Kfz-Verischerungskosten...

Diskutiere Kfz-Verischerungskosten... im Auto- und Fahrzeugtechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; Früher konnte man recht einfach sagen Je mehr Hubraum, desto mehr Steuern, je mehr PS, desto mehr Versicherung muss man berappen. Inzwischn ist...
  • Kfz-Verischerungskosten... Beitrag #1
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Cloakmaster

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Früher konnte man recht einfach sagen Je mehr Hubraum, desto mehr Steuern, je mehr PS, desto mehr Versicherung muss man berappen.

Inzwischn ist dies alles aufgelöst, und ich frager mich nun, wie ich zB herausfinde, welches bzw. welche Kfz den presigünstigsten Versicherungsschlüssel haben.

Bei der Suche nach meinem neuen Auto bin ich vor allem darauf bedacht, die laufenden Kosten möglichst gering zu halten. Es ist mir egl, ob die Karre ein "Hyndai", ein "ssangYoung", "kia" oder "Daihatsu" ist, so lang er kostengünstig zu fahren ist. Also günsitge Verscherung, Steuer, niedrger Verbrauch, und möglichst neuwertig, und keine 10-Jahresschaukel, die nur noch von güten Wünschen aber nicht mehr von der eigenen Karosserie getragen wird.

Beim Thema Versicherung stösst mir auch die Versicherungseinstufung sauer auf: 17 Jahre Fahrerfahrung, zuletzt 4 Jahre Unfallfrei ein Kfz angemeldet, und die wollen mich in Sf 1/2 (140%) einstufen. Es sei denn, ich lasse meinen alten Herren als Versicherungsnehmer und Halter in die Papiere eintragen, dann bekomme ich 60%
Bei meinem letzten Auto war er nur als Versicherungsnehmer, ich aber der Fahrzeughalter...
 
  • Kfz-Verischerungskosten... Beitrag #2
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HUCKJ

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Sind die 140% von denen mündlich oder hast Du die online irgendwo abgerufen ?
Die sind auf jeden Fall mit denen verhandelbar. Wann hattest Du denn das letzte Auto selbst als Halter angemeldet ?
Wenn Du in die gleiche Versicherung wie Dein Vater eintrittst, lässt sich auch noch ein "Familienrabatt" aushandeln.

Die Versicherungsleute wissen am besten, welche Autos am wenigsten kosten. Mir wurde von denen mal allgemein Fiat empfohlen, die hätten die beste Statistik. Fiat 500 (Cinquecento), Tipo, Punto etc.. eigentlich kann man sagen die meisten günstigen Exoten sind günstig in der Haftpflicht.
Fahrzeuge wie z.B. Golf 3 sind teuer, weil sie viel von Fahranfängern (kaputt)gefahren werden und mindestens 60-75 PS haben.
Fiat will von den jungen Leuten ja niemand fahren ;)
 
  • Kfz-Verischerungskosten... Beitrag #3
C

Cloakmaster

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Ich war persönlich bei meiner Stammversicherung vor Ort, bei der mein Vater so ziemlich all seine Versicherungen hat (Kfz, Gebäude, Hausrat, ...) und das seit mindesten 20 Jahren. Mein letzes Auto hat meine Ex vor ca 4 Jaren zu schroitt gefahren, seitdem hatte ich kein eigenes mehr. Unter anderen auch, weil mir immer, wenn ich es gebraucht habe, ein Firmenfahrzeug gestellt wurde. Aber inzwischen will ich wieder eines haben, bin aber noch auf der Suche, welches es sein soll. Und ob sich ein Umbau auf Autogas/Erdgas rentiert.
 
  • Kfz-Verischerungskosten... Beitrag #4
Choco

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Verhandelbar ist mit dem SF garantiert nichts.

@ Cloakmaster

Wenn dein Vater der VN war, dann hat er auch die Schadenfreien Jahre.
Diese SF4 = 60% kannst du aber ohne Probleme auf dich übertragen lassen. Dein Vater muss aber zustimmen. Dann bist du der Besitzer der SF und nicht mehr dein Vater.

Zum Thema wie teuer welches Auto in der Versicherung ist, könnte ich dir eine aktuelle Typklasseinstufung zuschicken.
Ist eine PDF Datei mit 310 Seiten, in dem jedes Fahrzeug steht.
 
  • Kfz-Verischerungskosten... Beitrag #5
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HUCKJ

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Hat deine Versicherung damals den Schaden bezahlt (Vollkasko) ?

