Festmontierte Warnlamp = OWi?

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  • Festmontierte Warnlamp = OWi? Beitrag #1
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Layer8

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Moin, Heute sind wir angehalten worden. bzw. wir Standen schon.
Wir haben im Kombi hinten an der Heckscheibe oben Links eine Feste, Orangene Rundum-Leuchtdingens Montiert.
NIE, aber auch NIE hat eine GrünStreife auch was gesagt. Heute (Gestern) kam dann ein Null-Sternchen-Junker,
und meinte, dass das so nicht geht. Auch die Einwände, das die Lampe echt nur eingeschalten wird, wenn 3te in Gefahr interessierte den nicht. Er faselte was von "Gefährlicher Eingriff" etc...

Ich war ziemlich siegessicher bei dem Auftreten.

Der Fahrer schiebt grad Aktuell ein wenig Panik. Kann ich nicht Verstehen. Ich mein, mit der Karre werden Autos von Autobahnen abgeschleppt bzw. auf Selbigen Repariert. Das ist aber KEIN Firmenfahrzeug.

Ordnung vor (Unfall-)Sicherung? was denkt ihr?
 
  • Festmontierte Warnlamp = OWi? Beitrag #2
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HUCKJ

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(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

1.
Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

2.
Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. 2Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. 3Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,

3.
Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

4.
Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. 2Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

Das Kfz muss als Sonderfahrzeug eingetragen werden um so eine Rundumleuchte fest montiert fahren zu dürfen.

Was evtl. erlaubt sein könnte, sind Zusatzblinker wie z.B. beim VW Bulli, es sei denn die hängen mit der Fahrzeughöhe zusammen. Weiß ich gerade nicht.
 
  • Festmontierte Warnlamp = OWi? Beitrag #3
femi

femi

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Wir haben im Kombi hinten an der Heckscheibe
Ohne irgendwelche Verordnungen gelesen zu haben:
IM Fahrzeug und nicht in Betrieb kann er :00:, für außen am Fahrzeug könnten Argumente folgen wie "man kann sich den Kopf an einer nicht genehmigten Leuchte anschlagen". Das dürfte scheinbar schon passiert sein, wenn auch nicht an deiner. :grins:

Würde sagen innen und nicht in Betrieb auf alle Fälle Einspruch erheben!

Für Österreich gilt der § 99 Abs 6 KFG

Suchscheinwerfer und Arbeitsscheinwerfer dürfen nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung verwendet werden und nur, wenn dadurch nicht andere Straßenbenützer geblendet werden. Mit Warnleuchten darf gelbrotes Licht nur ausgestrahlt werden bei Fahrzeugen
a) im Fernmeldebau- und Fernmeldeerhaltungsdienst,
b) im Eisenbahndienst öffentlicher Schienenbahnen,
c) bei Heeresfahrzeugen im Fernsprechbaudienst,
d) bei Heeresfahrzeugen, mit denen Anhänger gezogen werden, deren größte Breite die im § 4 Abs. 6 Z 2 angeführte Höchstgrenze oder deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht die im § 4 Abs. 7 angeführten Höchstgrenzen wesentlich übersteigt,
e) mit denen Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden,
f) die im Bereich des Straßendienstes (§ 27 Abs. 1 StVO 1960) oder der Müllabfuhr verwendet werden,
g) wenn dies in einem Bescheid gemäß § 39, § 45 Abs. 5, § 46 Abs. 3, § 82 Abs. 5, § 101 Abs. 5, § 104 Abs. 7 oder 9 als Auflage vorgeschrieben wurde,
h) die zufolge einer Auflage eines in lit. g angeführten Bescheides zur Begleitung solcher Transporte verwendet werden,
i) die im § 20 Abs. 1 lit. d und Abs. 5 angeführt sind,
j) die im Eich- und Vermessungswesen oder die zur Pannenhilfe verwendet werden, jedoch nur während des Stillstehens des Fahrzeuges,
k) die für Schülertransporte verwendet werden, jedoch nur während das Fahrzeug zum Ein- und Aussteigen lassen von Schülern stillsteht,
l) mit denen gefährliche Güter befördert werden, wenn dies in der StVO 1960 oder den auf Grund der StVO 1960 erlassenen Verordnungen vorgesehen ist; dasselbe gilt für Begleitfahrzeuge von Gefahrgutfahrzeugen,
m) während einer Ladetätigkeit unter Verwendung von Hubladebühnen oder Ladekränen mit Ladewarnleuchten.
Das gleichzeitige Ausstrahlen von blauem Licht und von gelbrotem Licht mit Warnleuten in unzulässig.

Für die Anbringung braucht man keine Bewilligung, anders beim Blaulicht, hier ist die Anbringung bewilligungspflichtig.
 
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  • Festmontierte Warnlamp = OWi? Beitrag #4
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HUCKJ

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IM Fahrzeug und nicht in Betrieb kann er...

Wie steht´s dann mit blauen Party-Flashern vorne oder LEDs und Lichtleisten im Innenraum rundum, die nach außen strahlen könnten ? Nicht wirklich zulässig.
 
  • Festmontierte Warnlamp = OWi? Beitrag #5
schlurch

schlurch

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(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
"Ausgerüstet" bietet nicht viel Interpretationsspielraum. Da wirst du argumentieren können, wie du willst.
 
  • Festmontierte Warnlamp = OWi? Beitrag #6
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Layer8

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Vorhin mit dem Telefoniert. Es kam Post von der StA, "Verfahren eingestellt".
Ich denke mal, das ich das Schreiben so in 2w in den Händen halte. Leider kein Urteil sondern nur ne art "Übereifriger Polizist und wir haben echt besseres zu tun" aka Belanglosigkeit. Mal schauen, was der genaue Wortlaut ist. :applaus:
 
  • Festmontierte Warnlamp = OWi? Beitrag #7
Flex

Flex

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Was ist jetzt genau angezeigt worden und mit welcher Begründung?
 
Thema:

Festmontierte Warnlamp = OWi?

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