(Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?!

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  • (Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?! Beitrag #1
Psychi

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bei google mal Führerschein oder Motorradführerschein eingeben... Zig Angebote. Die Sprechen von 500€ für den Motorradführerschein bzw 750€ ohne PS Begrenzung- ähm kann das sein?!

Was hat es für Vorteile sich in Tschechien und Co den Lappen zu holen?! Hat jm Erfahrungen?!

viele Grüße

Psychi
 
  • (Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?! Beitrag #2
J

Juliet

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Ic h kann dir 2 Dinge näher bringen,

1. zum einen ist der Führerschein in Ausland billiger
2. die Ausbildung ist lange nicht so umfankreich wie hier in D

Da ich selber lange Zeit die Motorragd ausbildkung leitet und Ausgebildet habe, mag zwar für den Fahrschüler die beiden Punkte ein wichtiger aspeckt sein den Füherschein im Ausland zu machen.

Fest steht, das ich bei der Ausbildung immer besondsere Situationen und deren Handeln besprochen habe bevor wir solche getestet haben. Jeder Motorradfahrer lebt sehr gefählich. Die leistungsstarken Maschinen verleiten zu übermut und nachlässigkeit.

Um so wichtiger ist das eine gute Ausbildung der Grundstein sein kann für das Überleben. Ich Rate die eine gewissenhafte Ausbildung an zu gehen um später leicher in bruchteilen von Sek. das richtige zu machen. der Füherschein besagt nicht das du fahren kannst.

Juliet
 
  • (Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?! Beitrag #3
Psychi

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ein wirklich guter Aspekt @Juliet, gerade deswegen bin ich sehr am überlegen. Aber trotzdem interessiert mich natürich auch was das ganze Kostet im Ausland- war vorhin bei der Fahrschule- so ab 1200€ für den Lappen soll ich mal kalkulieren- HALLO Ich bin Azubi- ähm das verdiene ich in 2,5Monaten wenn ich Miete etc nicht zahlen müsste...

gerade um es mal vergleichen zu können, was kostet denn so der Führerschein!? bzw was kostetn die einzelnen Fahrstunden, Gebühren etc?!

Gibts ne Möglichkeit diese PS Beschränkung heraus zu lassen? Oder muss man die ersten 2Jahre damit leben!? Ich bin 22...

vielen Dank schonmal für die Antworten.

gruß Psychi

Ps. schön dich mal wieder hier in den Foren zu lesen :)
 
  • (Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?! Beitrag #4
xirtic

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die Leistungsbeschraenkung kann entweder nach zwei Jahren aufgehoben, oder aber mit > 25 Jahren und Ausbildung auf einer Maschine die oberhalb dieser Leistungsbeschraenkung liegt, umgangen werden.

wenn Du den Schein im Ausland machst, dann mach wenigstens hier ein Sicherheitstraining; Motorraeder sind Waffen (wenn man mal bedenkt, das ein Motorrad mit 200 km/h ein stehendes Auto ca. 30-40 Meter weit fliegen lasse kann) und diese sollte man beherrschen (und mir selbst gelingts auch nicht immer, der sinnvolle Umgang mit einem Supersportler...)
 
  • (Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?! Beitrag #5
Psychi

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xirtic schrieb:
die Leistungsbeschraenkung kann entweder nach zwei Jahren aufgehoben, oder aber mit > 25 Jahren und Ausbildung auf einer Maschine die oberhalb dieser Leistungsbeschraenkung liegt, umgangen werden.

wenn Du den Schein im Ausland machst, dann mach wenigstens hier ein Sicherheitstraining; Motorraeder sind Waffen (wenn man mal bedenkt, das ein Motorrad mit 200 km/h ein stehendes Auto ca. 30-40 Meter weit fliegen lasse kann) und diese sollte man beherrschen (und mir selbst gelingts auch nicht immer, der sinnvolle Umgang mit einem Supersportler...)