Hmm :( gerade was gefunden, scheint wohl üblich zu sein mit der Rückstufung bei Vertragspause:
Vertragsunterbrechung

* Bei den meisten Gesellschaften bleibt die SF-Klasse nach einer Vertragsunterbrechung von weniger als sieben Jahren bestehen. Einige wenige Gesellschaften stufen den Vertrag jedoch für jedes angefangene Jahr der Unterbrechung in die nächste SF-Klasse zurück.
* Bei einer Unterbrechung von weniger als sechs Monaten wird der Vertrag in der Regel ohne Anrechnung der Unterbrechung eingestuft.

Quelle: http://www.aspect-online.de/versicherungen/kfz-versicherung/schadenfreiheitsklasse/
lohnt sich allgemein, das mal zu lesen


Gebrauchte Autos mit Gas gibt es schon umgerüstet günstiger, als wenn man sie selbst umrüsten lässt. Aufpassen sollte man nur, dass man keinen Pfusch erwischt.
 
  • Kfz-Verischerungskosten... Beitrag #6
Choco

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Der wurde nicht wegen der Vertragspause zurückgestuft.

Er hat schlicht und einfach keine eigenen Schadensfreien Jahre, da Versicherungsnehmer der Vater war.
 
  • Kfz-Verischerungskosten... Beitrag #7
Egal88

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hinter'm Mond ...
Es gibt Versicherungen, bei denen der Zweitwagen in die gleiche SF-Kategorie eingestuft wird wie das Erstfahrzeug. Wenn dein Vater dir nach einem Jahr dann bestätigt, dass der Wagen dir die ganze Zeit zur Verfügung stand, kannst du die Prozente übernehmen. Das gilt sicherlich auch für das frühere Fahrzeug, abzüglich der Rückstufung für die Jahre ohne KFZ.

Übrigens müssen (je nach Versicherung) Halter und Versicherungsnehmer nicht die gleiche Person sein - es gibt viele Versicherungen, die Tarife mit abweichendem Fahrzeughalter anbieten.


EDIT: ansonsten siehe hier.
 
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  • Kfz-Verischerungskosten... Beitrag #8
Choco

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Es gibt Versicherungen, bei denen der Zweitwagen in die gleiche SF-Kategorie eingestuft wird wie das Erstfahrzeug. Wenn dein Vater dir nach einem Jahr dann bestätigt, dass der Wagen dir die ganze Zeit zur Verfügung stand, kannst du die Prozente übernehmen.

Das wird so nicht funktionieren.
Wenn der Zweitwagen gleich eingestuft wird wie das Erstfahrzeug vom Vater, dann handelt es sich um einen Sondereinstufung.

Wenn diese dann mal auf einen anderen VN übertragen werden soll, werden nur die Jahre übertragen, die tatsächlich erfahren wurden.

Cloakmaster muss nur folgendes machen:

Das Fahrzeug auf seinen Namen anmelden und sich die SF4 von seinem Vater übertragen lassen. Fertig.
 
  • Kfz-Verischerungskosten... Beitrag #9
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Cloakmaster

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das 60%-Angebot ist ein "Spezielles Zweitwagen-Angebot", und gilt daher nur, wenn Halter&Versichungsnehmer von Erst- und Zweitfarhzeug übereinstimmen. Auch ist da angblich nix mit Übertragbar. Kann damit zusammenhängen, daß mein ater Herr Beamter ist, und ich nicht. Seine Verträge beinhalten einen 5%-Sonderrabatt für Beamte. Prinzipiell soll es mir wurscht sein, nur wohnt Daddy ca 800 Kilometer weit weg, und das Fzg müsste natürlich an seinem, und nicht an meinem Wohnort zugelassen werden. Trotzdem wirds wohl darauf rauslaufen. ich zahl auf sicher keine 140%, wenn es auch 60% tun.

In der Zwischenzeit hatte mein Bruder unter dieser Vertragsnummer ein Auto laufen, dies ist aber inzwischen auch wieder abgemeldet. Und der Unfall, bei dem mein Wagen damals zu schroott ging, wurde nicht der Versicherung gemeldet. Auxch mein Bruder hatte meiner Kenntnis nach keinen Versicherungsschaden mit seinem Wagen.

