gebrauchtwagen garantie

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  • gebrauchtwagen garantie Beitrag #1
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killmachine

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ich beziehe mich auf diesen link:

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fa...asp?ComponentID=31258&SourcePageID=86855&TL=2

nun aber meine frage ...

der händler ist verpflichtet eine garantie für 1 jahr zu geben ... muss dafür eine spezielle klausel in den kaufvertrag "eingefügt" werden, oder hat man automatisch eine gesetzliche garantie auf ein gebrauchtfahrzeug, wenn man dies beim händler kauft?

noch was:

Der Käufer ist damit nicht ortsgebunden - er muss nicht den u.U. weit entfernt gelegenen Verkäufer zur Nachbesserung aufsuchen - sondern kann sich an die nächstgelegene Vertragswerkstatt wenden

d.h. mein auto hat ein mangel, welcher auch immer, aber auf jeden fall durch die gebrauchtwagengarantie gedeckt, und ich fahr in irgendeine vertragswerkstatt und der verkäufer kommt dann für die kosten auf?

danke im voraus
 
  • gebrauchtwagen garantie Beitrag #2
Resu Looc

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ja eine extra klausel muss nicht existieren es ist generell so
ist im kv alllerdings festgehalten das es sich um ein bastlerauto mit ausschluss der garantie handelt gilt diese klausel auch

zum thema freie werkstadt aufsuchen

kann es mir eher nicht vorstellen das man einfach in die werkstadt fährt und die rechnung an den verkäufer schickt was ist zum beispiel wenn der reperaturpreis höher ist als der grundwert des autos ich denke eher das man dem verkäufer in kenntnis setzen muss und der dann entscheidet ob er das fahrzeug abholt oder in einer von ihm gewählten werkstadt in deiner nähe reparieren lässt
 
  • gebrauchtwagen garantie Beitrag #3
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killmachine

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Resu Looc schrieb:
ja eine extra klausel muss nicht existieren es ist generell so
ist im kv alllerdings festgehalten das es sich um ein bastlerauto mit ausschluss der garantie handelt gilt diese klausel auch

zum thema freie werkstadt aufsuchen

kann es mir eher nicht vorstellen das man einfach in die werkstadt fährt und die rechnung an den verkäufer schickt was ist zum beispiel wenn der reperaturpreis höher ist als der grundwert des autos ich denke eher das man dem verkäufer in kenntnis setzen muss und der dann entscheidet ob er das fahrzeug abholt oder in einer von ihm gewählten werkstadt in deiner nähe reparieren lässt

danke schonma, das hilft schonma etwas, aber ich möcht ma etwas konkreter werden ...

also, ich hab wirklich keine ahnung von der ganzen thematik, ich versuch das mal besser darzustelln ...

ich war heute beim händler, der sagte, er gibt mir eine garantie NUR zum vollpreis des autos (ich habs ca 350 euro runtergehandelt) ... wir haben dann ein bisschen über gesetzliche verpflichtung diskutiert, wo er mir auch zustimmte, jedoch wies er auch darauf hin, dass er zwar dazu verpflichtet ist, eine garantie, bzw. gewährleistung zu geben, jedoch nicht dazu, dass fahrzeug auch tatsächlich zu verkaufen, er könnte es genausogut auch ins ausland verkaufen, wo es eine garantie nicht gibt ... wie auch immer

[email protected] hat mich ja schon per pn schon etwas genauer aufgeklärt zu dem thema ... der unterschied zwischen garantie und gewährleistung is mir allerdings noch etwas unklar ...

du sagst, dass die garantie immer dabei ist, [email protected] hat mir aber per pn gesagt, dass nur die gewährleistung immer dabei ist ... das verwirrt mich nun ein bisschen ...

zu punkt 2:

unter den o.g. vorraussetzungen gibts auf einmal n mangel, der aber durch die gewährleistung gedeckt is ... jetzt fahr ich also zurück zum händler und sag dem, er solle das ma fixen ... is er dazu nu verpflichtet, holt der sich erst n gutachten, was is wenn er die reparatur strikt ablehnt, usw?
 
  • gebrauchtwagen garantie Beitrag #4
Stachel

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gewährleistung ist vom sinn her das gleiche wie ne garantie aber, der unterschied besteht in der Kostendeckung.


das erste halbe jahr liegt die Entschädigungs bzw ersatzpflicht beim Händler, es sei denn er kann beweisen, das der Mangel durch dich verursacht wurde.

nach ablauf diesen halben jahres ist es andersherrum, d.h. du musst dem Händler beweisen, das der Mangel schon von anfang an bestanden hat.

nach ablauf der Gewährleistungspflicht, ist der Händler ausm schneider.

laut gesetz 1 jahr gewährleistungspflicht für gebrauchtgegenstände.


bei einem Kaufpreis, von 350 euro allerdings......

beispielfall:

du kaufst das auto für 350 euro.

nach 1 woche bricht der Motor in die knie.
dein Händler muss jetzt zwar deinen motor entweder reparieren, oder ersetzen, aber du müsstest die (enorme) wertsteigerung des gekauften gegenstandes ausgleichen.


ein auto mit nem regeneriertem motor ist logischerweise jetzt mehr wert als vorher.
 
