Endlich Ende des Abmahnwahns?

Diskutiere Endlich Ende des Abmahnwahns? im Filesharing & One-Click-Hoster Forum im Bereich Internet & Telekomunikation Forum; Noch viel wichtiger ist aber das hier: Quelle...
  • Endlich Ende des Abmahnwahns? Beitrag #1
Bond246

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Am heutigen Mittwochmorgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zur Störerhaftung für Betreiber von WLANs verkündet (Az. I ZR 121/08). Demzufolge können Privatpersonen "auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird."
Noch viel wichtiger ist aber das hier:
Besonders bitter dürfte den Urheberrechtsmassenabmahnern ein Hinweis des BGH bezüglich der Höhe der Abmahngebühren aufstoßen. Der für Urheberrechtssachen zuständige 1. Senat des höchsten Gerichts merkte an, dass es seit 2008 den Absatz 2 des Paragrafen 97a Urheberechtsgesetz (UrhG) gibt. Dieser sieht eine Höchstgrenze von 100 Euro für Urheberrechtsabmahnungen dann vor, wenn es sich um "einfach gelagerte Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" handelt. Zwar sei diese Regelung im konkreten Fall noch nicht gültig gewesen, aber bei Fällen wie dem verhandelten fallen gegenwärtig "insofern maximal 100 Euro an". Damit dürfte der BGH das Geschäftsmodell der Abmahnanwälte aushebeln, die mit hohen Gebühren und Schadensersatzforderungen Kasse machen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meld...erhaftung-fuer-WLAN-Betreiber-ein-998591.html
 
  • Endlich Ende des Abmahnwahns? Beitrag #2
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TrµMAn

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Heißt das nun, dass man praktisch nur noch 100€ zahlen muss, wenn man beim Herunterladen oder Hochladen (im kleinen Stil) erwischt wird?

Ab wann gillt das "außerhalb des geschäftlichen Verkehrs"?
 
  • Endlich Ende des Abmahnwahns? Beitrag #3
frisbee

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Nein. Denn unabhängig von der Abmahnung fordern die meist auch noch Schadenersatz.
 
  • Endlich Ende des Abmahnwahns? Beitrag #4
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TrµMAn

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ich dachte, es muss vor der Anklage auf Schadensersatz einmal Abgemahnt werden?

Naja ich stecke nun auch nicht so tief in der Materie, was das Rechtliche anbelangt
 
  • Endlich Ende des Abmahnwahns? Beitrag #5
frisbee

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Afaik kommt das in einem Schriftsatz.
 
  • Endlich Ende des Abmahnwahns? Beitrag #6
haxor

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Mir ist der Zusammenhang zwischen dem Threadtitel und dem, was im 1. Beitrag zu verlinkt wurde, nicht ganz ersichtlich. Die Novellierung von §97a UrhG gilt nicht erst seit gestern, und dass die Abmahnanwälte immer auf geschäftlichen Verkehr pochen, ist auch nicht neu. Besitzer eines offenen WLAN Anschlusses erhalten eine Kostendeckelung, was die missbräuchliche Nutzung ihres Anschluss durch Dritte betrifft, aber andere Downloader sind eben auch weiterhin nicht bloß Störer, sondern Täter.
 
  • Endlich Ende des Abmahnwahns? Beitrag #7
haiko

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...wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird."

mich stört der teil in dem urteil.
was ist ein ausreichend gesichertes wlan? wpa2? wie lang muß der schlüssel sein um als sicher zu gelten? wird das irgendwo festgelegt oder wird das von fall zu fall entschieden?
 
  • Endlich Ende des Abmahnwahns? Beitrag #8
SkyMarshal

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mich stört der teil in dem urteil.
was ist ein ausreichend gesichertes wlan? wpa2? wie lang muß der schlüssel sein um als sicher zu gelten? wird das irgendwo festgelegt oder wird das von fall zu fall entschieden?

Also wenn ich das in den Nachrichten richtig verstanden habe, dann meinen die mit "nicht ausreichend gesicherter" unverschlüsselte WLAN-Netze und Netze bei denen die vom Routerhersteller vorgebenen Schlüssel verwendet werden.
Einige Hersteller sollen ja bei jedem Router ein und den selben Schlüssel verwenden.
Das macht es für böse Buben natürlich sehr einfach ins Netz einzudringen.
Von dem Verschlüsselungsverfahren war da nicht die Rede.
 
