Haftpflichtversicherung?!

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  • Haftpflichtversicherung?! Beitrag #1
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marviss

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Mein Problem ist: Mein Handy ist kaputt, da ist nichts zu machen von der Reparatur aus.
Ich erzähl mal wie es passiert ist: Ich war mit meinem Kurs in Paris (wohne in Deutschland). Aufjeden Fall waren wir dann auf dem Arc de Triumph. Dann waren wir ganz oben (eine Höhe von gut 55m). Ich wollte mit meinem Sony Ericsson XPERIA Arc Fotos machen. Ich hielt das so etwas weiter weg. Dann hat eine Freundin mir das Handy AUSVERSEHEN aus der Hand geschlagen. Das Handy flog runter. :traurig::traurig: Wir rannten den Arc de Triumph runter und suchten das Handy und fanden es auch. Zum Glück keinen getroffen.
Das Handy geht nicht mehr an. Totalschaden von innen, würde ich sagen. Allerdings ist das Handy von außen komplett heile, nicht einen Kratzer auf dem Display. Ein paar normale Kratzer an der Seite. Mehr nicht. (krass oder? 55m und fast nichts von außen). Nun ja, das Handy hat gute 320 EUR gekostet und da sind meine Fragen:
Zahlt die Haftpflichtversicherung von dem Mädchen?
Wenn ja, ist die Geschichte glaubwürdig?
Wenn nein, was könnte ich sonst machen?

Bitte um schnelle antworten.

Danke im Vorraus !!
 
  • Haftpflichtversicherung?! Beitrag #2
Kalle-Klump

Kalle-Klump

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HFV zahlen bei derlei Vermögensschäden auch bei den besten Ausreden in aller Regel (zu95%) nix.
 
  • Haftpflichtversicherung?! Beitrag #3
Choco

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1. Ist das kein Vermögensschaden, sondern ein Sachschaden.

2. Ist dieser Schaden, genau so wie geschildert, ganz normal versichert.

Also ja. Dieser Schaden ist versichert und wird auch bezahlt. Allerdings nur der Zeitwert vom Handy. Und du wirst das Handy höchstwahrscheinlich einschicken müssen, weil es ein Gutachter ansehen möchte.
 
  • Haftpflichtversicherung?! Beitrag #4
the ubm

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Wie wäre der Fall gewesen, wenn das Handy in einen Fluss gefallen wäre, dann gäbe es nichts, was mein einschicken kann.
 
  • Haftpflichtversicherung?! Beitrag #5
Choco

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Kommt auch vor.

Dann kann die Versicherung auch nichts anfordern zum einschicken.

Die Versicherung hat immer auch die Möglichkeit einen Vertrag nach einem Schaden zu kündigen.

Wenn jemand das fünfte mal meldet, dass er jemanden ein Handy versenkt hat, kann er bestimmt auch mal mit einer Kündigung seitens des Versicherers rechnen.
 
  • Haftpflichtversicherung?! Beitrag #6
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marviss

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Also bekomme ich das selbe Handy ersetzt von der Versicherung?
 
  • Haftpflichtversicherung?! Beitrag #7
Choco

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Du bekommst den Zeitwert vom Handy ersetzt.

Bei einem Handy beträgt die Nutzungsdauer in etwa 2-3 Jahre.

Wenn das Handy also schon 1 Jahr alt war, wirst du in etwa die Hälfte davon bezahlt bekommen.
 
  • Haftpflichtversicherung?! Beitrag #8
BioaSharky

BioaSharky

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Du bekommst den Zeitwert des Handys, also definitiv keine 320€, denn es ist ja gebraucht gewesen.
 
  • Haftpflichtversicherung?! Beitrag #9
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marviss

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Allerdings glaube ich nicht, dass die das mit 55m und keinen Kratzer abkaufen oder was meint ihr?
 
  • Haftpflichtversicherung?! Beitrag #10
Choco

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Das wird der Gutachter dann schon feststellen. Für das wird er ja eingesetzt und bezahlt.
 
  • Haftpflichtversicherung?! Beitrag #11
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strom-franz

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Das wird der Gutachter dann schon feststellen. Für das wird er ja eingesetzt und bezahlt.
Man sollte die Person, die das Dilemma dann zu beurteilen hat, nicht unbedingt nach der Funktion (Aufgabe) dessen benennen. Ein Parktikant würde dafür auch herhalten müssen.
Oder wer bezahlt den Gutachter, der Versicherte oder der Geschädigte, oder gar die Versicherung?
Abwarten und Tee trinken, ob überhaupt etwas ersetzt wird > grobe Fahrlässigkeit?
Eine Kamera hat ja zum Glück immer eine Haltschlaufe dran, beim Handy .....?
 
  • Haftpflichtversicherung?! Beitrag #12
Choco

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Wie schon geschrieben. Dieser Fall ist, so wie er geschildert wurde, ganz normal versichert.
Ob da jetzt eine Schleife dran ist oder nicht und ob diese benutzt wurde oder nicht, spielt keine Rolle.

