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Indako
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Da ich gerade einen Interessanten Beitrag zum Thema Sonderkündigung von DSL und Kabel-Internet bei Onlinekosten.de gefunden habe und hier ja des öfteren mal diesbezüglich Nachgefragt wird, möchte ich allen diesen Beitrag mal zu Herzen legen.
Am besten für den Fall der Fälle Ausdrucken oder auf dem PC speichern.
Am besten für den Fall der Fälle Ausdrucken oder auf dem PC speichern.
Den rechtlichen Rahmen liefert das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 314 BGB). Dort heißt es im Abschnitt 1 zum Thema "Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund": "Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann". Hat der Provider seine Vertragspflichten verletzt, so muss der Kunde seinem Anbieter zunächst eine Frist zur Abhilfe setzen, ehe eine Kündigung erfolgen kann.
Ganzer Artikel hier:
Sonderkündigung von DSL und Kabel-Internet