  • Endlich Ende des Abmahnwahns? Beitrag #9
Bond246

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Also wenn ich das in den Nachrichten richtig verstanden habe, dann meinen die mit "nicht ausreichend gesicherter" unverschlüsselte WLAN-Netze und Netze bei denen die vom Routerhersteller vorgebenen Schlüssel verwendet werden.
Einige Hersteller sollen ja bei jedem Router ein und den selben Schlüssel verwenden.
Das macht es für böse Buben natürlich sehr einfach ins Netz einzudringen.
Von dem Verschlüsselungsverfahren war da nicht die Rede.

Soweit ich weiß bzw. irgendwo mal gelesen habe, reicht es aus, einen WEP-Key zu benutzen, der, wie Skymarshall schon sagt, nicht mit dem Standart-Key verschlüsselt wird. Damit hat man sein W-Lan verschlüsselt und man muss zumindest hack-ähnliche Methoden anwenden, um es zu knacken. Dass die überall verfügbar sind und jeder kennt spielt dabei keine Rolle.

Mir ist der Zusammenhang zwischen dem Threadtitel und dem, was im 1. Beitrag zu verlinkt wurde, nicht ganz ersichtlich. Die Novellierung von §97a UrhG gilt nicht erst seit gestern, und dass die Abmahnanwälte immer auf geschäftlichen Verkehr pochen, ist auch nicht neu. Besitzer eines offenen WLAN Anschlusses erhalten eine Kostendeckelung, was die missbräuchliche Nutzung ihres Anschluss durch Dritte betrifft, aber andere Downloader sind eben auch weiterhin nicht bloß Störer, sondern Täter.

Ich habe ja geschrieben, dass es eigentlich erst mit dem Hinweis des BGH interessant wird ;)
Natürlich ist §97a nicht ganz neu. Doch scheinbar wird er ja nicht wirklich beachtet.
Im Grunde will ich hier auch nur eine Diskussion ankurbeln, die sich darauf beläuft, ob es lohnt, sich gegen die Machenschaften der Anwälte zu wehren. Ich glaube es gibt noch viele, die so eine Abmahnung hinnehmen und wenigstens die Unterlassungserklärung ohne Änderungen unterschreiben und zurück schicken. Viele nehmen sich sogar einen Anwalt und zahlen dann statt 1500€ an die Abmahnanwälte, 800€ an ihren eigenen Anwalt...

In diesem Sinne
Schönen Männertag :ger:
 
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  • Endlich Ende des Abmahnwahns? Beitrag #10
SkyMarshal

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Also ich hätte da mal eine Frahe bzüglich der Verschlüsselung.
Ich weiss zwar nicht ob das hier reinpasst/reingehört, aber ich wollte deswegen kein neues Thema erstellen.
Wie sieht es mit dem regelmäßigen ändern des Schlüssels aus?
Sollte man ihn regelmäßig ändern und in welchen Abständen sollte man das machen?
Ich verwende meinen derzeitigen Schlüssel jetzt schon seit 4 Monaten.
 
  • Endlich Ende des Abmahnwahns? Beitrag #12
SkyMarshal

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  • Endlich Ende des Abmahnwahns? Beitrag #13
J

Juliet

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http://www.youtube.com/watch?v=RryRaP42QXk
nach meinem wissenstand ist das nicht zu kancken solange du ein PW benutzt welches 8 stellig ist und den regeln der PW entspricht.
 
  • Endlich Ende des Abmahnwahns? Beitrag #14
SkyMarshal

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Okay, dann brauche ich mir ja keine Sorgen zu machen.
Mein Schlüssel hat 53 Zeichen (Zahlen und Buchstaben).
 