Die Einschränkung fehlt auch beim Auslandsführerschein?! Muss es gleich Tschechien sein?! Ich wohne an der franz Grenze.

hast du schon Erfahrungen mit dem Auslandsführerschein gemacht?! Kosten, Risiken (außer das man nich so gut eingelernt wird) etc!?

vielen Dank schonmal

gruß Psychi
 
  • (Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?! Beitrag #6
xirtic

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Psychi schrieb:
Die Einschränkung fehlt auch beim Auslandsführerschein?! Muss es gleich Tschechien sein?! Ich wohne an der franz Grenze.

hast du schon Erfahrungen mit dem Auslandsführerschein gemacht?! Kosten, Risiken (außer das man nich so gut eingelernt wird) etc!?

vielen Dank schonmal

gruß Psychi

aehh ich meinte des mit dem Alter auf Deutschland bezogen...
 
  • (Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?! Beitrag #7
J

Juliet

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Ich habe auch erst mal nachschauen müssen was der EU Führerschein beinhaltet.
Vieleicht kann dir das ja weiterhelfen. Ist zwar von 1999 aber einen neueren Stand habe ich auf der schnelle nicht gefunden.

Juliet
 
  • (Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?! Beitrag #8
Goerds8

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Um im Ausland einen Führerschein zu machen muß man doch glaube
6 Monate dort gemeldet sein (zumindest Postadresse)
Mach dich da auch mal kundig, evtl. gibt es da wieder Änderungen
 
  • (Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?! Beitrag #9
Gravity

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Sincity
In Deutschland gibt es komische Regelungen, aber die 2 Jahre Kindersicherung halte ich für richtig.
Ich ich spreche aus Erfahrung. Kaum war die Drossel raus lag ich im Graben!
Der Jugendliche Übereifer sich mit einer ZR750 an einer CBR900 hängen zu können. Am guten Willen hat's nicht gemangelt, nur am Material. hehe
 
  • (Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?! Beitrag #10
Kalle-Klump

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Psychi schrieb:
Nach bestandener "Prüfung" im Ausland wird auch DORT der Führerschein ausgestellt. Das heißt Du hast einen EU Lappen in der Hand, wo Du den Schriftkram etc. mit der Behörde im Ausland regeln mußt. Du bist also immer wieder verpflichtet, dich nach Änderungen zu erkundigen die dort ggf. auch für Dich hier gelten (unabhängig von den hier geltenden Gesetzen).

Die 6 Monatssperre kenne ich nur im Zusammenspiel mit dem Lappen aus den Staaten (USA), dort muß man mindestens 181 Tage gewesen sein damit hier der Lappen überhaupt anerkannt wird.
 
  • (Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?! Beitrag #11
Psychi

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Kalle-Klump schrieb:
Nach bestandener "Prüfung" im Ausland wird auch DORT der Führerschein ausgestellt. Das heißt Du hast einen EU Lappen in der Hand, wo Du den Schriftkram etc. mit der Behörde im Ausland regeln mußt. Du bist also immer wieder verpflichtet, dich nach Änderungen zu erkundigen die dort ggf. auch für Dich hier gelten (unabhängig von den hier geltenden Gesetzen).

Die 6 Monatssperre kenne ich nur im Zusammenspiel mit dem Lappen aus den Staaten (USA), dort muß man mindestens 181 Tage gewesen sein damit hier der Lappen überhaupt anerkannt wird.

und einen EU Lappen danach portieren?!

hat das echt noch nie jm gemacht?! Bin ich so auf neuland gestoßen?! Die "idee" im Ausland den Lappen zu machen ist doch nicht ganz neu erfunden worden :)
 
  • (Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?! Beitrag #12
Kalle-Klump

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Die Idee ist nicht neu. Aber keiner will sich dem Ärger aussetzen, den Lappen umzuschreiben. Dazu gehören dann schon sehr individuelle Dinge, die sich hier möglicherweise nicht alle Klären lassen. Ruf doch bei der Meldestelle an und erkundige Dich allgemein.
 
  • (Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?! Beitrag #13
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Juliet

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Psychi schrieb:
und einen EU Lappen danach portieren?!

hat das echt noch nie jm gemacht?! Bin ich so auf neuland gestoßen?! Die "idee" im Ausland den Lappen zu machen ist doch nicht ganz neu erfunden worden :)

Naja vieleicht gehen da erher Leute hin, die eh ihr D Lappen loswurden und jetzt einen EU lappen haben wollen. Ich glaube die halten sich nicht in Foren auf.

