mit Blaulicht fahren

Diskutiere mit Blaulicht fahren im Auto- und Fahrzeugtechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; überall gibts doch diese Blaulicht Lampen zu kaufen. Manche drehen sich, manche funzen über Stroboskop. Wenns mal gerade etwas voller auf der...
  • mit Blaulicht fahren Beitrag #1
Stachel

Stachel

Super-Moderator
Teammitglied
Dabei seit
20.04.2004
Beiträge
7.628
Reaktionspunkte
16
überall gibts doch diese Blaulicht Lampen zu kaufen. Manche drehen sich, manche funzen über Stroboskop.

Wenns mal gerade etwas voller auf der Bahn ist, und wir ein relativ neues Auto fahren, kommt schon mal der Gedanke auf, so ein Ding zu benutzen. Welche Folgen hätte es wenn man mich erwischen würde.

Ich habe es natürlich nicht vor, aber mich würden mal die Folgen interessieren.
 
  • mit Blaulicht fahren Beitrag #2
P

PeBe

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
11.12.1999
Beiträge
1.229
Reaktionspunkte
0
von den rechtlichen folgen abgesehen, sinkt die akzeptanz von blaulicht bei den anderen autofahrern, entsprechend langsamer kommen die einsatzfahrzeuge in zukunft voran, vielleicht gerade dann, wenn es mal um dein leben geht.
 
  • mit Blaulicht fahren Beitrag #3
H

HUCKJ

Verdienter Ex-Mod
Dabei seit
22.02.2005
Beiträge
7.353
Reaktionspunkte
0
Nicht die unbefugte Sonderrechtsfahrt wird mit 20 Euro geahndet, sondern nur der mißbräuchlichen Einsatz des Blaulichts an sich, die 20 Euro sind -sozusagen- das kleinste Problem:

Die unbefugte Benutzung (!) von blauem Blinklicht und Martinshorn kostet laut 134 BKat 20 Euro. Soweit richtig. Nur- über ein blaues Blinklicht verfügen die wenigsten Fahrzeuge.

Ein blaues Blinklicht (und sei es auch nur mit Magnetfuß) stellt eine lichttechnische Einrichtung dar, die im Fahrzeugschein eingetragen sein muss. Die Benutzung einer nicht eingetragenen lichttechnischen Einrichtung ist ein bußgeldbewährter Punkteverstot (Kategorie A).

Bei den 20 Euro würde es also im Idealfall nur bleiben, wenn das Fahrzeug über eine eingetragene Sondersignalanlage verfügt. Diese Vorschrift zielt dann -beispielsweise- auf Krankenwagenpersonal ab, dass die Anlage unbefugt mißbraucht (...und dabei, wie das auch gehen soll, keine Verkehrsverstöße begeht, s.u.).

Am meisten fällt aber folgender Aspekt ins Gewicht: Jemand, der mit Sondersignal fährt, begeht oft reihenweise Verkehrsverstöße (Geschwindigkeitsübertretungen, unerlaubtes Überholen, Nötigung). Kann sich der Fahrer auf Sonderrechte gem. § 35 Abs. 1, 3 StVO berufen, sind diese gerechtfertigt.
Nicht aber, wenn jemand das Blaulicht unbefugt benutzt. In diesem Fall sind die Verkehrsverstöße rechtswidrig.
In diesem Fall wird jeder Verstoß einzeln geahndet.

Andersherum ausgedrückt: Verkehrsverstöße werden nicht "erlaubter", wenn man sich unerlaubterweise ein Blaulicht aufs Dach stellt.

Bei der "freien Spur" auf der Autobahn kommen da nicht nur Ordnungswidrigkeiten, sondern gar Straftaten (z.B. §§ 240, 315c StBB) in Betracht.

Zusammengefasst kommt in der Praxis also auf einen unbefugten Blaulichtfahrer zu:
- Ahndung des Einbaus einer nicht eingetragenen Sondersignalanlage
- Ahndung des Mißbrauchs des Sondersignals (das sind tatsächlich nur 20 Euro)
- Ahndung jeden einzelnen Verkehrsverstoßes, der während der Sondersignalfahrt begangen wird.

