Gurkenträger
Bekanntes Mitglied
hallo,
nach dem Kauf des Clio Bj.2001 (100500 km) am 9.12.2005 bei einem großen Automarkt(gewerblich) hat sich die WP verabschiedet, fest und heiß geworden>Zahnriemenriss>Ventile krumm.
Der Schaden ist am 15.05.2006 (106200 km) passiert, Werkstattrechnung über 1000 € schon beglichen.
Meine Frage geht in Richtung gesetzliche Händlergewährleistung, wie stehen meine Chancen ?
DANKE
nach dem Kauf des Clio Bj.2001 (100500 km) am 9.12.2005 bei einem großen Automarkt(gewerblich) hat sich die WP verabschiedet, fest und heiß geworden>Zahnriemenriss>Ventile krumm.
Der Schaden ist am 15.05.2006 (106200 km) passiert, Werkstattrechnung über 1000 € schon beglichen.
Meine Frage geht in Richtung gesetzliche Händlergewährleistung, wie stehen meine Chancen ?
DANKE
• Greift diese Garantie nicht, greift eventuell die gesetzliche Händlergewährleistung von einem Jahr. Der Mangel muß dazu aber bereits beim Kauf (versteckt) vorgelegen haben. Nach sechs Monaten nach dem Kauf muß der Käufer beweisen, daß das der Fall war, will er die Gewährleistung durchsetzen. Vorher liegt die Beweislast beim Händler, will er nicht leisten. Tip: Auch bei billigen Gebrauchten immer einen regelgerechten Vertrag machen.
• Viele Händler verkaufen ihre Gebrauchten deshalb nur mit einer (meist) einjährigen Gebrauchtwagen-Garantie. Die ersetzt allerdings nicht die Gewährleistung, sondern tritt neben sie. Tip: Deshalb bei einem Schaden erst prüfen, ob er nicht ein Gewährleistungsfall ist. Denn den muß der Händler ganz auf eigene Kosten beheben, während bei der Beanspruchung einer GW-Garantie der Autohalter (meist) einen Selbstkostenanteil zahlen muß.
Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.
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