Motorschaden nach 5 Monaten ! Gewährleistungspflicht ?

Diskutiere Motorschaden nach 5 Monaten ! Gewährleistungspflicht ? im Auto- und Fahrzeugtechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; hallo, nach dem Kauf des Clio Bj.2001 (100500 km) am 9.12.2005 bei einem großen Automarkt(gewerblich) hat sich die WP verabschiedet, fest und...
  • Motorschaden nach 5 Monaten ! Gewährleistungspflicht ? Beitrag #1
Gurkenträger

Gurkenträger

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hallo,
nach dem Kauf des Clio Bj.2001 (100500 km) am 9.12.2005 bei einem großen Automarkt(gewerblich) hat sich die WP verabschiedet, fest und heiß geworden>Zahnriemenriss>Ventile krumm.

Der Schaden ist am 15.05.2006 (106200 km) passiert, Werkstattrechnung über 1000 € schon beglichen.

Meine Frage geht in Richtung gesetzliche Händlergewährleistung, wie stehen meine Chancen ?

DANKE

• Greift diese Garantie nicht, greift eventuell die gesetzliche Händlergewährleistung von einem Jahr. Der Mangel muß dazu aber bereits beim Kauf (versteckt) vorgelegen haben. Nach sechs Monaten nach dem Kauf muß der Käufer beweisen, daß das der Fall war, will er die Gewährleistung durchsetzen. Vorher liegt die Beweislast beim Händler, will er nicht leisten. Tip: Auch bei billigen Gebrauchten immer einen regelgerechten Vertrag machen.

• Viele Händler verkaufen ihre Gebrauchten deshalb nur mit einer (meist) einjährigen Gebrauchtwagen-Garantie. Die ersetzt allerdings nicht die Gewährleistung, sondern tritt neben sie. Tip: Deshalb bei einem Schaden erst prüfen, ob er nicht ein Gewährleistungsfall ist. Denn den muß der Händler ganz auf eigene Kosten beheben, während bei der Beanspruchung einer GW-Garantie der Autohalter (meist) einen Selbstkostenanteil zahlen muß.

Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.
 
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  • Motorschaden nach 5 Monaten ! Gewährleistungspflicht ? Beitrag #2
falko

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Da wurde der Zahnriemen bei 90 000 km nicht gewechselt wie es vorgeschrieben ist, dadurch der Schaden.
Hast Du den Zahnriemen und die Spannrolle noch, könnte wichtig werden.
Ich würde versuchen wenigstens ein Teil zu bekommen von den Kosten.
Ist es ein registrierter Händler, dann gehe zur Innung oder Schiedsstelle.
mfg falko
 
  • Motorschaden nach 5 Monaten ! Gewährleistungspflicht ? Beitrag #3
Gurkenträger

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danke für die schnelle Antwort.

.... der Zahnriemen soll bei diesem Renault laut Werksangaben bei 120 tkm gewechselt werden.

Die Ventile habe ich noch, der Zahnriemen wird schwer und die blau angelaufen WP haben schon die Polen zum um den Hals hängen wahrscheinlich.

registrierter Händler ?? wer macht das freiwillig, kostet doch sicher papierkrieg und geld
 
  • Motorschaden nach 5 Monaten ! Gewährleistungspflicht ? Beitrag #4
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Juliet

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http://www.youtube.com/watch?v=RryRaP42QXk
mit registrierter Händler meint falko bestimmt ein Betrieb der bei der Innung registiert ist,ein Händler mit Meister und so.

Meine Meinung ist, da haste keine größen Möglichkeiten. Du kannst einen Betrug nicht so einfach nachweisen. Es gibt eine Möglichkeit, das kostet Geld. Du kannst das Getrieb prüfen lassen, ich der hoffnung das kein oelwechsel vorgenommen wurde und wenn ist das schon ziemlich verdächtig. Der Zustand de Fz mit den Augen eines Gutachters betrachtet verrät dann alles.

Juliet
 
  • Motorschaden nach 5 Monaten ! Gewährleistungspflicht ? Beitrag #5
jabula

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hi!

gesetzliche gewährleistung! in den ersten sechs monaten beweislastumkehr. also liegt die beweislast beim händler.

aaaber - du hättest dem händler die möglichkeit geben müssen, den schaden zu beseitigen.

fordere die firma schriftlich auf, den kompletten schaden zu übernehmen - per einschreiben/rückschein. dann sollten die sich eigentlich rühren. wenn nicht...anwalt.

hier ma nen ganz interessanter link:

http://www.kfz-handwerk.de/garantie.php

gruss
jabula
 
  • Motorschaden nach 5 Monaten ! Gewährleistungspflicht ? Beitrag #6
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mike100

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Hallo,

WP = Wasserpumpe ?

wenn ja sieht es schlecht aus, hat das Fahrzeug ein Dekra/Gebrauchtwagensiegel bekommen?

