Anlieger frei!

Diskutiere Anlieger frei! im Auto- und Fahrzeugtechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; Ich hab mal eine Frage, wie ist Anlieger frei definiert? So ähnlich wie 50 bei Nässe? Ich meine ab wann ist ein Anliegen ein Anliegen...
  • Anlieger frei! Beitrag #1
bummelbum

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Ich hab mal eine Frage,
wie ist Anlieger frei definiert? So ähnlich wie 50 bei Nässe?
Ich meine ab wann ist ein Anliegen ein Anliegen?

Wenn ich sage ich will die Landschaft sehen, ist das ein Anliegen?
Oder wenn ich Frische Luft brauche und deshalb grade durch eine landschaftlich schöne Strasse mit Anlieger frei fahren muss?

Oder ich habe mich zb mit meiner Freundin gestritten und will innerhalb des Anlieger frei Bereiches spazieren gehen, fahre deshalb mit dem Auto dadurch.

Es gibt meiner Ansicht nach tausend Ausreden um durch Anlieger frei zu fahren oder täusche ich mich da?
 
  • Anlieger frei! Beitrag #2
LA_VOLT

LA_VOLT

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meines wissens nach heißt anlieger frei, du darfst dort nur mitm auto durchfahren, wenn du jemanden besuchen willst, der dort wohnt oder selbst dort wohnst
 
  • Anlieger frei! Beitrag #4
FatMachine

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meines wissens nach heißt anlieger frei, du darfst dort nur mitm auto durchfahren, wenn du jemanden besuchen willst, der dort wohnt oder selbst dort wohnst

Stimmt genau...leider...ich persönlich finde es eine Unverschämtheit...schließlich ist jeder Autofahrer KFZ-Steuerzahler und zahlt somit auch die Sanierung dieser Straßen mit...warum also darf er sie nicht auch benutzen?

Es ist mir unbegreiflich...aber es ist wie es ist...
 
  • Anlieger frei! Beitrag #5
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Eben darum sollen gewisse kleine Anwohnerstraßen von Durchgangsverkehr entlastet werden: Dann hält die Strasse länger, und muss wengier oft auf Kosten der Allgemeinheit saniert werden.
 
  • Anlieger frei! Beitrag #6
Resident

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und daher auch straßen, in denen vermehrt jüngere paare wohnen, die Kinder haben, weil man sich nicht wirklich in einer Verkehrsberuhigtenzone an Schritttempo hält ... also ich hab zumindest noch keinen gesehen, der RICHTIG schritttempo gefahren ist ...
 
  • Anlieger frei! Beitrag #7
FatMachine

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Eben darum sollen gewisse kleine Anwohnerstraßen von Durchgangsverkehr entlastet werden: Dann hält die Strasse länger, und muss wengier oft auf Kosten der Allgemeinheit saniert werden.

Also das Argument ist nicht haltbar...Der verkehr, der dann nicht über diese Straßen fließt, belastet wiederum andere Straßen (mehr)...dadruch fahren ja nicht weniger Autos...

Resident schrieb:
und daher auch straßen, in denen vermehrt jüngere paare wohnen, die Kinder haben, weil man sich nicht wirklich in einer Verkehrsberuhigtenzone an Schritttempo hält ... also ich hab zumindest noch keinen gesehen, der RICHTIG schritttempo gefahren ist ...

In meiner Straße wohnen auch junge Paare mit Kindern, wie in vielen anderen Straßen auch, die keine Anliegerzonen sind...wenn es dazu eine Statistik gibt, so wäre ich sehr überrascht wenn in Anligerstraßen weniger Unfälle passieren...

Ganz ehrlich...nur weil ein paar Rentner sich über Durchgangsverkehr in IHREN heiligen Straßen aufregen ist es für mich noch lange kein Grund, dass diese nicht befahren werden dürfen, zumal viele davon wirkliche Abkürzungen sind und dadurch Sprit und bares Geld sparen...

So lange mir niemand einen plausiblen Grund dagegen liefert werde ich auch weiterhin durch Anliegerstraßen fahren...
 
  • Anlieger frei! Beitrag #8
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Juliet

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Ein berechtigtes Anliegen liegt nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Anlieger sind Personen „...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.“ (BayObLG VRS 33,457)

Quelle: wiki

musst nur wissen wer da wohnt und das du sehen willst ob der rassen dort gemäht ist und du das machen willst.

musst nur wissen wer da wohnt und das du sehen willst ob der rassen dort gemäht ist und du das machen willst. Schon darfst du reinfahren.
 
