Funkfrequenz???

Diskutiere Funkfrequenz??? im Elektronik und Chipkarten-Programmierung Forum im Bereich Hardware & Software Forum; Hi hat irgenjemand hilfreiche Links bzg. Funkfrequenzen Bochum u. Umgebung??? Danke,:goil:
  • Funkfrequenz??? Beitrag #1
ace_pimptura

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Hi hat irgenjemand hilfreiche Links bzg. Funkfrequenzen Bochum u. Umgebung???


Danke,:goil:
 
  • Funkfrequenz??? Beitrag #2
Kalle-Klump

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  • Funkfrequenz??? Beitrag #3
Egal88

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  • Funkfrequenz??? Beitrag #4
ace_pimptura

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Justiz
 
  • Funkfrequenz??? Beitrag #5
Resu Looc

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also richter haben meist kein funkgerät bei sich ich denke mal du meinst den polizeifunk ?

sendet der bei euch noch analog oder schon digital? das wär mal das erste worum du dich kümmern müsstest dann kann man dir gegebenenfalls weiterhelfen
 
  • Funkfrequenz??? Beitrag #6
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oiermann

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meines wissens nach senden die noch analog. polen hat schon digital.
 
  • Funkfrequenz??? Beitrag #7
schlurch

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Alle haben es, nur BRD und Albanien nicht. Kommt aber bestimmt ;)
 
  • Funkfrequenz??? Beitrag #8
Resu Looc

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die berliner polizei hat auch schon auf digital umgestellt weiß aber nicht ob das nur modell ist oder schon eine reguläre umstelung

hier die bochumer frequenzen

NW Bochum BAPO Tender 308 483/O 86,735
NW Bochum BEPO Bochum 210/O 172,34
NW Bochum BEPO Bochum 222/O 172,58
NW Bochum BEPO Bochum 228/O 172,7
NW Bochum BEPO Bochum 245/O 173,04
NW Bochum BEPO Bochum 422/O 85,515
NW Bochum BEPO Bochum 424/O 85,555
NW Bochum POL Ardey 265/O 173,44
NW Bochum POL Irma 412/O 85,315
NW Bochum POL Irma 419/O 85,455
NW Bochum POL Irma 437/O 85,815


nochmal zur sicherheit das abhören des polizeifunks ist verboten und ihr macht euch strafbar wenn ihr es doch tut


so long resu
 
  • Funkfrequenz??? Beitrag #9
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oiermann

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bin vorhin vom trachtenverein heimgefahren worden :D ich hab mal geguckt (aber ich kenn mich mit sowas nicht aus) auf dem gerät in leutkirch (allgäu) stand 724
 
  • Funkfrequenz??? Beitrag #10
ace_pimptura

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BAPO ,BEPO, POl Ardey, Pol Irma, worin unterschieden die sich konkret? Wer die alle auflisten kann wird doch bestimmt auch etwas hilfsbereiter sein können! Danke :):app:
 
  • Funkfrequenz??? Beitrag #11
BioaSharky

BioaSharky

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  • Funkfrequenz??? Beitrag #13
BioaSharky

BioaSharky

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Da sieht meines Wissens die Rechtsauslegung aber etwas anders aus.

§86
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

§95
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 86 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg/

Rechtssprechung:
Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören.

Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot.
Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99)
Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der Polizeifunk empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf Polizeifunk gestoßen). Wenn aber weiter mitgehört und der Polizeifunk erkannt wird, ist die Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 - Begründung). Der Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§ 111b Abs. 1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h. bewusst gehandelt hat.
Auch durch neuere Rechtssprechung wurde diese Rechtsauffassung wieder bestätigt.
 
  • Funkfrequenz??? Beitrag #14
the ubm

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Ich kenne mich da ehrlichgesagt so gut wie gar nicht aus, da ich damit auch nichts zu tun habe und mich das Abhöreren nicht beschäftigt. Ich wollte nur auf diesen Beitrag hinweisen.
Wie kann einem die Polizei dann beweisen, dass man nicht einfach so zugehört hat, sondern gewusst hat, dass es sich um Polizeifunk handelt?
 
  • Funkfrequenz??? Beitrag #15
BioaSharky

BioaSharky

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Tja, weil Erwischte oft die BOS-Frequenzen zum schnellen Wiederauffinden gespeichert haben und das läßt ja das bewußte Abhören vermuten.
Kaum einer macht sich die Mühe und sucht diese Frequenzen jedes Mal.
 
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