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killmachine
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ich beziehe mich auf diesen link:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fa...asp?ComponentID=31258&SourcePageID=86855&TL=2
nun aber meine frage ...
der händler ist verpflichtet eine garantie für 1 jahr zu geben ... muss dafür eine spezielle klausel in den kaufvertrag "eingefügt" werden, oder hat man automatisch eine gesetzliche garantie auf ein gebrauchtfahrzeug, wenn man dies beim händler kauft?
noch was:
d.h. mein auto hat ein mangel, welcher auch immer, aber auf jeden fall durch die gebrauchtwagengarantie gedeckt, und ich fahr in irgendeine vertragswerkstatt und der verkäufer kommt dann für die kosten auf?
danke im voraus
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fa...asp?ComponentID=31258&SourcePageID=86855&TL=2
nun aber meine frage ...
der händler ist verpflichtet eine garantie für 1 jahr zu geben ... muss dafür eine spezielle klausel in den kaufvertrag "eingefügt" werden, oder hat man automatisch eine gesetzliche garantie auf ein gebrauchtfahrzeug, wenn man dies beim händler kauft?
noch was:
Der Käufer ist damit nicht ortsgebunden - er muss nicht den u.U. weit entfernt gelegenen Verkäufer zur Nachbesserung aufsuchen - sondern kann sich an die nächstgelegene Vertragswerkstatt wenden
d.h. mein auto hat ein mangel, welcher auch immer, aber auf jeden fall durch die gebrauchtwagengarantie gedeckt, und ich fahr in irgendeine vertragswerkstatt und der verkäufer kommt dann für die kosten auf?
danke im voraus