Radarwarner?

Diskutiere Radarwarner? im Auto- und Fahrzeugtechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; Wie ist genau die rechtliche Lage? Wo gibt es gute? Was erkennen die alles? Was kosten die? Thx. Choco
  • Radarwarner? Beitrag #1
Choco

Choco

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
23.01.2000
Beiträge
26.778
Reaktionspunkte
4
Ort
zu Hause
Wie ist genau die rechtliche Lage?

Wo gibt es gute? Was erkennen die alles? Was kosten die?

Thx. Choco
 
  • Radarwarner? Beitrag #4
T

Thanatos

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
16.09.2001
Beiträge
1.121
Reaktionspunkte
0
Ort
Niederbayern
mal ne frage...

was passiert jetzt einem genau, wenn man mit einem radarwahngerät im auto in deutschland erwischt wird?

welche geldstrafe?
wieviele punkte?
wird radarwahrngerät beschlagnahmt?

und... kann man die dinger nicht so im auto verstecken dass sie die polizei nicht sieht?
 
  • Radarwarner? Beitrag #6
Lemmy

Lemmy

verdienter Ex-Mod
Dabei seit
14.04.2002
Beiträge
8.697
Reaktionspunkte
12
Ort
Lemmyngshausen
Thanatos schrieb:
mal ne frage...

was passiert jetzt einem genau, wenn man mit einem radarwahngerät im auto in deutschland erwischt wird?

welche geldstrafe?
wieviele punkte?
wird radarwahrngerät beschlagnahmt?

und... kann man die dinger nicht so im auto verstecken dass sie die polizei nicht sieht?
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/radarwarner.php
Dort steht alles ganz genau.

Radarwarngeräte im Strafrecht

Die strafrechtliche Betrachtung der Radarwarngeräte wirft insbesondere die Frage auf, ob derjenige, der in seinem Fahrzeug ein Radarwarngerät installiert und mitführt, sich dadurch nicht nur ordnungswidrig verhält (§ 23 Absatz 1 b StVO), sondern darüber hinaus auch strafbar macht. Strafbar macht sich, wer schuldhaft gegen ein Strafgesetz verstößt. Es liegt bei Verstößen gegen ein Strafgesetz grundsätzlich ein größeres Unrecht vor als bei geringfügigeren Verstößen, die lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Wer wegen einer Straftat verurteilt wird, ist "vorbestraft" mit allen sich daraus ergebenden Folgen, sofern ein bestimmtes Strafmaß angeordnet wird.

Bis 1996 war die Frage nach der Strafbarkeit des Betriebs eines Radarwarngeräts nach § 15 des Fernmeldeanlagengesetzes zu beurteilen. Danach konnte mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer entgegen den Vorschriften des Fernmeldeanlagengesetzes eine Fernmeldeanlage betreibt. Der Bundesgerichtshof war der Ansicht, dass der Betrieb eines Radarwarngeräts einen verbotenen und somit strafbaren Betrieb einer Fernmeldeanlage darstellte. Seit dem Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 1996 und der damit verbundenen Aufhebung des § 15 Fernmeldeanlagengesetz beurteilt sich die Strafbarkeit des Betriebs eines Radarwarngeräts nach § 95 Telekommunikationsgesetz. Nach § 95 Telekommunikationsgesetz macht sich strafbar, wer entgegen § 86 Telekommunikationsgesetz eine Nachricht abhört. § 95 Telekommunikationsgesetz sieht als Strafrahmen Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor.

Die Gerichte sind bislang der Auffassung, dass der Betrieb eines Radarwarngeräts nicht den Straftatbestand des § 95 Telekommunikationsgesetz erfüllt und somit der Betrieb nicht strafbar ist. Dies wird im wesentlichen damit begründet, dass bei Radarwarngeräten kein "Abhören" erfolgt, was aber erforderlich ist, um die Strafbarkeit nach § 95 Telekommunikationsgesetz zu begründen. Der Betrieb eines Radarwarngeräts ist in Deutschland nach der von der Rechtsprechung bislang vertretenen Ansicht also nicht strafbar.

Das hier steht dort auch noch auf der seite:
In der Praxis werden die Radarwarngeräte dem Fahrer regelmäßig im Wege der Sicherstellung von der Polizei abgenommen.
 