Und die Aussage von @Kalle ist ja auch so nicht ganz richtig,

Du bist also immer wieder verpflichtet, dich nach Änderungen zu erkundigen die dort ggf. auch für Dich hier gelten (unabhängig von den hier geltenden Gesetzen).

Wenn einer den EU-Führerschein im Ausland erworben hat, hat er die zu dem Zeitpunkt gelten Gesetze eingehalten (naja mit dem Wohnort und so, soll es ja andere Lösungen geben habe ich gelesen). danach ist der Lappen in der EU gültig.

Juliet
 
  • (Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?! Beitrag #14
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Der Europäische Gerichtshof hat im April dieses Jahres noch einmal bekräftigt, dass EU-Staaten grundsätzlich alle EU-Führerscheine anerkennen müssen - unabhängig davon, in welchem Land der Führerscheininhaber gerade wohnt. Dieses Urteil ist auch in der Führerscheinstelle des Landratsamtes Neustadt/Waldnaab bekannt. "Wenn ein tschechischer EU-Führerschein später erweitert werden soll, kann er ohne Weiteres in einen deutschen umgewandelt werden", heißt es dort. Die deutschen Regelungen zur Probezeit gelten natürlich auch für Inhaber des tschechischen Dokuments. Genauso wie MPU-Sünder mit der Prüfung in Tschechien warten müssen, bis die Sperrfrist für die Neuerteilung abgelaufen ist.

Quelle: tschechien-portal

29. April 2004

Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-476/01 Felix Kapper

EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN FÜHRERSCHEIN DIE ANERKENNUNG NICHT DESHALB VERSAGEN, WEIL NACH DEN IHM VORLIEGENDEN INFORMATIONEN DER FÜHRERSCHEININHABER ZUM ZEITPUNKT DER AUSSTELLUNG DES FÜHRERSCHEINS SEINEN ORDENTLICHEN WOHNSITZ NICHT IM HOHEITSGEBIET DES MITGLIEDSTAATS HATTE, DER DEN FÜHRERSCHEIN AUSGESTELLT HAT
Ein Mitgliedstaat darf die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, nicht weiterhin ablehnen, wenn die frühere Fahrerlaubnis des Führerscheininhabers im erstgenannten Mitgliedstaat entzogen oder aufgehoben wurde, die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat aber bereits abgelaufen ist. Mit Strafbefehl vom 26. Februar 1998 hatte das Amtsgericht Frankenthal Herrn Kapper die deutsche Fahrerlaubnis entzogen und die Verwaltungsbehörden angewiesen, ihm vor Ablauf von neuen Monaten, also bis zum 25. November 1998, keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Im Jahr 2000 verhängte dasselbe Gericht gegen ihn eine Geldstrafe, weil er 1999 in Deutschland ein Kraftfahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis geführt hatte; Herr Kapper war zu dieser Zeit im Besitz eines am 11. August 1999 ausgestellten niederländischen Führerscheins. Im Rahmen des von Herrn Kapper eingeleiteten Einspruchsverfahrens möchte das Amtsgericht vom Gerichtshof wissen, ob die Richtlinie über den Führerschein der Anwendung der nationalen Vorschriften entgegensteht, wonach dem in den Niederlanden ausgestellten Führerschein die Wirksamkeit in Deutschland abgesprochen wird. Der Gerichtshof weist zunächst darauf hin, dass nach seiner Rechtsprechung diese Richtlinie die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vorsieht. Da sie dem Ausstellungsmitgliedstaat eine ausschließliche Zuständigkeit verleiht, sich zu vergewissern, dass die Führerscheine unter Beachtung der in der Richtlinie vorgesehenen Wohnsitzvoraussetzung ausgestellt werden, ist es allein Sache dieses Mitgliedstaats, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber diese Voraussetzung nicht erfüllt haben. Hat ein Aufnahmemitgliedstaat ernsthafte Gründe, die Ordnungsmäßigkeit eines oder mehrerer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter Führerscheine zu bezweifeln, so hat er dies dem anderen Mitgliedstaat im Rahmen der gegenseitigen Unterstützung und des Informationsaustauschs nach der Richtlinie mitzuteilen. Der Gerichtshof stellt daher fest, dass der in der Richtlinie vorgesehene Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine es einem Mitgliedstaat (A) verbietet, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat (B) ausgestellten Führerscheins mit der Begründung zu verweigern, dass der Inhaber des Führerscheins nach den Informationen, über die der erstgenannte Staat (A) verfügt, zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Staates (A) und nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellungsstaats (B) gehabt habe. Sodann stellt der Gerichtshof klar, dass für Herrn Kapper, als er am 11. August 1999 den niederländischen Führerschein erhielt, keine Sperre mehr für die Beantragung einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei den zuständigen deutschen Behörden mehr bestand. Die Richtlinie erlaubt es einem Mitgliedstaat (A), die Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat (B) ausgestellten Führerscheins dann nicht anzuerkennen, wenn auf dessen Inhaber im Hoheitsgebiet des erstgenannten Staates (A) eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung der Fahrerlaubnis angewendet wurde. Diese Ausnahme ist ihrem Wesen nach eng auszulegen, und ein Mitgliedstaat kann sich nicht auf sie berufen, um einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früher von ihm erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird. Ist nämlich die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen, so verbietet es die Richtlinie diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, abzulehnen. Es wäre die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlussstein des mit der Richtlinie eingeführten Systems darstellt, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern.