Trotzdem: SF 1/2 für alle, die länger als 3 Jahre in FS-Besitz sind - und damit evtl noch in der Probezeit find ich schon etwas heftig. ich bin kene 22 mehr, und heiz auch nicht jedes Wochenende über die Landstr zur Dorf-Disko...


@Choco: Aber die 310 Seiten Pdf nehm ich gerne an, und acker sie durch...
 
  • Kfz-Verischerungskosten... Beitrag #10
Choco

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Es geht einfach dadrum, dass du deine Fahrerfahrung nicht nachweisen kannst.

Wenn es so wäre, dann würde ich jetzt bei Versicherung A 5 Unfälle bauen. Meine Prozente wären damit kaputt.

Also würde ich einfach zu Versicherung B gehen und sagen: Leute ich hab seit z.B 10 Jahren einen Führerschein. Stuft mich bitte in SF10 ein. Die Unfälle bei Versicherung A wissen die ja gar nicht, oder wenn dann könnte ich ja sagen, meine Freundin hätte diese gehabt.
Nur als Beispiel.

Zum Thema Schadenfreie Jahre für dich.

Dazu habe ich noch 2 Fragen:

1. Wo sind die Schadenfreien Jahre, die du vor 4 Jahren gehabt hast? Die muss es ja noch geben.
Wer war damals der Versicherungsnehmer?

2. Wieviele Schadensfreien Jahre hast du mit dem letzten Vertrag jetzt gehabt. Wurden da nicht auch gleich die SF von dir damals hergenommen?

Wie auch immer. Es müssen ja schadensfreie Jahre jetzt schon da sein. Es braucht jetzt also keine Zweitwagenregelung. Die schadenfreien Jahre aus dem jetztigen Vertrag oder aus dem Vertag vor 4 Jahren müssen ja irgendwo sein, und die kannst du dir auch auf alle Fälle holen.
 
  • Kfz-Verischerungskosten... Beitrag #11
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Cloakmaster

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Ja, die schadenfreien Jahre exitieren, aber eben im Vertrag meines Vaters, welche sich laut Versicherungsvertreter eben nicht mehr so einfach aus dem väterlichen Vertrag in einen eigenen übertragen lassen. Angeblich wurde dieser früher quasi normalen Handhabe ein Riegel vorgesetzt. Wie oben geschreiben, war immer mein Vater der Versicherungsnehmer, da er als Versicherungenehmer von Hausrat, Rechtschutz und wasweiss ich zusatz-Rabatte bekommt, welche ich nicht erhalte. Auch die weiteren "Zweitfahrzeuge", aka Wohnwagen, Lastenanhänger etc laufen bei dieser Versicherung unter dem Namen meines Vaters. Als mein Vater selbst einen kleineres "bums" hatte, wurden die Verträge von Wohnwagen und Hauptfahrzeug getauscht, was einiges an Geld gespart hat. Insgesamt komme ich auf 6 Jahre, in denen ich Halter eines Kfz war, ohne daß es einen Versicherungsschaden gab. Versicherungsnehmer wr aber immer mein Vater. Damals ging es noch, das so zu splitten, was nun nicht mehr so einfach möglich sein soll.
 
  • Kfz-Verischerungskosten... Beitrag #12
Choco

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Doch. Und wie das geht.

Wenn du jetzt bei einer anderen oder auch der gleichen Versicherung einen Vertrag auf deinen Namen machst, dann musst du nur das Formular für die Übertragung der Schadensfreien Jahre ausfüllen.
In diesem Formular bestätigst du, dass du das Vorfahrzeug regelmäßig gefahren bist. Dein Vater unterschreibt es auch, da er in Zukunft auf diese SF verzichten muss, die ja auf dich übertragen werden.
Fertig.

So bekommst du deine 6 schadenfreien Jahre auf dich übertragen.
 
  • Kfz-Verischerungskosten... Beitrag #13
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Juliet

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ich kenn das auch nur so wie Choco es schreibt, habe ich auch mit 2 meiner Kinder gemacht und haute hin. ;)
 
  • Kfz-Verischerungskosten... Beitrag #14
Choco

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Was beim Fall von Cloakmaster natürlich sein kann ist folgendes:

Sein Vertrag, der zuletzt auf seinen Vater lief, hatte z.B. SF 8, da er durch die Zweitwagenregelung 2 freie Jahre mehr bekommen hat.
Diese SF2 würde er bei einer Übertragung verlieren.

Aber seine SF 6 wird er bekommen.
 
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