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kwoermann
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Bei meinem Passat 3BG, Erstzulassung 2002, habe ich leider direkt vor der HU eine Inspektion durchführen lassen. Durch die Behauptung, die Bremskraft der Hinterräder sei so schlecht, daß der Wagen nicht durch den Tüv kommen würde wurde erreicht, daß ich der Erneuerung der Bremsscheiben und der Bremsklötze zustimmte. Es wurde auch erwähnt, daß das Tragbild der Bremsscheiben schlecht sei (im Winter wenig gefahren). Bei Durchsicht der Unterlagen stellte ich dann fest, daß die Bremskraft vor und nach dem Scheibenwechsel in Ordnung war. Auf meine Reklamation wurde nun das sog. Tragbild als Ursache für eine notwendige Erneuerung dargestellt. Meine Frage, da auch der Tüv/Dekra an Vorschriften gebunden sein wird: gibt es Kriterien , daß bei voll funktionstüchtigen Scheibenbremsen auf Grund der Scheibenoptik die Tüv-Plakette verweigert werden kann?
Ein weiteres: es wurde auch behauptet, bei den optisch völlig einwandfreien Koppelstangen sei die Gummipufferung gealtert, ohne Erneuerung könne der Wagen nicht durch den Tüv kommen. Stellen eine Alterung dieser Gummischeiben wirklich einen sicherheitsrelevanten Mangel dar?
Ich möchte wissen, ob mein Gefühl über den Tisch gezogen worden zu sein, grundlos ist.
Danke im voraus.
Ein weiteres: es wurde auch behauptet, bei den optisch völlig einwandfreien Koppelstangen sei die Gummipufferung gealtert, ohne Erneuerung könne der Wagen nicht durch den Tüv kommen. Stellen eine Alterung dieser Gummischeiben wirklich einen sicherheitsrelevanten Mangel dar?
Ich möchte wissen, ob mein Gefühl über den Tisch gezogen worden zu sein, grundlos ist.
Danke im voraus.