Rechtliche Frage zum Filesharing

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  • Rechtliche Frage zum Filesharing Beitrag #1
Brutzel

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Hab grad nen Bericht bei Chip gelesen und da is mir was eingefallen .
Können die eigentlich so ne Anklage einfach an Hand der IP Adresse und ihren Recherchen im Internet durchbringen ohne das eigentliche Beweismaterial , also das was ich runtergeladen haben soll , zu besitzen ?
Soll heissen , wenn ich meine ganzen Sachen , die ich meinetwegen runterlad und brenn , wieder vernichte und meinetwegen auch den PC vernichten sollte , so dass also wirklich absolut keine Spuren dasein können , könnten die mich trotzdem rechtskräftig verurteilen anhand der Online Recherche ?
Klar gibt es in der Sparte noch keine/wenige Gerichtsurteile , aber es würde mich dennoch ma interessieren . Ob das im Amiland geht , is mir eigentlich egal , mich würde die rechtliche Lage in Deutschland mehr interessieren :)
 
  • Rechtliche Frage zum Filesharing Beitrag #2
Egal88

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Bin zwar kein Jurist, aber ich denke mir folgendes: ein Mörder wird auch verurteilt, wenn er nachgewiesenermaßen jemanden mit einem Messer umgebracht hat, dieses Messer aber irgendwo entsorgt hat. Wenn also die Scans Deines Rechners zweifelsfrei erbracht haben, dass Du Material angeboten hast, für das Du keine Rechte besitzt, bis Du höchstwahrscheinlich dran.

In diesem Zusammenhang ist auch das hier interessant: Deutsche Musikindustrie warnt Tauschbörsen-Nutzer (heise)
 
  • Rechtliche Frage zum Filesharing Beitrag #3
Brutzel

Brutzel

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Naja gut , auch wenn man das nicht unbedingt miteinander vergleichen sollte ... Aber es wär schon mal interessant , da es ja durchaus möglich wäre , dass sich Hacker bedienen in dem sie deine IP vorgaukeln ... Nur ma so , is natürlich Humbug , aber es is ne theoretische Möglichkeit , insofern können se auch ned zu 100 % feststellen , dass du wirklich genau DAS runtergeladen hast .
Oder anders : Bei dir bricht jemand ein und läd das runter oder es noch besser : ihr habt wireless lan und ein Nachbar bedient sich mit seinem Centrino Notebook an unserer Leitung ohne unser Wissen ??
 
  • Rechtliche Frage zum Filesharing Beitrag #4
Fakemac

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Eine Antwort ist mal wieder eine juristische Streitfrage.

Grundsätzlich geht es wohl darum, für wie zweifelsfrei der Richter das Feststellen deiner IP in Verbindung mit dem sharen urheberrechtlich geschützten Materials einschätzt.

Ich gehe sehr davon aus, dass vor allem die User gefärdet sind, die häufig und viel Material sharen und daher mehrmals "erwischt" worden sind. Ist so jemand besonders häufig aufgefallen und soll ihm daher besonders grober Verstoß nachgewiesen werden, dann ist eine Hausdurchsuchung durchaus möglich. Dann wird es auf jeden Fall die Beweiskraft mildern, wenn man nichts findet. Auch braucht man sich in Deutschland vor Gericht nicht selber zu belasten und kann Zugangskennwörter zu Container Drives etc. verschweigen.
 
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