Es gab mal eine Staatsanwaltschaft in Südwestdeutschland, die wollte zusätzlich hier noch den Straftatbestand der Amtsanmaßung gem. § 132 StGB hereinkonstruieren, scheiterte damit aber vor dem OLG. Aber auch ohne kommt mit den oben gezeigten Punkten einiges zusammen.


Bei weiteren Fragen: www.verkehrsportal.de
Ich denke damit wäre wohl alles geklärt :D
 
  • mit Blaulicht fahren Beitrag #4
Stachel

Stachel

Super-Moderator
Teammitglied
Dabei seit
20.04.2004
Beiträge
7.628
Reaktionspunkte
16
man so wild ist es ja net....

Dachte es könnte schlimm enden
 
  • mit Blaulicht fahren Beitrag #5
Choco

Choco

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
23.01.2000
Beiträge
26.778
Reaktionspunkte
4
Ort
zu Hause
Jup. Das sehe ich jetzt auch schon fast als harmlos an.

Wundert mich, dass es nicht manchmal Mißbraucht wird.
 
  • mit Blaulicht fahren Beitrag #6
Stachel

Stachel

Super-Moderator
Teammitglied
Dabei seit
20.04.2004
Beiträge
7.628
Reaktionspunkte
16
warte es ab...
 
  • mit Blaulicht fahren Beitrag #7
T

TrµMAn

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
23.10.2006
Beiträge
4.882
Reaktionspunkte
2
Ort
Wuppertal

du willst das doch nicht wirklich machen? ;)

naja wenn du das Signallicht, NICHT direkt am Auto befestigst, oder gar nur im Innenraum lässt, fällt schonmal die erste Strafe weg, schließlich muss ich meine Taschenlampe im Handschuhfach auch nicht anmelden, egal was für ein Licht sie hat

Auf der Autobahn kommt es ja auch nicht unbedingt zu Gesetzesüberschreitungen, also das "normale" links überholen ist an sich ja rechtens, wenn man das Licht von weit genug weg sieht, entfällt auch der Tatbestand der Nötigung (sofern andere rechtzeitig die Spur wechseln und man nicht drengeln muss)

und so wie ich dich verstanden habe, geht es dir auch nur um das Lichtsignal, nicht um das Martinshorn right?
 
  • mit Blaulicht fahren Beitrag #8
bummelbum

bummelbum

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
18.04.2009
Beiträge
946
Reaktionspunkte
0
Kennt ihr sicher schon:

Wieder mal über ´Linkspenner´ auf der Autobahn geärgert?
Achtung : Seit der neuen "Dränglervorschrift": Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte und
3 Monate Fahrverbot ! ! !

Da sollte man lieber gleich rechts überholen:
Rechts überholen: 50 EUR und 3 Punkte ( also 200 EUR + 1 Punkt gespart ! )

Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten
Spur gleich die Standspur benutzt:
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens:
50 EUR und 2 Punkte

Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr
schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.

ABER!! -- Das geht noch viel billiger und effektiver!

Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du
kannst Dir Deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.

Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet
läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und
Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert
und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (*****) kaufen.

Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte !!!
 
  • mit Blaulicht fahren Beitrag #9
Stachel

Stachel

Super-Moderator
Teammitglied
Dabei seit
20.04.2004
Beiträge
7.628
Reaktionspunkte
16
du willst das doch nicht wirklich machen? ;)

naja wenn du das Signallicht, NICHT direkt am Auto befestigst, oder gar nur im Innenraum lässt, fällt schonmal die erste Strafe weg, schließlich muss ich meine Taschenlampe im Handschuhfach auch nicht anmelden, egal was für ein Licht sie hat

Auf der Autobahn kommt es ja auch nicht unbedingt zu Gesetzesüberschreitungen, also das "normale" links überholen ist an sich ja rechtens, wenn man das Licht von weit genug weg sieht, entfällt auch der Tatbestand der Nötigung (sofern andere rechtzeitig die Spur wechseln und man nicht drengeln muss)

und so wie ich dich verstanden habe, geht es dir auch nur um das Lichtsignal, nicht um das Martinshorn right?

