Storker911
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Hallo!
Habe dieses gerade in den Spiegel-Newsletter gefunden....
Drei Jahre Haft für Raubkopierer geplant
Wer sich künftig Musikstücke, Filme oder Software illegal in Internet-Tauschbörsen beschafft, riskiert bis zu drei Jahre Haft. Bagatellfälle sollen allerdings weiterhin nicht unter Strafe gestellt werden, sagte Justiministerin Zypries
Im Bundesinnenministerium sei jetzt ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Urherberrechts vorgestellt worden, berichtet "Computerbild". Mit der Neufassung wolle man nicht "die Schulhöfe kriminalisieren", betonte Bundesjustizministerin Zypries (SPD). "Wir sehen für Bagatellfälle einen Strafausschließungsgrund vor", erklärte die Ministerin gegenüber der Zeitschrift.
Damit bleibt insbesondere das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen straflos, wenn dies in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht. Wer also den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunterlädt, wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt. Er muss aber mit Schadenersatzansprüchen rechnen."
Ein Sprecher des Ministeriums sagte der Nachrichtenagentur dpa, das neue Gesetz sehe eine Grenze zwischen Bagatell- und strafrechtlich zu verfolgenden Fällen vor. Die Grenze sei eine Vervielfältigung in geringem Umfang. Es sei Sache der Gerichte, die Grenzüberschreitung im Einzelfall zu bestimmen. Es mache keinen Sinn, ein bestimmtes Datenvolumen von Musiktiteln oder Filmen als strafrechtlich relevante Grenze festzulegen, da sich die Technik so rasant entwickle.
Link: Spiegel.de
***Na Dann!!***
Viele Grüsse,
Storker911
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Drei Jahre Haft für Raubkopierer geplant
Wer sich künftig Musikstücke, Filme oder Software illegal in Internet-Tauschbörsen beschafft, riskiert bis zu drei Jahre Haft. Bagatellfälle sollen allerdings weiterhin nicht unter Strafe gestellt werden, sagte Justiministerin Zypries
Im Bundesinnenministerium sei jetzt ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Urherberrechts vorgestellt worden, berichtet "Computerbild". Mit der Neufassung wolle man nicht "die Schulhöfe kriminalisieren", betonte Bundesjustizministerin Zypries (SPD). "Wir sehen für Bagatellfälle einen Strafausschließungsgrund vor", erklärte die Ministerin gegenüber der Zeitschrift.
Damit bleibt insbesondere das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen straflos, wenn dies in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht. Wer also den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunterlädt, wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt. Er muss aber mit Schadenersatzansprüchen rechnen."
Ein Sprecher des Ministeriums sagte der Nachrichtenagentur dpa, das neue Gesetz sehe eine Grenze zwischen Bagatell- und strafrechtlich zu verfolgenden Fällen vor. Die Grenze sei eine Vervielfältigung in geringem Umfang. Es sei Sache der Gerichte, die Grenzüberschreitung im Einzelfall zu bestimmen. Es mache keinen Sinn, ein bestimmtes Datenvolumen von Musiktiteln oder Filmen als strafrechtlich relevante Grenze festzulegen, da sich die Technik so rasant entwickle.
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Storker911