  • gebrauchtwagen garantie Beitrag #5
frankbusch

frankbusch

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mir ist auch schon zu ohren gekommen, dass es eine möglichkeit gibt, eine gewährleistung oder garantie zu umgehen. nämlich dadurch, dass der händler das auto für eine private person verkauft und nur als vermittler fungiert. stimmt das? geht das?
 
  • gebrauchtwagen garantie Beitrag #6
Resu Looc

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sicher geht das das mus er dir aber vorhr sagen sonst ist es arglistige täuschung
 
  • gebrauchtwagen garantie Beitrag #8
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Stachel schrieb:
gewährleistung ist vom sinn her das gleiche wie ne garantie aber, der unterschied besteht in der Kostendeckung.

nein, nicht so ganz. die gewährleistung bezieht sich nur auf mängel die "zum zeitpunkt des kaufs" schon da waren. beim pkw wäre das z.b. ein getriebe mit lagerschaden, das zwar zum zeitpunkt des kaufs noch funktioniert hat, aber durch den lagerschaden zu einem späteren zeitpunkt unbrauchbar wird.
hast du aber ein teil welches zum kaufzeitpunkt in ordnung war, und es geht einfach nur kaputt, ist das von der gewährleistung nicht gedeckt*

eine garantie bezieht sich auch auf mängel, die später auftreten. ein garantiegeber garantiert die eine einwandfreie funktion für die dauer der garantiezeit. beipiel wäre beim auto ein defektes steuergerät. das geht halt einfach irgendwann mal kaputt, und wird vom garantiegeber ersetzt.

* durch die beweislastumkehr in den ersten sechs monaten ist eine gewährleistung einer garantie fast(!) ebenbürtig. denn solange muss der verkäufer beweisen, dass der mangel zum zeitpunkt des kaufs eben nicht da war. da dies sehr aufwendig ist, und oftmals auch gar nicht möglich, hat er die ersten sechs monate in den meisten fällen die reparatur zu tragen.

zum thema ortsgebundenheit: bei einer gewährleistung (also dem was gesetzlich sowieso dabei ist) muss ich mich an den verkäufer wenden, denn dieser ist für die beseitigung des mangels zuständig, und wie er das macht, ist seine sache. ausnahme wäre, dass man den stichhaltige hinweise hat, der verkäufer würde den mangel nicht korrekt beheben. ohne ein ok vom anwalt (das man die kosten einklagen kann) würde ich aber nicht einfach so in eine andere werkstatt fahren.

bei einer garantie (die also entweder extra kostet, oder vom händler dreingegeben wird, wenn er genug dran verdient), hängt es vom garantiegeber ab. dies ist fast nie der verkäufer, sondern eine versicherung. in deren bedingungen kannst du entnehmen, welche werkstätten sie bezahlen. solange die im normalen preisniveau liegen, wirds denen völlig wurscht sein, wohin du gehst. gibt sicher auch welche, die haben verträge mit marken oder ketten, oder die zahlen ausdrücklich max xx euro stundensatz plus günstigstes ersatzteil in original-qualität. da müsste mal jemand, der eine solche gebrauchtwagengarantie hat, in seiner ausfertigung nachlesen.

killmachine schrieb:
unter den o.g. vorraussetzungen gibts auf einmal n mangel, der aber durch die gewährleistung gedeckt is ... jetzt fahr ich also zurück zum händler und sag dem, er solle das ma fixen ... is er dazu nu verpflichtet, holt der sich erst n gutachten, was is wenn er die reparatur strikt ablehnt, usw?
er kann es ablehnen, mit dem argument, der mangel sei zum kaufzeitpunkt nicht dagewesen. dies muss er aber beweisen. so ein gutachten wäre, wie schon erwähnt nicht billig. auch ist ein gutachter ja nicht ihm verpflichtet, sondern dem gesetz. setzen wir also mal voraus, es handelt sich um das oben genannte beispiel mit dem getriebe. stellt der gutachter fest, die lager sind schon dermaßen eingelaufen, das muss schon weit vor dem kaufzeitpunkt so gewesen sein, und kann keinesfalls später entstanden sein, dann geht die sache für den verkäufer böse nach hinten los. dann hat er n teuer gutachten bezahlt, und muss dennoch reparieren.
 
  • gebrauchtwagen garantie Beitrag #9
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killmachine schrieb:
ich war heute beim händler, der sagte, er gibt mir eine garantie NUR zum vollpreis des autos (ich habs ca 350 euro runtergehandelt) ... wir haben dann ein bisschen über gesetzliche verpflichtung diskutiert, wo er mir auch zustimmte, jedoch wies er auch darauf hin, dass er zwar dazu verpflichtet ist, eine garantie, bzw. gewährleistung zu geben, jedoch nicht dazu, dass fahrzeug auch tatsächlich zu verkaufen, er könnte es genausogut auch ins ausland verkaufen, wo es eine garantie nicht gibt ... wie auch immer
also entweder is der typ total unseriös, oder er kann selbst nicht garantie und gewährleistung unterscheiden. dieses gequatsche klingt jedenfalls so, als wolle er sich aus allem rausreden und präsentiert dir am ende nen vertrag über "rollenden schrott".

was war nun eigentlich mit tüv und au? macht der das nun neu oder nicht?
 
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