Zum Zeitpunkt der Übernahme war das Fahrzeug in Ordnung, lässt sich mit einem Dekrasiegel, welches der Käufer unterschreibt, nachweisen.

Verdeckter Mangel kann man auch ausschliessen, woher soll der Händler wissen das nach ca einem halben Jahr die Wasserpumpe verreckt.

Einzige Möglichkeit die ich kenne, Restrisikoversicherung des Händlers, welche für Schäden aufkommt die bis 6 Monate nach Kaufdatum auftreten, da die Beweislast in diesem Zeitraum beim Händler liegt.

Eventuell anteilmässig Ersatzteile selbst bezahlen, schliesslich hat das Auto ein paar neue Teile drin und bei 120.000 km wäre der Zahnriemen eh fällig gewesen.

mike100
 
  • Motorschaden nach 5 Monaten ! Gewährleistungspflicht ? Beitrag #7
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Tja, bei einer defekten WaPu handelt es sich definitiv um einen Gewährleistungsfall. Zumindest rechtlich.

Du hast Dich aber falsch verhalten. Du hättest den Wagen bei dem Verkäufer reklamieren müssen, da er selbst für die Reparatur zuständig ist.

Wenn das irgendein dubioser Typ ist, hätte er die Sache natürlich nicht als Sachmangel anerkannt. Macht aber nix, der Anwalt hätte dem schon Beine gemacht, eine Frist gesetzt, und Dich nach deren Ablauf in eine Werkstatt geschickt, deren Rechnung dann vom Verkäufer eingeklagt worden wäre.

Unterm Strich ist eine WaPu zwar bauartbedingt eine Art Verschleißteil, für den Gesetzgeber aber nicht. Fliegt die weg, wird in den ersten 6 Monaten vorausgesetzt, dass sie schon zum Zeitpunkt des Kaufs nicht mehr in Ordnung war = Sachmangel. Der Verkäufer müsste beweisen, dass sie zum Zeitpunkt des Kaufs in Ordnung war, was doch sehr schwierig und vor allem teuer ist.
 
  • Motorschaden nach 5 Monaten ! Gewährleistungspflicht ? Beitrag #8
Savant

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Wann war denn der letzte Zahnriemen Wechsel??

Viele Werben beim Verkauf damit das sie sagen das alle Inspektionen gemacht wurden, da hätte der interval für den Riemen bei 90000km sein müssen wie hier schon einmal erwähnt wurde.
Falls dies nicht geschehen ist, handelt der Verkäufer nicht im wahren Sinne und hat dir damit eine Lüge aufgebrummt und muss für den dir entstandenen Schaden aufkommen
 
  • Motorschaden nach 5 Monaten ! Gewährleistungspflicht ? Beitrag #9
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mike100

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warum spricht hier fast jeder von 90.000 km wechselintervall ??????????

120.000 km muss der Riemen schaffen !!!!!!

mike100
 
  • Motorschaden nach 5 Monaten ! Gewährleistungspflicht ? Beitrag #10
Savant

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mike100 schrieb:
warum spricht hier fast jeder von 90.000 km wechselintervall ??????????

120.000 km muss der Riemen schaffen !!!!!!

mike100


Ich habe mal bei Renault gearbeitet, da war bei diesem Model der Riemen Wechsel bei 90000km, das ist bei manchen Modellen unterschiedlich
 
  • Motorschaden nach 5 Monaten ! Gewährleistungspflicht ? Beitrag #11
Opa spielt

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Omfg! Ich liebe Rasen aber ich darv ned fahren, schon scheise!!! :lach:

1000000 PS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
  • Motorschaden nach 5 Monaten ! Gewährleistungspflicht ? Beitrag #12
Savant

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Opa spielt schrieb:
Omfg! Ich liebe Rasen aber ich darv ned fahren, schon scheise!!! :lach:

1000000 PS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Muss ich das jetzt verstehen?
 
  • Motorschaden nach 5 Monaten ! Gewährleistungspflicht ? Beitrag #13
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mike100

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ich werkele seit 14 Jahren bei Renault, 90.000 Intervall für Zahnriemen hat es da noch nie gegeben :confused:

120.000, 100.000, 87500 und 75000 km kenne ich

wann die Riemen ihren Geist aufgeben ist was anderes
mike100
 
  • Motorschaden nach 5 Monaten ! Gewährleistungspflicht ? Beitrag #14
Savant

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Naja, ich muss auch ehrlich sagen es war eine hinterhof werkstatt, zwar ein offizieler Renault Lizenzpartner, aber das hat ja nichts zu sagen.

War dann vielleicht eher doch nur Geldmache???

Dann nehme ich mal alles zurück was ich so gesagt habe!!!

SORRY
 
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