jahreswagen mit mietwagen gleichsetzen?

Diskutiere jahreswagen mit mietwagen gleichsetzen? im Auto- und Fahrzeugtechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; Mahlzeit, wir haben heute uns ein auto angeschaut, volvo v40 90000km, ez 06/00. soweit alles gut und schön, fahren den probe, nix zu merken...
  • jahreswagen mit mietwagen gleichsetzen? Beitrag #1
Stachel

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Mahlzeit,
wir haben heute uns ein auto angeschaut, volvo v40 90000km, ez 06/00.
soweit alles gut und schön, fahren den probe, nix zu merken, und füllen so eine "verbindliche bestellung" aus, + den antrag für die bank zum finanzieren.
der verkäufer (händler) gab an, das das auto mal als jahreswagen gedient hat.
nun ist aber in dieser bestellung angekreuzt, das das auto vom vorbesitzer
als Taxi/miet/fahrschulwagen genutzt wurde.
kann des sein, das dies das mit dem jahreswagen zu tun hat, und wenn es doch anders ist, haben wir eine möglichkeit vom vertrag zurückzutreten?
er hat diese bestellung abgestempelt, was ja eigentlich bedeutet, das diese bestellung wirksam ist. was nun tun? wir bekommen ihn nicht mehr ans telefon, und mir brennt diese frage auf den lippen
 
  • jahreswagen mit mietwagen gleichsetzen? Beitrag #2
escape

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Wenn Du die verbindliche Bestellung so unterschireben hast, also mit dem Kreuz Taxi/Miet/Fahrschulwagen.....an dieser Stelle bist Du daran gebunden.
Du hättest Dir VOR Deiner Unterschrift dazu Überlegungen machen müssen.
SAGEN und VERTRAG sind nicht immer dasselbe.

Eventuell kannst Du von dem Vertrag zurücktreten, aber es kommen auf jeden Fall Kosten auf Dich zu...denke ich.....das sollte übrigens auch im Vertrag stehen...wo hoch und wieviel.
Und wenn Du das machen willst, dann schnell, BEVOR die Bank tätig wird und auch noch Kosten verursacht....
 
  • jahreswagen mit mietwagen gleichsetzen? Beitrag #3
Stachel

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ist denn ein jahreswagen gleichzusetzen mit mietwagen? weil das hatte er uns ja gesagt
 
  • jahreswagen mit mietwagen gleichsetzen? Beitrag #4
escape

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Gleichzusetzen wäre das zwar nicht, aber ein Jahreswagen kann wohl auch ein Mietwagen gewesen sein, denke ich, aber das wäre vom Händler ein sehr fieser Trick.
Wenn Du Dich übers Ohr gehauen fühlst, dann doch lieber zu einem Anwalt.
Ich denke, ein Mietwagen muss besonders gekennzeichnet sein, sicher bin ich mir da allerdings nicht, aber aus der Zulassung bzw. Kfz-Brief kann man ja erkennen, wenn z.B. eine Vermietfirma als letzter Besitzer eingetragen war.
Einen Mietwagen zu kaufen....will überlegt sein...oder eben zumindest muss er sehr günstig sein....

Wie gesagt, im Notfall 50 EUR für ne Rechtsberatung ausgeben.
 
  • jahreswagen mit mietwagen gleichsetzen? Beitrag #5
Stachel

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ich hoffe für den verkäufer, das er das mit dem jahreswagen, als mietwagen eingetragen hat. er hatte eigentlich einen vernünftigen eindruck gemacht.
wenn er uns allerdings die unwarheit gesagt hat, denn sind wir angeschissen, denn unterschrieben ist unterschrieben
 
  • jahreswagen mit mietwagen gleichsetzen? Beitrag #6
Stachel

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alles geklärt. das kfz war in den ersten 3 monaten "als jahreswagen" zur vermietung. clever ausgedrückt der bursche. aber danach also quasi die letzten 4 jahre war es bei nem ehepärchen mittleren alters. also alles i.o.
 
  • jahreswagen mit mietwagen gleichsetzen? Beitrag #7
escape

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Freut mich für Dich.
 
  • jahreswagen mit mietwagen gleichsetzen? Beitrag #8
Stachel

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das fahrzeug hatte auch einen vernünftigen eindruck gemacht, und ich denke kein Händler kann es sich erlauben jmdn schrott anzudrehen
 
  • jahreswagen mit mietwagen gleichsetzen? Beitrag #9
Andi von Bundy

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Ein Jahreswagen ist ein Wagen, der ca. 1 Jahr alt ist.
Jedes Auto, das älter als 1 Jahr ist, war ein Jahreswagen.

Und ein Mietwagen ist ein Mietwagen.

Es sind zwei vollkommen unterschiedliche Begriffe, die auf keinen Fall Synonyma sind!


Falls in der von dir unterschrieben Bestellung steht, dass es sich um ein Mietwagen handelt, kannst du nichts machen. Die Chancen vor Gericht zu gewinnen sind gleich Null.
 
  • jahreswagen mit mietwagen gleichsetzen? Beitrag #10
Stachel

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hab in mobile, eine erklärung dafür gefunden, das mietwagen auch als jahreswagen benannt werden können solange es nicht ein jahr übersteigt. fakt ist, es waren nur die ersten 3 monate. da kann man noch net so viel kaputt fahren. zumal er danach auch noch ein paar jahre unter "normalen fahrern" gedient hat.
 
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