Anlieger frei!

Diskutiere Anlieger frei! im Auto- und Fahrzeugtechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; M.E. bist du in diesem Fall eindeutig Anlieger. Du möchtest mit einem Anwohner in eine Beziehung treten. Ob du ihn kennst oder nicht dürfte...
  • Anlieger frei! Beitrag #21
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siggi112

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Anlieger sind Personen „...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen.
Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend.
Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt
M.E. bist du in diesem Fall eindeutig Anlieger.
Du möchtest mit einem Anwohner in eine Beziehung treten.
Ob du ihn kennst oder nicht dürfte unerheblich sein.
Selbst wenn du ohne Einladung kommst und dein Besuch unerwünscht ist bist du zum Einfahren berechtigt.
 
  • Anlieger frei! Beitrag #22
bummelbum

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alles klar dann hab ich mein spruch jetzt den ich bringen kann falls ich angehalten werde :)
 
  • Anlieger frei! Beitrag #23
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Cloakmaster

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Hi Cloakmaster,
wenn die Schleusen bzw. Schranken Bewohner oder Eigentümer des Grundstücks sind und du mit denen in eine Beziehzung treten möchtest oder musst, dann bist du natürlich Anlieger im Sinne dieser Rechtssprechung.
Ich wage aber zu bezweifeln das Schranken sowie Schleusen irgendwo wohnen, geschweige denn Grundstücke besitzen. :D

Gruß
Siggi

Es ist nichts an der ehrenamtlichen Tätigkeit als Schleusenwärter auszusetzen. Im Allgemeinen sollen Anliegerstrassen reine Wohngebiete sein, in denen es keine Gewerbeeinheiten gibt. Unser alter Schuster lebte zB auch in einer Anliegerstrasse. Mit seinem Geschäft versteht sich. Jeder, der sein Geschäft aufsuchte, war also in dem Moment Anlieger. Und genauso sehe ich den ehrenamtlichen Schleusenwärter als Anlieger an. Gleiches gilt zB für ehrenamtliche Leuchtturmwärter. Die Leuchttürme sind inzwischen vollkommen automatisiert. Dennoch gibt es einige unentwegte, die für eine gewisse Zeit den Leuchtturmwärter geben, ihre Logbücherschreiben, die Scheiben putzen etc. - ein Hobby wenn du so willst.
 
  • Anlieger frei! Beitrag #24
LA_VOLT

LA_VOLT

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Wie sieht es denn aus, wenn ich keinen Anwohner kenne,
aber das Argument aufbringe, einen Anwohner kennen lernen zu wollen, um die Athosmphäre, der Wohnlage, zu befragen?

da du ja vorhast, mit einem Anwohner in Kontakt zu treten, dürfte das so an sich eigentlich ausreichen, um als Anlieger zu zählen
 
  • Anlieger frei! Beitrag #25
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siggi112

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Es ist nichts an der ehrenamtlichen Tätigkeit als Schleusenwärter auszusetzen.
Natürlich nicht.
Bonds Bruder ist aber nicht offiizeller, ehrenamtlicher Schleußenwärter.
Vielmehr hat er sich selbst dazu "ernannt".
Und genauso sehe ich den ehrenamtlichen Schleusenwärter als Anlieger an. Gleiches gilt zB für ehrenamtliche Leuchtturmwärter. Die Leuchttürme sind inzwischen vollkommen automatisiert. Dennoch gibt es einige unentwegte, die für eine gewisse Zeit den Leuchtturmwärter geben, ihre Logbücherschreiben, die Scheiben putzen etc. - ein Hobby wenn du so willst.
Da kenne ich mich nicht aus.
Wir haben hier im Ruhrgebiet nicht so viele Leuchttürme :D
Ich vermute aber dass ehrenamtliche Leuchtturmwärter offiziell dieses Ehrenamt ausüben.
Die Leute benötigen doch sicher einen Schlüssel um sich Zutritt zu den Leuchtürmen zu verschaffen.
Oder kann jeder Bürger einfach so da rein ?

Gruß
Siggi
 
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