Quelle: http://curia.eu.int/de/actu/communiques/cp04/aff/cp040033de.htm


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Keine Nutzungsuntersagung des EU Führerscheins, auch bei zuvor negativer oder nicht beigebrachter MPU. Dieser Beschluss bedeutet die endgültige Legalisierung des EU Führerscheins auch im konservativen Deutschland. Klick

Kommentar: "erst ein nachträgliches Auffälligwerden gibt der Behörde Gelegenheit zu einem Einschreiten auf der Grundlage des Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie." D.h., eine MPU Auflage, kann erst nach erneutem Auffälligwerden erfolgen. Mit alten Tatbeständen darf eine MPU Auflage somit nicht begründet werden.


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Die EU Kommission nimmt Stellung zu nicht zulässigen MPU Auflagen und Nutzungsuntersagungen


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"Das Gemeinschaftsrecht (EU Recht) verdrängt widersprechendes nationales Recht (hier: deutsche FeV). Der Vorrang des EG-Rechts vor einzelstaatlichem Recht erfolgt zwingend aus der Klammerwirkung der Rechts in einem als Rechtgemeinschaft verfassten engen Staatenverbund. Würde das Gemeinschaftsrecht kollidierende nationale Rechtnormen in den Mitgliedstaaten neben sich dulden, verlöre es seine Autorität und Wirkung..."

"Aus alledem folgt, dass jeder staatliche (deutsche) Richter VERPFLICHTET ist, das Gemeinschaftsrecht UNEINGESCHRÄNKT anzuwenden und die Rechte, die es den Einzelnen verleiht (EU-Führerscheinbesitzer), zu schützen, indem JEDE möglicherweise entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts, gleichgültig, ob sie früher oder später als die Gemeinschaftsnorm ergangen ist, unangewendet lässt (Rn. 17-21 des Urteils)"

Urteile:
EuGH-Urteil Costa/Enel vom 15.7.64, Rs. 6/64=NJW 1964, 2372 EuGH-Urteil Simmenthal II vom 9.3.78, RS. 106/77=NJW 1978, 1741

Quelle: http://www.mpu-idiotentest.com/forum/cutecast/cutecast.pl?forum=5&thread=906

