Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, B, BE, L, M und T werden unbefristet erteilt. Die der Klassen C1, C1E werden erstmalig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt, nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre. Die Fahrerlaubnis-Klassen C, CE werden für 5 Jahre erteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen D, D1, DE und D1E werden für 5 Jahre erteilt. Die Verlängerung der Klassen D, D1, DE und D1E kann nur dann über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich die Erfüllung der "besonderen Anforderungen" gemäß Ziffer 2 der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nachweist. Der Nachweis erfolgt über ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.