  • Anlieger frei! Beitrag #9
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Nur, daß die Durchgangsstrasse einen anderen, festeren Untergrund hat, und deshalb den Mehrverkehr besser ab kann. Abgesehen davon: Bei der Anwohnerstrasse wären 1000 Autos am Tag eine Verkehrszunahme von 10.000%, bei der Durchgangstrasse dagegen nur um 1%. Sprich: Die Anwohnerstrasse wird um ein x-faches belastet, wogegen es bei der Durchgangsstrasse eher einen marginalen Unterschied macht.
 
  • Anlieger frei! Beitrag #10
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Euch ist aber klar, dass Anlieger von wenig benutzten Straßen einen höheren Anteil der Erschließungskosten tragen, als zb. Anlieger von Hauptverkehrsstrassen?
 
  • Anlieger frei! Beitrag #11
FatMachine

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Nur, daß die Durchgangsstrasse einen anderen, festeren Untergrund hat, und deshalb den Mehrverkehr besser ab kann. Abgesehen davon: Bei der Anwohnerstrasse wären 1000 Autos am Tag eine Verkehrszunahme von 10.000%, bei der Durchgangstrasse dagegen nur um 1%. Sprich: Die Anwohnerstrasse wird um ein x-faches belastet, wogegen es bei der Durchgangsstrasse eher einen marginalen Unterschied macht.

Diese Aussage kannst du nicht auf alle Anliegerstraßen pauschal übernehmen...genausowenig kann man pauschal sagen, dass Durchgangsstraßen immer mehr Belastung verkraften...es ist doch vielmehr so, dass die Anliegerstraßen im Allgemeinen in einem wesentlich besseren Zustand sind als die Durchgangsstraßen, die durch den Mehrverkehr, der eigentlich über die Anliegerstraße gehen könnte (sollte) stärker belastet werden als ursprünglich vorgesehen...Außerdem belegen diverse Studien, dass PKW bei weitem nicht so schädlich für die Straßen sind wie LKW (ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass ein 40-tonner sich auf eine Straße auswirkt wie 100.000 PKW..ich suche mal danach...werde es nachreichen wenn ich es finde...)
[Damit keine Mißverständnisse aufkommen: Die Aussagen bezgl. der Anliegerstraßen gelten so weit es mich betrifft nur für normalen PKW-Verkehr, dass sich LKW durch kleine Siedlungen quetschen um der Maut zu entgehen oder was auch immer, finde ich nicht in Ordnung...]

btt: Wie schon gesagt...jeder Autofahrer zahlt auch für diese Straßen...ich sehe es nicht ein, warum sie dann einigen wenigen vorbehalten sein sollen...wenn die Anwohner das so wollen, dann sollen sie die Straße von der Stadt übernehmen und einen Privatweg daraus machen aber dann auch bitteschön selbst dafür zahlen
 
  • Anlieger frei! Beitrag #12
Bond246

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Da hätte ich jetzt aber auch mal eine Frage.
Bei uns im Spreewald gibt es viele Schleusen und mein Bruder fährt an Wochenenden des öfteren an diese, um sich ein wenig dazu zu verdienen. Immerhin kann man mit den westlichen Touris in den Kähnen einiges verdienen.
Da die dort gerne mal zelten und einiges an Utensil mitnehmen, kommt es schon mal vor, dass ich sie dort hinfahre. Letztens mussten wir ebenfalls über den Radweg fahren mit dem Vermerkt "Anlieger Frei". Jedoch wollten wir ja weniger jemanden besuchen und eher zu dieser Schleuse.
In wie weit ist das denn dann Rechtsfähig? Immerhin führt ein Waldweg bis zu der Schleuse und ab und an werden dort auch andere Leute mit anderem Anliegen lang fahren.
 
  • Anlieger frei! Beitrag #13
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was macht dein Bruder da denn?? arbeitet er da an einer schleúse um sie auf und zu zumachen?
 
  • Anlieger frei! Beitrag #14
Bond246

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was macht dein Bruder da denn?? arbeitet er da an einer schleúse um sie auf und zu zumachen?

richtig.