"Den Idiotentest kann man vergessen" Donnerstag, 19. August 2004
GERICHT / Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofes Freispruch für 63-Jährigen. Sein holländischer Führerschein gilt. MOERS. Heinz B. (Name geändert) hat in zweiter Instanz gewonnen. Die achtmonatige Bewährungsstrafe für dreimaliges Fahren ohne Führerschein ist vom Tisch, weil sein holländischer Führerschein auch in Deutschland gültig ist. Das Urteil der Auswärtigen Kleinen Strafkammer des Landgerichts Kleve lautete gestern: Freispruch. Erstritten hatte es der Verteidiger des 63-Jährigen, Rechtsanwalt Dr. Werner Säftel aus Frankenthal, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. War es bisher so, dass laut Fahrerlaubnisverordnung bei Entzug des deutschen Führerscheins einer aus dem europäischen Ausland ungültig war, ist das jetzt anders. Das Urteil aus Luxemburg hat wirklich überzeugt "Hut ab vor dem Europäischen Gerichtshof", meinte der Vorsitzende Richter Ulrich Knickrehm vergnügt, "das Urteil hat mich wirklich überzeugt." Und zum Angeklagten: "Sie haben einen großen Sieg errungen." Doch Heinz B. schien sich nicht sehr zu freuen. Seit Jahren lag er im Clinch mit Polizei und Straßenverkehrsbehörden, zuletzt wurde sein Mercedes 260 E eingezogen und verschrottet. Den muss ihm das Land NRW nun ersetzen. Verteidiger Werner Säftelt lakonisch: "Die MPU kann man vergessen." Womit er darauf ansprach, dass man sich bei Führerscheinentzug nicht auf die medizinisch-psychologische Untersuchung, Idiotentest genannt, werde einlassen müssen, sondern einen Zweit-Führerschein im europäischen Ausland erwerben könne. Wobei allerdings die ausländischenVorausssetzungen zu beachten wären. "Das wird für uns Folgen haben", so Staatsanwalt Heinz-Joachim Moser. Der Staatsanwalt musste die Waffen strecken Richter Knickrehm ließ keinen Zweifel daran, wie sein Urteil ausfallen würde: "Wenn dem Herrn Staatsanwalt nicht was besonders Schlaues einfällt..." Doch der musste angesichts des EuGH-Urteils die Waffen strecken und schloss sich dem Antrag des Verteidigers auf Freispruch an. Rechtsanwalt Säftel führte gestern bereits die große Zahl von Wiederaufnahmeverfahren ins Feld, die nach dem EuGH-Urteil auf die Gerichte zukämen. Der Führerscheintourismus beispielsweise nach Polen oder Tschechien werde massiv zunehmen. Dem 63-Jährigen Heinz B. kann das alles egal sein. Er darf nun mit seinem holländischen "Lappen" fahren. "Allzeit gute Fahrt!" rief der Richter noch hinter ihm her....


Quelle:euro-fuehrerschein

Juliet
 
  • (Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?! Beitrag #15
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crdxx

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interessantes thema, da ich auch demnächst in Cz bin hatte ich auch über einen motorrad führerschein dort nachgedacht (da deutschland extram überteuert ist).......

bisher habe ich immer nur die leute gesehen, die hier zum MPU mussten und dort den autoführerschein machen, aber motorrad müsste auch billiger sein

weiss jemand wieviel das dort kostet?
und wie ist das, dann habe ich ja 2 führerscheine, auf dem einen nur motorrad und auf dem alten auto.......

extra umschreiben lassen möchte ich nicht
 
  • (Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?! Beitrag #16
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Psychi

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crdxx schrieb:
interessantes thema, da ich auch demnächst in Cz bin hatte ich auch über einen motorrad führerschein dort nachgedacht (da deutschland extram überteuert ist).......

bisher habe ich immer nur die leute gesehen, die hier zum MPU mussten und dort den autoführerschein machen, aber motorrad müsste auch billiger sein

weiss jemand wieviel das dort kostet?
und wie ist das, dann habe ich ja 2 führerscheine, auf dem einen nur motorrad und auf dem alten auto.......

extra umschreiben lassen möchte ich nicht

ich gratuliere, das sind genau die Fragen auf die ich Antworten suche :) Können ja zusammen auswandern :)

gruß Tobias
 
  • (Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?! Beitrag #17
J

Juliet

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Die Fragen sind eigendlich beantwortet!

Juliet schrieb:
Der Europäische Gerichtshof hat im April dieses Jahres noch einmal bekräftigt, dass EU-Staaten grundsätzlich alle EU-Führerscheine anerkennen müssen - unabhängig davon, in welchem Land der Führerscheininhaber gerade wohnt.

