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siggi112
Bekanntes Mitglied
M.E. bist du in diesem Fall eindeutig Anlieger.Anlieger sind Personen „...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen.
Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend.
Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt
Du möchtest mit einem Anwohner in eine Beziehung treten.
Ob du ihn kennst oder nicht dürfte unerheblich sein.
Selbst wenn du ohne Einladung kommst und dein Besuch unerwünscht ist bist du zum Einfahren berechtigt.