Allerdings freiwillig. Die Schleusen sind von jedem Bedienbar, der das will.
Normalerweise wird eine "unbetreute" Schleuse von dem bedient, der sie passieren möchte.
Besonders die Einheimischen verbringen aber an Wochenenden den ganzen Tag da um Leute zu schleusen, die durch wollen. Hat ja dann auch den Vorteil, dass man nicht der Gefahr ausgesetzt wird, beim aussteigen aus dem Paddelboot ins Wasser zu fallen ;)
 
  • Anlieger frei! Beitrag #15
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Dann ist dein Bruder selbstverständlich kein Anlieger.

Neue Frage, anderer Sachverhalt:
Herr X, den ich nur flüchtig kenne, hat mich eingeladen ihn zu besuchen.
Herr X, wohnt angeblich in der Oststraße Haus Nr. 17, die eine Anliegerstraße ist.
Da ich glaube Anlieger zu sein befahre ich die Oststraße.
Die Polizei hält mich routinemäßig an, bevor ich mein eigentliches Ziel (das Haus Nr. 17 von Herrn X) erreicht habe und will wissen ob ich Anlieger sei.
"Natürlich", sage ich ganz spontan, "ich möchte zu Herrn X der hier auf dieser Straße, Haus-Nr. 17 wohnt".
Die Polizei glaubt mir nicht und prüft meine Aussage.
Es stellt sich heraus das Herr X dort nicht wohnhaft ist und auch nie dort gewohnt hat.
Ich versichere den Polizeibeamten dass ich die Straße im festen Glauben das Herr X dort wohne befahren habe.

Herr X muss mir entweder absichtlich eine falsche Adresse genannt haben, ich kann aber auch nicht ausschließen dass ich mich verhört habe.
Hat er evtl. Poststraße gesagt und ich habe Oststraße verstanden ?
Anders kann ich mir diesen Umstand nicht erklären.

War ich in diesem Fall Anlieger oder nicht ?

Gruß
Siggi
 
  • Anlieger frei! Beitrag #16
bummelbum

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Natürlich ist das ein Anliegen. Wenn es wirklich so ist.

Du hast ja die Strasse nicht mit der Absicht befahren das du etwas verbotenes tust.
Die Frage ist nur ob die Polizei dir glaubt^^

Ich wurde schon öfters angehalten, bis jetzt hat "War Spazieren" alle Cops zufrieden gestellt.
 
  • Anlieger frei! Beitrag #17
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siggi112

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Natürlich ist das ein Anliegen. Wenn es wirklich so ist.
Natürlich entspricht die Aussage der Wahrheit
Du hast ja die Strasse nicht mit der Absicht befahren das du etwas verbotenes tust.
Die Frage ist nur ob die Polizei dir glaubt
Gerade das ist ja die Kernfrage.
Wer trägt die Beweislast ?
Ich wurde schon öfters angehalten, bis jetzt hat "War Spazieren" alle Cops zufrieden gestellt.
Hast du ein Glück !

Gruß
Siggi
 
  • Anlieger frei! Beitrag #18
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Natürlich ist das ein Anliegen.

Was für ein Anliegen=Vorhaben du hast, ist irrelevant.

Wenn du eines der an dieser Strasse liegenden Grundstücke aufsuchen willst, bist du ein Anlieger, und darfst die Strasse befahren. Zum Beispiel könnte man erfahren haben, daß Nr. 17 zum Verkauf stehen soll, und schaut sich schon mal diskret die Wohnlage an. Oder auch man möchte zu einer SChleuse/Schranke, welche an dieser Strasse anliegt.
 
  • Anlieger frei! Beitrag #19
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siggi112

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Anlieger sind Personen „...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen.
Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend.
Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann),
dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger.
Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt

Hi Cloakmaster,
wenn die Schleusen bzw. Schranken Bewohner oder Eigentümer des Grundstücks sind und du mit denen in eine Beziehzung treten möchtest oder musst, dann bist du natürlich Anlieger im Sinne dieser Rechtssprechung.
Ich wage aber zu bezweifeln das Schranken sowie Schleusen irgendwo wohnen, geschweige denn Grundstücke besitzen. :D

Gruß
Siggi
 
  • Anlieger frei! Beitrag #20
bummelbum

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Wie sieht es denn aus, wenn ich keinen Anwohner kenne,
aber das Argument aufbringe, einen Anwohner kennen lernen zu wollen, um die Athosmphäre, der Wohnlage, zu befragen?
 
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