Zum Preis, weis ich persönlcih nicht so wie, aber aus den Informationen die ich habe soll es so um 50-60% billiger sein. Entscheident soll sein, über welche Vermittlung es macht oder man regelt den gesetzlichen Formalitäten selber.


Juliet
 
  • (Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?! Beitrag #18
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DreiBeinTobi

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Moin!
Also wenn ich entscheiden könnte ob mit Drossel oder ohne, würd ich mich für "ohne" entscheiden, ganz einfach aus dem Grund dass Fahrzeug jeglicher Art, ob Autos, Motorräder oder 125 oder was auch immer... mit Drosseln einfach eine Gefahr für den Verkehr darstellen.... überholen von LKW´s die mit 65 auf der Landstrasse ummanander schleichen, oder Ommas die grad noch übers Lenkrad schauen können und beide Fahrstreifen brauchen.... die ironie einen Fahrschüler auf ner ungedrosselten 600er den Führerschein machen zu lassen und ihn danach auf ne gedrosselte 600er zu setzen is in meinen Augen zu heftig. Wie soll denn jmd dann z.b. die Zeit abschätzen können die er braucht um nen Sattelschlepper zu überholen?
In meinen Augen absolut sinnlos sowas...
Ich selber bin 2 Jahre ne 125er Aprilia auf 30 ps gefahren weils mich einfach gelangweilt hat mich von Autos anhupen zu lassen die nicht überholen konnten... und mir hats nicht geschadet, weil ich meine Grenzen auch nicht rausgereizt hab. Jetz fahre ich Auto (nen corsa mit 55 ps :)) und werd im Sommer mal meinen Motorradschein machen - ich bin 21 - und darf dann wieder, obwohl ich schon 2 Jahre 2-rad-erfahrung habe 2 jahre nur gedrosselt auf der gleichen Leistung wie zuvor rumgurken.... das langweilt sowas. Is in meinen Augen sowas tolles wie die Probezeit - absolut sinnlos - gibts so gut wie nirgens anders - aber im paragraphendschungel Deutschland, da gibts das. Sollten mal die tollen über 70jährigen mal ihren Schein nochmal machen dann würd sich auch das ganze mal klären - von wegen zw. 18 und 25 passieren die meisten unfälle - das mag scho sein, aber da gehts dann auch zum großteil um blechschäden - aber wenns bei über 70jährigen mal scheppert, dann richtig. man sollt doch mal auf die wichtigen dinge acht geben und nicht auf die dinge die einfach unvermeidbar sind - wie dass n führerscheinneuling halt zwangsläufig mal nen unfall baut - oder nicht?

Greetz ;)

3Bein
 
  • (Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?! Beitrag #19
frankbusch

frankbusch

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@dreibeintobi...

naja, da stimmt so einiges nicht in deinen thesen und argumente.

1. Über ein Viertel der im Straßenverkehr getöteten Personen waren zwischen 18 und 25 Jahren alt. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund eines Bevölkerungsanteils von nur 8 % erschreckend. Hierbei wurden fast 60 % der Unfälle mit Personenschaden von jungen Fahranfängern verursacht oder mitverursacht. sagt doch alles, oder dreibeintobi?

2. in der schweiz ist es noch härter ein motorrad führen zu dürfen. erst eine 125er, dann führerschein machen gedrosselt, dann nochmal fürhrerschein ungedrosselt. apropos, die schweiz und auch deutschland haben die wenigsten verkehrstote bei den motorradfahrern, aufgrund der sehr guten ausbildung und der anfänglichen drosselung der maschinen. schau doch mal einfach nach frankreich. wenn ich da am wochenende motorrad fahre, dann war immer ein schlimmer unfall mit einem französischen krad fahrer und meistens stand da ein leichenwagen und kein rettungswagen :no:

3. ich selber fahre eine gedrosselte maschine und finde, dass sie ein geschoss ist. und ein lkw mit 65 zu überholen sollte kein ding sein. klar, wenn man ein supersportler drosselt kommt sie ja nicht von der stelle. man sollte erstmal klein anfangen und sehr überlegt fahren. motorrad fahren sollte spass in der kurvenlage bedeuten und nicht geschwindigkeits rekorde aufstellen. und es sollte bedeuten, dass man seine maschine im griff hat und das bezweifle ich an manchen krad fahren sehr stark an. gerade bei denen, die immer der meinung sind, dass ihre maschine zuuu wenig leistung hat.

meine maschine muss ca. 5kg pro ps bewegen. das bedeutet, dass ein mittelklasseauto mit 1500kg 300ps auf die strasse bringen muss. ein motorrad fahrer sollte sich das immer vor augen halten und nichts anderes.

so jetzt zum thema.