  • Endlich Ende des Abmahnwahns? Beitrag #15
H

HAWOBO

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  • Endlich Ende des Abmahnwahns? Beitrag #16
Bond246

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Ich benutze den Thread noch mal, passt ja ungefähr rein.
Denn:
Gericht: 15 Euro pro Song Schadensersatz für Filesharing

Ein Jugendlicher, der zwei Musikstücke in eine Internet-Tauschbörse eingestellt hatte, muss den betroffenen Rechteinhabern insgesamt 30 Euro Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht Hamburg in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 308 O 710/09). Die klagenden Musikverlage hatten eine Summe von insgesamt 600 Euro gefordert.
http://www.heise.de/newsticker/meld...-Schadensersatz-fuer-Filesharing-1126469.html

Endlich siegt das Recht :app:
 
  • Endlich Ende des Abmahnwahns? Beitrag #18
Akyra Fox

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Rannoch / Perseus
Auf jeden Fall entschied der Bundesgerichtshof vor kurzem, dass keine Filesharing-Haftung mehr besteht, wenn Dritte einen Netzzugang hatten, ob gewollt für Bekannte, Freunde, oder sonst wen, oder ungewollt durch nicht ausreichend gesichertes Netzwerk, z.B. WLAN, hatten!

Die Störerhaftung wird immer schwerer geltend zu machen sein! Zumutbar ist dem "Störer" nur die Mitarbeit zur Aufklärung, ob und wer mit im Störernetz anwesend war, indem dieser seine Familienmitglieder und Freunde oder Bekannte diesbezüglich befragen müsste! Ob bei der Befragung etwas herauskommt, könnte im Raum stehen gelassen werden, ganz nach dem Motto: keiner sagt was und keiner war es!

Zumutbar ist dagegen nicht, dass der "Störer" durch fortgeschrittene IT-Kentnisse beweisen muss, z.B. durch gespeicherte Protokolle im Router, etc., wer, wann, was, wo gemacht haben soll...

Demnach haften beispielsweise Eltern nicht mehr für ("illegales") Filesharing erwachsener Kinder...

"Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde."

Somit muss der Anschlussinhaber in einem Filesharing-Verfahren lediglich angeben, dass Dritte Zugriff auf diesen Anschluss haben, oder dass der Anschluss nicht ausreichend abgesichert war... Übertragbar ist dies auch auf Wohngemeinschaften...

Vergleiche dazu http://juris.bundesgerichtshof.de/c...Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=66407&pos=0&anz=5

Es ist zur großen Freude, dass endlich gesetzlich etwas gegen die Rechtsverdreher, Winkeladvokaten und andere Abmahnanwälte und deren Kanzleien getan wird ubd der Geldhahn der Angst und Einschüchterung, der auf Kosten Ahnungsloser und Unschuldiger, geflossen ist, zugedreht wurde!!

Leider viel zu spät: denn in diesen Jahren, konnten sich diese Kriminellen mehrfach goldene Nasen verdienen!

Das kommt dann daraus, wenn hohe Institutionen Urteile und Gesetze erlassen, die auf technische Inkompetenz und Unwissenheit beruhen!

Man muss aber kein IT-Wissenschaftler sein, um zu wissen, dass die IP-Adresse, MD5-Hash und Tatzeit keine hinreichenden Beweise sind, nicht mal stichhaltige Indizien, denn dann wäre es einfach, beispielsweise Terroristen, Kinderschänder und Rechtsradikale dingfest zu machen!

Und dies ist nur e i n Beispiel von vielen, in denen auf Zeit gespielt wurde, bis adäquate Gesetze verabschiedet werden, kann man sich mit dem Treiben eine goldene Nase verdienen, oder schnell ein System etablieren, um seine Schäfchen ins Trockene zu bringen, bis entsprechende Gesetze greifen!

Quo vadis, Lex?
 
  • Endlich Ende des Abmahnwahns? Beitrag #19
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JennyMaus

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Hallo ihr Lieben,

uns ist letzte eine Abmahnung ins Haus geflattert von der Kanzlei Waldorf Frommer für die erste Folge von der ersten Staffel von Better Call Saul. Mein Mann hat die Folge vor einer halben Ewigkeit gezogen also mehr als 2 Jahre bestimmt. Gibts da nicht Verjährung oder so? Ich meine das ist schon verdammt lange her.
 
  • Endlich Ende des Abmahnwahns? Beitrag #20
Lemmy

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Lemmyngshausen
https://www.abmahnwahn-dreipage.de/
Das wird dir (euch) weiterhelfen.
 
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