Ravenhawk
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Unsere rot-grüne Bundesregierung outet sich immer mehr als "Freund" aller Autofahrer. Heut sind die Pläne für neue Gebührenordungen bekannt geworden, hier die dpa-Meldung:
Höhere Gebühren für Autofahrer geplant
Über die Ökosteuer hinaus drohen Autofahrern weitere Belastungen: Gebühren sollen teilweise drastisch erhöht werden
Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung", wonach Gebühren um bis zum Dreifachen erhöht werden sollen. "Nach dem Verwaltungskostengesetz sind wir dazu verpflichtet, die Gebühren so anzuheben, dass sie die Verwaltungskosten decken", sagte der Sprecher der dpa in Berlin. Der Verordnungsentwurf, der mit den Ländern und Verbänden abgestimmt sei, solle noch vor dem Sommer im Bundesrat zur Abstimmung gestellt werden.
Im Durchschnitt sollten etwa die Gebühren für eine Kfz-Zulassung um fünf Prozent angehoben werden. Der Sprecher von Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig (SPD) sagte, dieser Punkt sei unter den Ländern noch strittig, da sie bereits jetzt unterschiedlich hohe Gebühren erheben. Die Gebühren seien 1994 das letzte Mal angehoben worden. Wegen der Euro-Umstellung habe man die Gebührensätze sowieso anpacken müssen, so der Sprecher.
Wer Ausnahmegenehmigungen für die Fahrerlaubnis benötige - etwa Behinderte und Autofahrer mit stark reduzierter Sehkraft - solle durchschnittlich das Doppelte wie bisher zahlen. Der Gebührenrahmen solle von 500 beziehungsweise 600 Mark auf 1.500 Mark (767 Euro) verdreifacht. Der Sozialverband Deutschland warnte die Bundesregierung davor, den Führerschein für Behinderte unbezahlbar zu machen. Schon jetzt hätten Behinderte erheblich höhere Kosten als nichtbehinderte Menschen, sagte Verbands-Vizepräsident Sven Picker.
Besonders teuer werde es nach dem Entwurf, wenn die Fahrerlaubnis versagt oder entzogen wird. Dasselbe gelte bei Widerruf oder Wiedererteilung nach einem Führerscheinentzug. In diesen Fällen soll der Gebührenrahmen etwa verdoppelt werden. Die Kosten der Umschreibung eines Kraftfahrzeuges auf einen neuen Verwaltungsbezirk sollen demnach um zehn Mark steigen.
Schließlich sollten die Gebühren für Prüfungen, Erlaubnisse und Genehmigungen für den Berufszugang als Fahrlehrer und anerkannter Sachverständiger sowie zur Eröffnung von Fahrschulen um durchschnittlich 50 Prozent angehoben werden.
Quelle: dpa/AutoBild
Höhere Gebühren für Autofahrer geplant
Über die Ökosteuer hinaus drohen Autofahrern weitere Belastungen: Gebühren sollen teilweise drastisch erhöht werden
Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung", wonach Gebühren um bis zum Dreifachen erhöht werden sollen. "Nach dem Verwaltungskostengesetz sind wir dazu verpflichtet, die Gebühren so anzuheben, dass sie die Verwaltungskosten decken", sagte der Sprecher der dpa in Berlin. Der Verordnungsentwurf, der mit den Ländern und Verbänden abgestimmt sei, solle noch vor dem Sommer im Bundesrat zur Abstimmung gestellt werden.
Im Durchschnitt sollten etwa die Gebühren für eine Kfz-Zulassung um fünf Prozent angehoben werden. Der Sprecher von Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig (SPD) sagte, dieser Punkt sei unter den Ländern noch strittig, da sie bereits jetzt unterschiedlich hohe Gebühren erheben. Die Gebühren seien 1994 das letzte Mal angehoben worden. Wegen der Euro-Umstellung habe man die Gebührensätze sowieso anpacken müssen, so der Sprecher.
Wer Ausnahmegenehmigungen für die Fahrerlaubnis benötige - etwa Behinderte und Autofahrer mit stark reduzierter Sehkraft - solle durchschnittlich das Doppelte wie bisher zahlen. Der Gebührenrahmen solle von 500 beziehungsweise 600 Mark auf 1.500 Mark (767 Euro) verdreifacht. Der Sozialverband Deutschland warnte die Bundesregierung davor, den Führerschein für Behinderte unbezahlbar zu machen. Schon jetzt hätten Behinderte erheblich höhere Kosten als nichtbehinderte Menschen, sagte Verbands-Vizepräsident Sven Picker.
Besonders teuer werde es nach dem Entwurf, wenn die Fahrerlaubnis versagt oder entzogen wird. Dasselbe gelte bei Widerruf oder Wiedererteilung nach einem Führerscheinentzug. In diesen Fällen soll der Gebührenrahmen etwa verdoppelt werden. Die Kosten der Umschreibung eines Kraftfahrzeuges auf einen neuen Verwaltungsbezirk sollen demnach um zehn Mark steigen.
Schließlich sollten die Gebühren für Prüfungen, Erlaubnisse und Genehmigungen für den Berufszugang als Fahrlehrer und anerkannter Sachverständiger sowie zur Eröffnung von Fahrschulen um durchschnittlich 50 Prozent angehoben werden.
Quelle: dpa/AutoBild