Den Gutachter zahlt die Versicherung.
 
  • Haftpflichtversicherung?! Beitrag #13
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strom-franz

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Respekt vor deinem Alter Choco, aber man will ja nicht den Löffel auf der Goldwage bewegen.
Nur wie Versicherungen Fälle lösen, habe ich schon zu oft erlebt.
Vor allem mit welchen Tricks und Mitteln da gearbeitet wird, wie oder wer da Entscheidungen trifft.
Muß man aber nicht thematisieren, es reicht wenn der TE marvis seinen Schaden redlich ersetzt bekommt.

Dumm wäre nur, wenn da keine wirkliche HPF-Vers. bestehen oder greifen, oder der sogenannte Gutachter einen ganz anderen Verdacht als Ursache herausstellen würde.
Dann wäre damit der Fall ad Acta, und der TE schaut in die Röhre.
Das wäre nicht einmal seltsam in der Konstellation, keine äußeren Schäden aber keine Funktion von Innen mehr.
Da muß das Teil dann wohl auf den sehr weichen Rasen, einen außergewöhnlich weichen Gegenstand oder in ein Tuch / Fangtuch gefallen sein.

Vor dem Gutachter kommt aber sicherlich noch ein Sachbearbeiter, wenn der das anders sieht, dann wird kein Cent für ein Gutachten geopfert.

Aber lassen wir uns vom Vorgang einfach mal überraschen.

Es sind ja keine Menschenleben zu beadauern.
 
  • Haftpflichtversicherung?! Beitrag #14
Choco

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Dumm wäre nur, wenn da keine wirkliche HPF-Vers. bestehen

Das wäre dann das Problem der Schadensverursacherin.
Den Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 BGB hat der Geschädigte ja trotzdem.

wie oder wer da Entscheidungen trifft.

Im besten Falle trifft in diesem Falle der Vermittler des Vertrages die Entscheidung.
Damit wäre der Fall dann am schnellsten erledigt.

Bis jetzt steht ja nur fest, dass es sich um einen ganz normalen Sachschaden handelt, der so wie er geschildert wird auch ganz normal in einer privaten Haftpflicht versichert ist.

Also einfach den Schaden so melden.

Falls unerwarteterweise dann doch noch Probleme auftreten, kann man ja immer noch weiter sehen, wenn es den erst einmal soweit ist.

Alles andere ist reine Hypothese.
 
  • Haftpflichtversicherung?! Beitrag #15
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marviss

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Das ist nicht aufm Rasen oder so, auf Stein, mit einer Ecke so schräg halt. Glück war alledings auch dabei:)
Nun ja wir werden das im Laufe der Woche es erstmal versuchen und ich hoffe, dass ich das Geld bekomme:))

Danke für eure Hilfe!
 
  • Haftpflichtversicherung?! Beitrag #16
Rewop13

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Aus der hand geschlagen ist keine gute formulierung... gegen dich gestolpert klingt viel besser ;D
 
  • Haftpflichtversicherung?! Beitrag #17
Flex

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Also ich kann mir das schwer vorstellen, dass aus 55 m Höhe und dann noch auf einen Stein gefallen, äußerlich nichts kaputt ist. Wenn das Handy vielleicht in einen Baum gefallen wäre, dadurch abgebremst wurde und dann letztendlich auf eine Wiese gefallen wäre, dann wäre das noch nachvollziehbar. Mich als Versicherung würde das stutzig machen.
 
  • Haftpflichtversicherung?! Beitrag #18
Choco

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Klar. Normal.

Und genau für das gibt es dann die Sachverständigen, die solche Fälle überprüfen können.
 
  • Haftpflichtversicherung?! Beitrag #19
Flex

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Schon klar, aber ein Sachverständiger kann auch nicht in die Glaskugel schauen. Man erwartet glaube ich von diesen Leuten auch zu viel. Was kann der schon groß machen um das nachzuvollziehen? Die Schäden am Handy anschauen - schön! Dann kann er das Gerät auch nochmal 55 m runterwerfen auf einen Stein und was wird er dann feststellen - das es in tausend Einzelteile zerfällt. Toll und dann wird er zu dem Schluss kommen, dass es so nicht war.
 
  • Haftpflichtversicherung?! Beitrag #20
Choco

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Im Zweifel für den Angeklagten. Auch bei der Versicherung.

Der wird das Handy anschauen und wenn er nicht beweißen kann, dass es anders war, so wird der Schaden bezahlt.

Ihr malt hier schon wieder alle den schwarzen Peter an die Wand.
Es ist nicht üblich, dass die Versicherung nie zahlt oder ein Sachversändiger etwas falsch beurteilt.

Das ist nur die subjektive Wahrnehmung, den nur über diese Fälle wird berichtet.
Wenn ein Schaden ganz normal reguliert wird, dann redet keiner darüber. Nur wenn etwas nicht passt, dann ist der Aufschrei groß.
Das führt dann zu einer flaschen Wahrnehmung, die nicht der Wahrheit entspricht.
 
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