K
kapitano
Bekanntes Mitglied
- Dabei seit
- 21.09.2000
- Beiträge
- 647
- Reaktionspunkte
- 0
geben die da einen Auskunft auf der Zulassungsstelle,oder bekomme ich das anderst raus..
thx
thx
kapitano schrieb:Dahergelaufen :tutu: Dachte da gibt es noch eine Möglichkeit..
in der schweiz kein problem. geht sogar online und per smsDr.Cashew schrieb:...Wo kämen wir denn dahin, wenn die jedem Dahergelaufenem die Namen erzählen würden?
//
guzi schrieb:in der schweiz kein problem. geht sogar online und per sms
bezugsquellen? kann dir gleich den beweis liefernFireglider schrieb:Das is ja der Hammer....Bezugsquellen?
Gemäss eidg.Verkehrszulassungsverordnung (VZV) kann der Name und die Adresse von Inhabern eines Kontrollschildes jedermann bekanntgegeben werden (Art. 126 Abs. 1 VZV).