@psychi

mach dein führerschein in deutschland. es ist von vorteil. erstens kein stress, wegen dem auslandsführerschein, wird bei den polizisten nicht gerne gesehen (aha schon wieder einer, der aufgrund irgendetwas sein deutschen führerschein abgeben musste. du wirst immer besonders behandelt. da wird schnell mal deine maschine genauer inspektiert)

und du hast eine der besten ausbildungen, die man weltweit bekommt. gut für gesundheit und leben. ich bin froh, dass ich meine ausbildung in deutschland hatte, hat mir öfters in der fahrpraxis geholfen und mein unfall war damals, dank der richtigen reaktion und ausbildung, halb so schlimm.

und wenn du schon überlegst, dass du dir den führerschein kaum leisten kannst, dann überleg dir bitte auch, dass ein motorrad auch so seine kosten mit sich bringt. wartung, pflege und unterhalt. besonders teuer an einem motorrad sind die reifen...das kann dir aber bestimmt ein motorradcrack besser erzählen, was so ein krad im jahr kostet. ich fahr leider nicht sooo viel, weil ich nicht dazu komme.

mfg Frank
 
  • (Motorrad)Führerschein im Ausland- hat wer Erfahrungn?! Beitrag #20
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Zombie79

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OT:
DreiBeinTobi schrieb:
[...] Sollten mal die tollen über 70jährigen mal ihren Schein nochmal machen dann würd sich auch das ganze mal klären - von wegen zw. 18 und 25 passieren die meisten unfälle - das mag scho sein, aber da gehts dann auch zum großteil um blechschäden - aber wenns bei über 70jährigen mal scheppert, dann richtig. [...]
Ich gehöre zwar der einen Gruppe nicht mehr und der anderen Gruppe noch nicht an, aber ich meine, du solltest über das was du hier geschrieben hast, noch einmal gründlich nachdenken.

Die Unfälle die von älteren Leuten verursacht werden, sind in den meisten Fällen Blechschäden, denn die fahren nicht mehr so schnell. Oft habe ich einen Mann mit Hut vor mir, der auf der Landstraße gerade mal 80 fährt. Im Ort sind sie auch meist recht gemächlich unterwegs. Da passieren keine extremen Unfälle. Wer sich zum überholen an unübersichtlichen Stellen verleiten lässt, kann dem "Schleicher" keine Schuld an einem eventuellen Unfall geben. Klar nervt das manchmal, aber wer da keinen klaren Kopf behalten kann, dem sollte man mal lieber den Lappen wegnehmen.
Es gibt genug junge "Experten", die meinen alles aus ihrem Auto rausholen zu müssen - zu jeder Zeit. Die verursachen schon eher mal einen Unfall bei hoher Geschwindigkeit und das ist meist richtig böse. Am Baum gespaltene Autos und ca. 50m aufs Feld gerollte Wracks - alles schon gesehen. Die wurden von jungen Fahrern (meist männlich) zu Schrott verarbeitet. Ältere Leute bauen solche Unfälle eher nicht. Da gibt's ärgerliche Blechschäden, aber keine Leichen.

Ich fahre im Ort immer so um die 60 laut Tacho, wie die meisten hier. Nur wenige sind der Meinung, dass sie mich unbedingt überholen müssen und sei es in einer Kurve, in der man den Gegenverkehr kaum sehen kann. Durch solchen Unsinn entstehen viele Unfälle und wer sind diese Typen meistens? 70-jährige? Hmm, ist mir noch nie passiert. Meist ist das einer aus der 60PS-Fraktion (auf Autos bezogen), der seinen Führerschein noch nicht lange hat und sich freut, auch mal einen überholen zu können...
 
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