Rechtliche Frage zur Bildbearbeitung

Diskutiere Rechtliche Frage zur Bildbearbeitung im Web & Grafik Forum im Bereich Internet & Telekomunikation Forum; Wenn ich bei der Bilderbearbeitung folgende Rechte habe: - Änderung der Bildgröße (Vergrößerung, Verkleinerung, Beschneidung) - Umwandlung...
  • Rechtliche Frage zur Bildbearbeitung Beitrag #1
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the B_o_0_n

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Wenn ich bei der Bilderbearbeitung folgende Rechte habe:

- Änderung der Bildgröße (Vergrößerung, Verkleinerung, Beschneidung)
- Umwandlung der Farbinformationen
- Änderung der Farb-, Kontrast- und Helligkeitswert

kann ich doch quasi alles mit dem bild machen oder?
denn Umwandlung der Farbinformationen
heisst ja das ich theoretisch bei jedenm pixel die farbe so ändern kann wie ich will oder sehe ich das falsch?
 
  • Rechtliche Frage zur Bildbearbeitung Beitrag #2
Telcontar

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Ich kenne solche Einschränkungen zwar nicht. Aber aus dem Bauch heraus würde ich sagen, Montagen wären damit nicht abgedeckt. Evtl. will man genau die ausschließen, um Missbrauch zu verhindern. Das könnte bei Personenfotos durchaus einen Sinn ergeben.
 
  • Rechtliche Frage zur Bildbearbeitung Beitrag #3
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HUCKJ

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denn Umwandlung der Farbinformationen
heisst ja das ich theoretisch bei jedenm pixel die farbe so ändern kann wie ich will oder sehe ich das falsch?
Ich denke, das gilt nur für das Bild als ganzes. Sonst könnte man ja das komplette Bild pixelweise verfremden, morphen bzw. mit einem anderen Hintergrund verbinden.
 
  • Rechtliche Frage zur Bildbearbeitung Beitrag #4
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the B_o_0_n

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Was heisst das genau für mich das ich damit machen kann?

Kann ich quasi Texte/Sprücher drüberhauen und kA so krams drum machen ums so glizer effekte bei gifs hinzubekommen?
 
  • Rechtliche Frage zur Bildbearbeitung Beitrag #5
Telcontar

Telcontar

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Das solltest Du besser beim Rechteinhaber erfragen. Wir stochern jetzt ein wenig im Dunkeln. Das macht doch nicht wirklich Sinn, oder?
 
  • Rechtliche Frage zur Bildbearbeitung Beitrag #6
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the B_o_0_n

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Ok,
dann bedanke ich mich trotzdem für die Bemühungen
 
  • Rechtliche Frage zur Bildbearbeitung Beitrag #7
Hifiman

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Ich weiß jetzt nicht den Ursprung der Formulierung "Umwandeln der Farbinformation", aber damit ist sicher nicht gemeint, dass Du aus einem Foto von einem Baum durch das theoretisch mögliche Abändern jeder einzelnen Pixelfarbe ein Foto von George Bush machen darfst. Zumindest aus bildrechtlicher Sicht bzw. vom Copyright her nicht.

In der Bildagentur für die ich arbeite nennt sich das mit der Farbinformation ein wenig anders und bedeutet nichts anderes als das z.B. das Farbprofil, die Sättigung, die Tonwerte, das Farbformat geändert werden dürfen. Du kannst also beispielsweise aus einem Bild im RGB-Format problemlos ein reduziertes 256-Graustufenbild machen, ohne das Dir der Inhaber des Copyrights (der das auch nach dem Abändern der Bildinformationen natürlich auch bleibt!) die weitere Nutzung unter den jeweils zugestandenen Bedingungen untersagen darf. Das hängt aber alles von der jeweiligen Nutzungsvereinbarung zusammen, die Du mit dem Copyright-Inhaber oder seiner Bildagentur getroffen hast.

Ich war vor ein paar Monaten nicht schlecht verwundert, als mich auf Seite 2 der TV-Movie die neue Nikon-Werbung (ausgerechnet) angestrahlt hat. Auf dem Motiv u.a. eins meiner Fotos (ein Flugzeug), aber um die Identifikation mit der Airline trotz fehlender Logos usw. noch schwieriger zu machen, wurde das Bild in den Farbtönen einfach "2 Meter nach rechts" verschoben.
Sowas ist i.d.R. erlaubt, solange das Motiv als solches nicht verändert wird.

Um welche Änderung geht es Dir denn genau bzw. welche Nutzungsrechte hast Du denn von dem besagten Bild wenn man fragen darf?
 
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