  • Radarwarner? Beitrag #7
HAWKEYE

HAWKEYE

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
30.10.1998
Beiträge
58
Reaktionspunkte
0
Ort
Klapse Abt.: L.m.a.A.
Der BEL Target EVO 966/590 ist schon ein geniales Teil. Die Antenne wird hinter die Frontschürze montiert und das Empfangsteil kann somit schön versteckt im Fahrzeuginneren angebracht werden. Die Gefahr das ES bei einer Fahrzeugkontrolle direkt erkannt wird ist dadurch sehr viel geringer.

Natürlich ist der Betrieb in Deutschland verboten UND somit werden die Geräte, falls sie als Radar-Warner erkannt werden, unmittelbar vor Ort durch die grün weisse Rennleitung eingezogen.
In der Praxis werden die Radarwarngeräte dem Fahrer regelmäßig im Wege der Sicherstellung von der Polizei abgenommen. Die Gerichte billigen diese Praxis. Seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldtatbestands des § 23 Absatz 1 b StVO per 14.12.2001 bedarf es keines gesteigerten Begründungsaufwands mehr. Zur Begründung führten die Gerichte auch schon früher an, dass die Leistungsfähigkeit der Verkehrspolizei und der sonstigen Ordnungsbehörden durch den Einsatz von Radarwarngeräten beeinträchtigt werde. Derjenige, der ein Radarwarngerät einsetzt, könne regelmäßig und ungestraft die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten und sich damit faktisch der rechtlichen Überwachung entziehen. Durch den Einsatz von Radarwarngeräten wird nach Ansicht der Verwaltungsgerichte der Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter gefährdet, mit der Folge, dass die Polizei Radarwarngeräte sicherstellen darf. Der Fahrer kann sich auch nicht darauf berufen, dass der Betrieb eines Radarwarngeräts kein strafbares, sondern "nur" ein ordnungswidriges Verhalten darstellt.
 
  • Radarwarner? Beitrag #8
C

crdxx

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
01.09.2001
Beiträge
404
Reaktionspunkte
0
Thanatos schrieb:
mal ne frage...

was passiert jetzt einem genau, wenn man mit einem radarwahngerät im auto in deutschland erwischt wird?

ich kanns nicht lassen:

da dreht wahrscheinlich die polizei durch LOL
 
  • Radarwarner? Beitrag #9
K

Karabik

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
20.05.2001
Beiträge
10.259
Reaktionspunkte
2
Das hier steht dort auch noch auf der seite:
In der Praxis werden die Radarwarngeräte dem Fahrer regelmäßig im Wege der Sicherstellung von der Polizei abgenommen.
Und mit welcher Begründung?
 
  • Radarwarner? Beitrag #10
H

HUCKJ

Verdienter Ex-Mod
Dabei seit
22.02.2005
Beiträge
7.353
Reaktionspunkte
0
Ich denke mal wegen dringenden Verdachts auf Tatwiederholung oder sowas in der Art.

Alleine das Mitführen im Fahrzeug ist verboten, außer das Gerät ist verpackt (nur zum Transport)
Aber meistens wird es ja wohl im Handschuhfach oder sonstwo ausgepackt und betriebsbereit liegen, ob mit Schalter oder Dauerbetrieb ist natürlich egal.

Mich würde nur interessieren, ob man das Gerät irgendwie wieder erlangen kann, mit einer schriftlichen Versicherung, das Gerät nicht mehr im Straßenverkehr mitzuführen..., weiß da jemand genaueres ??

Benutzung des Radarwarners im Straßenverkehr Deutschland seit 1.3.02 verboten nach StVO. Die Benutzungbetriebsbereite Mitführen von Geräten, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, wird verboten. Dazu zählen insbesondere die Radarwarn- oder Laserstörgeräte, aber auch Geräte, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Ein Verstoß gegen das Verbot wird ab dem 1. März 2002 mit einem Bußgeld von 75 € bewehrt. Zugleich werden vier Punkte im Verkehrszentralregister

oder das eingetragen.
Besitz (außerhalb des Straßenverkehrs, ausgenommen u.U. Transport im Straßenverkehr) ist in keinem Gesetz unzulässig. Die Geräte sind CE-Konform und somit nach TKG zugelassen.