Natürlich würde ich sowas nie machen. ;)

und wenn, dann nur Blaulicht.
Kurz auf das Amaturenbrett gestellt und freie Fahrt für freie Bürger :D
 
  • mit Blaulicht fahren Beitrag #11
SkyMarshal

SkyMarshal

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
13.01.2005
Beiträge
4.062
Reaktionspunkte
0
Jup. Das sehe ich jetzt auch schon fast als harmlos an.

Wundert mich, dass es nicht manchmal Mißbraucht wird.

Von der Polizei wird es nicht gerade selten Missbraucht.
Das habe ich schon das ein oder andere mal hier an der Kreuzung erlebt.
Ampel auf Rot, Blaulicht an, bei Rot über die Kreuzung, Blaulicht wieder aus.
 
  • mit Blaulicht fahren Beitrag #12
LeChuck

LeChuck

Senior Moderator
Dabei seit
12.12.1999
Beiträge
8.274
Reaktionspunkte
3
Ort
Monkey Island
Wo bekommt man so ein Blaulicht?
Dann kann ich meine 344 PS mal richtig ausfahren :)

ACHTUNG IRONIE!!! :)
 
  • mit Blaulicht fahren Beitrag #13
Choco

Choco

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
23.01.2000
Beiträge
26.778
Reaktionspunkte
4
Ort
zu Hause
@ LeChuck

Der Meinung bin ich auch. Alles was bei Audi ein "S" hat, sollte mit Blaulicht bestelltbar sein :D
 
  • mit Blaulicht fahren Beitrag #14
S

siggi112

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
23.04.1999
Beiträge
3.844
Reaktionspunkte
3
Ort
Kohlenpott
Laut STVO gibt's Sonderrecht und Wegerecht.
Berechtigte können von ihren Sonderrechten jederzeit Gebrauch machen, auch ohne Blaulicht und Martinshorn einzuschalten.
Deswegen dürfen die Sonderrecht-Berechtigten sogar ohne Blaulicht und ohne Martinshorn über ROT fahren.
Natürlich nur während Erfüllung hoheitlicher Aufgaben.

Eine Verpflichtung anderer Verkehrsteilnehmer "freie Bahn zu schaffen" besteht aber nur wenn der Berechtigte mit "Blaulicht und Martinshorn" von seinem Wegerecht Gebrauch macht.
Blaulicht allein reicht nicht für die Inanspruchnahme des Wegerecht.
Aber welcher normale Verkehrsteilnehmer weiss das schon ?

Daher bin ich überzeugt dass wer anderen Verkehrsteilnehmern ein Wegerecht vorgaukelt, sei es auch nur durch ein Blaulicht welches innerhalb des Fahrzeugs installiert ist, ein Problem bekommt.
Werd mal schauen, da gibt's aber ganz bestimmt einen Paragraphen.


Gruß
Siggi
 
Zuletzt bearbeitet:
  • mit Blaulicht fahren Beitrag #15
Kalle-Klump

Kalle-Klump

Verdienter Ex-Admin
Dabei seit
21.05.2001
Beiträge
26.069
Reaktionspunkte
17
Wo bekommt man so ein Blaulicht?
In jeder düsteren Kneipe bekommst Du "blau licht". ;) Deine 355 PS werden Dir da aber herzlich wenig helfen - da reicht nur eine laute Klappe... :lach:
 
  • mit Blaulicht fahren Beitrag #18
frisbee

frisbee

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
17.11.2001
Beiträge
3.841
Reaktionspunkte
0
Ort
BC-E
Das war damals noch lustig hier ;) manoman...hab grad webbies Tipp bzgl. der Cola-Flasche gelesen :)
 
Thema:

mit Blaulicht fahren

ANGEBOTE & SPONSOREN

https://www.mofapower.de/

Statistik des Forums

Themen
213.177
Beiträge
1.579.167
Mitglieder
55.871
Neuestes Mitglied
Mein-Helmut
Oben