Eine Rechnung wird die Kabelgesellschaft mangels Vertrag nicht stellen können bzw. würde diesen auf Zivilwege nicht durchbekommen.
Ein Schriftlicher oder Mündlicher Vertrag ist ja nicht immer unbedingt erforderlich. Eine Zahlungspflicht kann nach meiner Meinung auch dadurch entstehen, das ich eine Kostenpflichtige Leistung einfach in Nutzung nehme obwohl ich weiß das Sie normalerweise Kostenpflichtig ist.
Und als Beweis dafür das der Mieter weiß das die Leistung TV aus der Dose kostenpflichtig ist, könnte ein Entsprechender Vermerk im Mietvertrag sein. Zum Beispiel " Um die TV-Dose zu nutzen ist ein Vertrag mit der Kabelgesellschaft XY erforderlich." Oder es würde sicher auch reichen, wenn die Kabelgesellschaft jetzt per Schreiben darauf hinweist das die Nutzung von TV-Dosen im Mietshaus XYZ kostenpflichtig ist. Wer jetzt weiter nutzt, der Stimmt einen Vertrag zu.
Notfalls wird die Kabelgesellschaft aber den beiden anderen Mietern den Vertrag kündigen und dann dem Hausbesitzer einen Komplettvertrag für alle Mieter anbieten. Der Vermieter legt das ganze dann als Nebenkosten auf alle Mieter um.
StGaensler schrieb:
sondern auch nach StGB § 136 Abs. 2 (Siegelbruch) strafbar gemacht.
Na ja, Siegelbruch ist das hier nicht. Die Plombe ist ja nicht Amtlich. Aber es ist Sachbeschädigung mit Vorsatz. Und das ist auch Strafbar. Und da die Sachbeschädigung unter Vorsatz erfolgt ist die Strafe auch höher.
Und das kein Mieter was sagt, darauf würde ich mich nicht verlassen. Einer wird sich schon verplappern. Insbesondere die Mieter die Kabelgebühren bezahlen haben ja auch nichts davon das die anderen Mieter schwarz angeschlossen sind.