Das Verkaufspotential ist von uns nach innerhalb Deutschland nur ein minimal kleiner Bruchteil weltweit gesehen. Damit passen wir uns der Gesetzeslage von Deutschland an und verkaufen bestenfalls Radarwarner zukünftig an Personen, die uns quittieren, die Geräte nicht in Deutschland im Straßenverkehr zu betreiben. Damit Verkauf nur für Export !!! Da kommen in erster Linie Ausländer in Frage, als Gast in Deutschland oder Deutsche, die diese Geräte als Geschenk überbringen oder zur Gewinnerzielung an Ausländer verkaufen, da in nicht jedem Land ein Verkaufsstützpunkt vorhanden ist. Dieses unter Umständen nicht zuzulassen, zählen wir als Ausländerdiskriminierung (!). Der Zugang zum Internet ist für jedermann weltweit über Ländergrenzen hinweg möglich und läßt sich für spezielle Länder nicht unterbinden. In jedem Land weltweit, herrschen andere Gesetze zum Besitz, der Benutzung oder dem Herstellen von Radarwarngeräten o.ä. Es ist damit nicht ausgeschlossen, dass die Page aufgrund deutscher Sprache und deutschem Provider gleichsam nur deutschen Pflichten im Handel unterliegt bzw. verpflichtet ist. Der Rest der Welt ist somit Kundschaft und Deutschland vom Handel ausgeschlossen.

Der Text zum Kauf an uns muss folgenden Wortlaut enthalten:

Hiermit quittiere ich, das ich das von Ihnen gekaufte Radarwarngerät nicht in Deutschland benutzen werde, da ich es unverzüglich in ein anderes Land mitnehmen werde, als Geschenk oder zum Verkauf an einen dort wohnhaften Bürger in dessen Auftrag ich es besorge. (zzgl. Adresse, Datum, Unterschrift)

Absicherungspflicht nach Urteil AZ: OLG 3C 44/02


Quelle: http://www.sw-radartechnik.de/verkauf.htm


 
  • Radarwarner? Beitrag #11
Rallf.Erber

Rallf.Erber

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
29.12.2000
Beiträge
1.655
Reaktionspunkte
0
...erstens...ist die Funktion und Sicherheit bei diesen Geräten nie 100%

...zweitens: Gegen Lichtschranken, Laser von hinten, Videofahrzeuge etc.
bietet so ein Gerät null Schutz

...drittens: Ein Freund von mir ist nach neuestem Recht Ende 2004 zu
einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt worden, weil er so ein Gerät im
Fahrzeug hatte.

Last not least...irgendwann, irgendwie kriegen die Dich sowieso, ergo lohnt das Rasen nicht !

Ändere Deinen Fahrstil...das ist das einzige was es wirklich bringt !

Nachdem ich 14 Punkte wegen so einem Scheiß kassiert hatte, habe ich es auch endlich gelernt !

Ralf
 
  • Radarwarner? Beitrag #12
FatherFrost

FatherFrost

Moderator
Teammitglied
Dabei seit
26.11.1999
Beiträge
4.710
Reaktionspunkte
3
Ort
NorthPole
bäh weisse schrift auf hellblau. es gibt hier auch leute die das helle design benutzen
 
  • Radarwarner? Beitrag #13
K

Karabik

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
20.05.2001
Beiträge
10.259
Reaktionspunkte
2
@Huckj
Thx für die Info!!!
 
  • Radarwarner? Beitrag #14
rommolus

rommolus

Moderator
Teammitglied
Dabei seit
01.07.2002
Beiträge
5.497
Reaktionspunkte
2
Ort
http://www.kipor.org ....weil da gibts gute Prei
Moin

Meiner Meinung nach dürfte wohl dieses Gerät >>>Klick<<< das Beste sein. Zumindest wurde es mal vor ein paar Jahren, als das Beste getestet. Außerdem gibt es noch eine interessante Unterseite auf der HP, - den Busgeldkatalog :D

Der Einsatz solcher Radarwarngeräte ist, wie wir ja nun sicherlich alle aus diesem Thread wissen, eine verbotene Ordnungswidrigkeit. Darüber hinaus ist der Betrieb eines solchen Gerätes auch noch aus einem weiteren Aspekt, nicht sonderlich empfehlenswert.

Der Besitzer/Betreiber eines solchen Gerätes wiegt sich selber sehr schnell in Sicherheit, weil z.B. das "Valentine one" tatsächlich nahezu jede Radarfalle ausfindig macht. Man verfällt dummerweise, sehr schnell in den Irrglauben das einem "nix mehr passieren" kann. Somit fährt der Ein oder Andere, sich der trügerischen Sicherheit stets vor Augen nicht erwischt werden zu können, schneller als er es unter normalen Umständen tun würde. Tja und dann kommt die Lichtschranke oder der Starenkasten :be: ..........und kein Radarwarner schlägt an.

