Arcor Sonderkündigungsrecht bei Umzug - wie muss man das auslegen?

Diskutiere Arcor Sonderkündigungsrecht bei Umzug - wie muss man das auslegen? im Telefon und Internet Forum im Bereich Internet & Telekomunikation Forum; Ich als Mieter habe einen seit Jahren laufenden Arcor Anschluss. Die Kündigungsfrist ist allerdings noch nicht erreicht. Nun will ich umziehen...
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Fakemac

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Ich als Mieter habe einen seit Jahren laufenden Arcor Anschluss. Die Kündigungsfrist ist allerdings noch nicht erreicht.

Nun will ich umziehen. Dabei hat man bei Arcor ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug. Allerdings nur dann, wenn Arcor in der neuen Wohnung nicht ebenfalls bis zum Vertragsende liefern kann.

Das Problem ist nun folgendes: selbst wenn ich wollte kann ich Arcor nicht übernehmen. Denn die neue Wohnung habe ich bereits seit einem Jahr. Sie soll nun von der Neben- zur Hauptwohnung werden - dann wenn die alte Hauptwohnung (die mit dem Arcor-Anschluss) gekündigt ist. In der neuen Wohnung, die ich bereits seit einem Jahr habe, ist ebenfalls seit einem Jahr bereits ein anderer Provider aktiv.

Arcor sagt nun, dass mein Sonderkündigungsrecht deshalb nicht gilt und ich mich für knapp 100 Euro aus dem Vertrag freikaufen soll. Ist das gerechtfertigt? Oder kann ich in dieser Situation darauf verweisen, dass sie aus objektiven Gründen an der neuen Wohnung nicht liefern können?
 
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DescWing

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Nunja, gerechtfertigt schon. Immerhin kann Arcor seinen Vertragspflichten weiterhin nachkommen, damit gibt es keinen Grund für sie den Vertrag zu beenden. Ich lese ja nicht heraus das in der anderen Wohnung Arcor nicht verfügbar wäre. Ob 100€ jetzt passen hängt davon ab wielange der Vertrag noch läuft. Aber ich nehme mal an, noch mehrere Monate, dass dort also mehr als 100€ rauskommen würden.
Im Prinzip hast du bei Vertragsabschluss einzuplanen das du nun auf dem Vertrag sitzt.
 
  • Arcor Sonderkündigungsrecht bei Umzug - wie muss man das auslegen? Beitrag #3
Fakemac

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Nunja, gerechtfertigt schon. Immerhin kann Arcor seinen Vertragspflichten weiterhin nachkommen, damit gibt es keinen Grund für sie den Vertrag zu beenden. Ich lese ja nicht heraus das in der anderen Wohnung Arcor nicht verfügbar wäre.

Theoretisch ist es dort verfügbar, aber der Anschluss ist seit einem Jahr belegt. Eigentlich ist die Klausel ja dazu dar, dass man bei einem Umzug in der neuen Wohnung sich keinen anderen Provider sich nehmen kann sondern seinen Vertrag erfülllen muss. Ich kann in der neuen Wohnung des Vertrag aber nicht erfüllen, da der Anschluss dort schon lange belegt ist.
 
  • Arcor Sonderkündigungsrecht bei Umzug - wie muss man das auslegen? Beitrag #4
DescWing

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Ich kann in der neuen Wohnung des Vertrag aber nicht erfüllen
Du nicht, Arcor theoretisch schon. Damit sind sie im Recht. Spricht ja nichts dagegen nen zweiten DSL Anschluss dort zu legen.
 
  • Arcor Sonderkündigungsrecht bei Umzug - wie muss man das auslegen? Beitrag #5
Fakemac

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Du nicht, Arcor theoretisch schon. Damit sind sie im Recht. Spricht ja nichts dagegen nen zweiten DSL Anschluss dort zu legen.
Ein zweiter DSL Anschluss muss erst technisch in die neue Wohnung gelegt werden. Das ist nicht so eindeutig, dass sie das von mir verlagen können.

Habe gerade mal mit einem Freund telefoniert der Volljurist ist. Die Sache scheint durchaus komplizierter zu sein. Da Arcor mittlerweile einen Großteil von Deutschland mit seinen Angeboten abdeckt, würde die Klausel des Sonderkündigungsrechtes bei Umzug so kaum eine Wirkung mehr haben. Eine rein formalistische Klausel kommt aber vor Gericht meist nicht durch, sondern kann genausogut auch für den Vertragsnehmer ausgelegt werden. Es ist also nicht eindeutig ob die Klausel greift oder nicht.

Leider hat man dennoch schlechte Karten. Denn wenn das ganze vor Gericht geht sind die Prozesskosten hoch und das Risiko das man den Prozess verliert und auf diesen Kosten doch sitzen bleibt ist halt da. Man muss wohl versuchen sich mit Arcor zu einigen, was allerdings nicht so einfach ist.
 
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