Kabelanschluß

Diskutiere Kabelanschluß im Heimkino, Receiver, Satelliten- & Digitaltechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; Ich weiß nicht, ob ein Kabelanschluss bei euch nur 12 Euro kostet, aber einen DVB-T-Stick für den PC gibt's unter 9 Euro incl. Versand. "Echte"...
  • Kabelanschluß Beitrag #21
Egal88

Egal88

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hinter'm Mond ...
Ich weiß nicht, ob ein Kabelanschluss bei euch nur 12 Euro kostet, aber einen DVB-T-Stick für den PC gibt's unter 9 Euro incl. Versand.
"Echte" Receiver kosten aber auch nur gut 20 Euro.
 
  • Kabelanschluß Beitrag #22
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Indako

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Eine Rechnung wird die Kabelgesellschaft mangels Vertrag nicht stellen können bzw. würde diesen auf Zivilwege nicht durchbekommen.

Ein Schriftlicher oder Mündlicher Vertrag ist ja nicht immer unbedingt erforderlich. Eine Zahlungspflicht kann nach meiner Meinung auch dadurch entstehen, das ich eine Kostenpflichtige Leistung einfach in Nutzung nehme obwohl ich weiß das Sie normalerweise Kostenpflichtig ist.

Und als Beweis dafür das der Mieter weiß das die Leistung TV aus der Dose kostenpflichtig ist, könnte ein Entsprechender Vermerk im Mietvertrag sein. Zum Beispiel " Um die TV-Dose zu nutzen ist ein Vertrag mit der Kabelgesellschaft XY erforderlich." Oder es würde sicher auch reichen, wenn die Kabelgesellschaft jetzt per Schreiben darauf hinweist das die Nutzung von TV-Dosen im Mietshaus XYZ kostenpflichtig ist. Wer jetzt weiter nutzt, der Stimmt einen Vertrag zu.


Notfalls wird die Kabelgesellschaft aber den beiden anderen Mietern den Vertrag kündigen und dann dem Hausbesitzer einen Komplettvertrag für alle Mieter anbieten. Der Vermieter legt das ganze dann als Nebenkosten auf alle Mieter um.

StGaensler schrieb:
sondern auch nach StGB § 136 Abs. 2 (Siegelbruch) strafbar gemacht.

Na ja, Siegelbruch ist das hier nicht. Die Plombe ist ja nicht Amtlich. Aber es ist Sachbeschädigung mit Vorsatz. Und das ist auch Strafbar. Und da die Sachbeschädigung unter Vorsatz erfolgt ist die Strafe auch höher.

Und das kein Mieter was sagt, darauf würde ich mich nicht verlassen. Einer wird sich schon verplappern. Insbesondere die Mieter die Kabelgebühren bezahlen haben ja auch nichts davon das die anderen Mieter schwarz angeschlossen sind.
 
  • Kabelanschluß Beitrag #23
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albi69

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Falls du dich wieder eingesteckt hast, hast du dich nicht nur nach § 265a StGB sondern auch nach StGB § 136 Abs. 2 (Siegelbruch) strafbar gemacht.

Hallo Stefan,

das liest sich ja mal ganz schlau. Aber Siegelbruch??? Zitat § 136 Abs. 2 StGB: "Ebenso wird bestraft, wer ein dienstliches Siegel beschädigt, ablöst oder unkenntlich macht, das angelegt ist, um Sachen in Beschlag zu nehmen, dienstlich zu verschließen oder zu bezeichnen, oder wer den durch ein solches Siegel bewirkten Verschluß ganz oder zum Teil unwirksam macht."

Wo haben denn die Kabelanbieter die dienstl. Siegel her???

Gruß Alex
 
  • Kabelanschluß Beitrag #24
DescWing

DescWing

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Ach, wenn ich 11 Jahre suche find ich sicher so ein Siegel. Hät ich damals anfangen sollen. Dann hät ich jetzt eins zu dem Zeitpunkt wo du diesen Thread wieder erweckst.
 
  • Kabelanschluß Beitrag #25
femi

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Fällt ohnehin schon unter Verjährung :grins:
 
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