mikamailer
Bekanntes Mitglied
So, hab mir für den Winter neue Alufelgen zugelegt.
Jetzt kommt nur die Frage auf, muss ich diese beim TÜV eintragen lassen oder nicht.
Denn bei der ABE blick ich net so ganz durch.
Ganz oben steht:
Gutachten zur ABE Nr. ****** nach §22 StVZO
Anlage 22 zum Gutachten Nr. ******* (2.Ausfertigung)
Bei den Auflagen und Hinweise steht:
A01:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlichen annerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr .... nach Anlagen 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einen Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichen Muster bescheinigen zu lassen.
A02:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
----
Wenn dies doch bereits ein Gutachten ist, dann müsste das mit dem TüV doch alles geregelt sein?
Als Sommerreifen hab ich die Standard Bereifung: 205/55 auf 6,5 x 16"
Neue Winterreifen sind 205/55 auf 7 x 16"
Die Bereifung muss ich somit nicht eintragen lassen und wie sieht es da mit den Felgen aus???
gruß
mika
Jetzt kommt nur die Frage auf, muss ich diese beim TÜV eintragen lassen oder nicht.
Denn bei der ABE blick ich net so ganz durch.
Ganz oben steht:
Gutachten zur ABE Nr. ****** nach §22 StVZO
Anlage 22 zum Gutachten Nr. ******* (2.Ausfertigung)
Bei den Auflagen und Hinweise steht:
A01:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlichen annerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr .... nach Anlagen 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einen Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichen Muster bescheinigen zu lassen.
A02:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Wenn dies doch bereits ein Gutachten ist, dann müsste das mit dem TüV doch alles geregelt sein?
Als Sommerreifen hab ich die Standard Bereifung: 205/55 auf 6,5 x 16"
Neue Winterreifen sind 205/55 auf 7 x 16"
Die Bereifung muss ich somit nicht eintragen lassen und wie sieht es da mit den Felgen aus???
gruß
mika