  • WLAN bei Regulierungsbeh. anmelden ? Beitrag #7
BioaSharky

BioaSharky

Super-Moderator
Teammitglied
Dabei seit
25.01.1999
Beiträge
18.511
Reaktionspunkte
9
stephan_m schrieb:
Hi,

Wlannetze die über Öffendliche Grundstücke ständig (z.B. Richfunkstrecke zum Nachbar über die Straße; Stadtteilnetze; usw) betrieben werden müssen nach wie vor der RegTP gemeldet werden.
...[/url]

Die Meldepflicht für grundstückübergreifenden WLAN-Betrieb (Amtsblattverfügung Nr. 154/1999 der RegTP) wurde am 17.12.2003 aufgehoben. Damit ist die Standortmeldung nicht mehr notwendig.

Die Amtsblattverfügung Nr. 154/1999 "Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für Funkanlagen für die breitbandige Datenübertragung im Frequenzbereich 2400-2483,5 MHz (RLAN-Funkanlagen)", veröffentlicht im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) Nr. 22/99 vom 1.12.99, S. 3765, wird aufgehoben.

Quelle: RegTP Verfügung 89 Amtsblatt 25/2003

Es sind die Bestimmungen der jeweiligen Allgemeinzuteilung von Frequenzen zu beachten

* WLAN 5 GHz
Vfg. 35/2002 "Allgemeinzuteilung von Frequenzen in den Bereichen 5150 MHz - 5350 MHz und 5470 MHz - 5725 MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit in lokalen Netzwerken; Wireless Local Area Networks (WLAN-Funkanwendungen)"
* WLAN 2,4 GHz
Vfg. 89/2003 "Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 2400,0 - 2483,5 MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit in lokalen Netzwerken; Wireless Local Area Networks (WLAN- Funkanwendungen)"
* WLAN- Funkanwendungen können ohne Antrag und förmliche Genehmigung auf diesen Frequenzen genutzt werden
* Dem Anwender entstehen durch die Frequenznutzung keine Kosten in Form von Gebühren und Beiträgen
* Mit WLAN Funkverbindungen dürfen verschieden Grundstücke ohne Meldepflicht miteinander verbunden werden
* Es ist keine bestimmte Reichweite vorgeschrieben. Diese wird ausschließlich durch die maximale Strahlungsleistung der Funkanlage und die Umgebungsverhältnisse wie Bebauung, Bewaldung, Geländeform usw. bestimmt

* Die maximale Strahlungsleistung darf 100 mW (e.i.r.p.) nicht übersteigen
* Für WLAN- Funkanwendungen sind keine bestimmten Antennen vorgeschrieben. Die maximale Strahlungsleistung darf nicht überschritten und die Konformitätserklärung des Herstellers der Funkanlage durch Veränderungen an der Antenne nicht verletzt werden. Mit der Konformitätserklärung bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung der tech-nischen Eigenschaften der Funkanlage mit den Anforderungen eines technischen Standards. Wenn Veränderungen gleich welcher Art an der Anlage geplant sind, sollte vorher unbedingt ein Fachhändler oder der Hersteller zu Rate gezogen werden

Kurzer Überblick über Rahmenbedingungen für maximale Strahlung etc.

Meldepflicht der Betreiber von gewerblich öffentlichen Telekommunikationsnetzen und der Anbieter von gewerblichen Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit.

Also gewerblich angebotene WLAN's müssen gemeldet werden, z.B. wenn du deine ganze Siedlung für einen Obulus versorgst.

Ciao
BS
 
Zuletzt bearbeitet:
  • WLAN bei Regulierungsbeh. anmelden ? Beitrag #8
PsiTrax

PsiTrax

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
29.10.2003
Beiträge
547
Reaktionspunkte
0
Ort
Nürnberg
mit andern worten ich muss meine richtfunktstrecke durch mein kaff (überquert ca 5 grundstücke) nicht melden troz "stecken" aufm dach
 
  • WLAN bei Regulierungsbeh. anmelden ? Beitrag #9
BioaSharky

BioaSharky

Super-Moderator
Teammitglied
Dabei seit
25.01.1999
Beiträge
18.511
Reaktionspunkte
9
Melden mußt du die nicht.
Wenn sie auch noch die Gesamt-Sendeleistung von 20dBm EIRP nicht überschreitet, ist sie im grünen Bereich.
 
  • WLAN bei Regulierungsbeh. anmelden ? Beitrag #10
Nickel_C4

Nickel_C4

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
15.12.2000
Beiträge
440
Reaktionspunkte
0
Was eine Richtfunkantenne aber mit ziemlicher Sicherheit macht. - Es sei denn du hast die Sendelesitung gedämpft...
 
  • WLAN bei Regulierungsbeh. anmelden ? Beitrag #11
BioaSharky

BioaSharky

Super-Moderator
Teammitglied
Dabei seit
25.01.1999
Beiträge
18.511
Reaktionspunkte
9
Ich nehme an, dass man in o.g. Beispiel von PsiTrax vielleicht eher von "Richtfunkstrecke" sprechen kann. Also ca. 200-300m oder weniger. Das ist auch mit Mitteln des Hausgebrauch im Rahmen des Gesetzes zu realisieren.
 
Thema:

WLAN bei Regulierungsbeh. anmelden ?

ANGEBOTE & SPONSOREN

https://www.mofapower.de/

Statistik des Forums

Themen
213.180
Beiträge
1.579.174
Mitglieder
55.879
Neuestes Mitglied
stonetreck
Oben