Gruß
 
  • Radarwarner? Beitrag #15
DescWing

DescWing

Moderator
Dabei seit
15.04.1999
Beiträge
9.894
Reaktionspunkte
1
Ort
Outer Rim
gegen knipser hilft ne cd an den rückspiegel zu hängen.. die reflektiert so lustig wenns knipst. Is meines wissens nach aber auch net erlaubt sich reflektierende sachen so dranzuhängen.
 
  • Radarwarner? Beitrag #16
Lemmy

Lemmy

verdienter Ex-Mod
Dabei seit
14.04.2002
Beiträge
8.697
Reaktionspunkte
12
Ort
Lemmyngshausen
DescWing schrieb:
gegen knipser hilft ne cd an den rückspiegel zu hängen.. die reflektiert so lustig wenns knipst. Is meines wissens nach aber auch net erlaubt sich reflektierende sachen so dranzuhängen.

Geht nicht mehr .. kann sein das es mal funktionierte , ist aber leider nicht mehr so.


Gruß Lemmy
 
  • Radarwarner? Beitrag #17
Andi von Bundy

Andi von Bundy

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
02.05.2001
Beiträge
1.687
Reaktionspunkte
0
gegen knipser hilft ne cd an den rückspiegel zu hängen.. die reflektiert so lustig wenns knipst. Is meines wissens nach aber auch net erlaubt sich reflektierende sachen so dranzuhängen.

Bevor du anderen etwas empfiellst, solltest du es selbst ausprobieren.


OT:
Ich habe ein Rärsel für euch:
Wie lautet der Oberbegrif für jemanden, der ohne Sachverstand von etwas redet?
 
  • Radarwarner? Beitrag #18
DescWing

DescWing

Moderator
Dabei seit
15.04.1999
Beiträge
9.894
Reaktionspunkte
1
Ort
Outer Rim
Uh sollte das jetzt ein flame werden? Schick. Nur das damals als ich noch jung und schön war nen bekannter eine cd am spiegel hatte und die abnehmen musste.

ps. klar, ich bind mir jetzt ne cd an den spiegel und fahr mit 120 am knipser vorbei.
pps. das nennt sich laie.
 
  • Radarwarner? Beitrag #19
H

HUCKJ

Verdienter Ex-Mod
Dabei seit
22.02.2005
Beiträge
7.353
Reaktionspunkte
0
Das mit der CD ist ein Ammenmärchen !
Selbst wenn die CD genau den Blitz "gegentreffen" würde, würde das Foto noch was werden, halt mit einem hellen Kreis in Form einer CD ! Kann allerdings sein, dass irgendwer die mal auf nem Foto direkt vorm Gesicht hatte und deshalb dann keine Strafe zahlen musste, da er halt nicht identifiziert werden konnte.

Wie lautet der Oberbegrif für jemanden, der ohne Sachverstand von etwas redet?

Gibt´s dafür nen genauen Begriff, mir fällt keiner ein ?
 
  • Radarwarner? Beitrag #20
rommolus

rommolus

Moderator
Teammitglied
Dabei seit
01.07.2002
Beiträge
5.497
Reaktionspunkte
2
Ort
http://www.kipor.org ....weil da gibts gute Prei
Moin

Vor vielen Jahren hatte ich mal einen so genannten >>>Stabblitz<<< von Osram. Zum fotografieren versteht sich.
Dieser Blitz hatte eine sehr interessante Zusatzfunktion. Man konnte den Blitz so einstellen das er im gleichen Moment blitze, wenn jemand anders blitzte. Das sollte der zusätzlichen Raum-Ausleuchtung dienen.
Nun ja, - da könnte man doch.....- und richtig. Das Foto welches damals ein Freund von mir machte, während ich ihm den Stabblitz entgegenhielt, war hoffnungslos unterbelichtet. Außer einem Blitz auf schwarzem Untergrund, war dort nichts zu sehen.
Ist zwar etwas treurer als eine CD am Innenspiegel, würde aber auch helfen. Versteht sich ja wohl von selbst, das das nicht erlaubt ist, gelle. ;)

Wie lautet der Oberbegrif für jemanden, der ohne Sachverstand von etwas redet?

Lass mich raten, - Bundeskanzler oder Admin ??? :D

Gruß
 
Thema:

Radarwarner?

ANGEBOTE & SPONSOREN

https://www.mofapower.de/

Statistik des Forums

Themen
213.177
Beiträge
1.579.167
Mitglieder
55.871
Neuestes Mitglied
Mein-Helmut
Oben