ungewolltes Mithören eingehender (Telefon)Dienstgespräche an parallel klingelndem App

Diskutiere ungewolltes Mithören eingehender (Telefon)Dienstgespräche an parallel klingelndem App im Telefon und Internet Forum im Bereich Internet & Telekomunikation Forum; Wills erstmal kurz halten Ist es technisch hinnehmbar und erklärbar, das, wenn konkret mich innerbetrieblich jemand anruft, dann irgendwo...
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MarkusN.

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Wills erstmal kurz halten

Ist es technisch hinnehmbar und erklärbar, das, wenn konkret mich innerbetrieblich jemand anruft, dann irgendwo anders in der Firma zeitgleich auch ein Telefon klingelt und der dort "Abhebende" alles mithören kann was ich sage .... ohne das ich ihn hören kann.

So geschehen bei meinem Arbeitgeber.
Etwa 200 innerbetrieblich Festnetzanschlüsse.

In diesem Fall war ich mit dem zugehörigen Mobilteil meines Festnetzapparates unterwegs.

Der Telefon-Admin meinte:
Mein Gott, altes Leitungsnetz .... nochdazu Mobilteil benutzt ....
da käm es schon mal zu "Überspruch" ... oder "Gesprächsüberlagerungen" ...
:confused:

Ähm .... in welcher Zeit leben wir denn ?
Nach meiner Reserche werden überwiegend sogar digitale Apparate am internen Netz betrieben,
gut manche Leitungswege am Gelände sind tatsächlich einige Jahrzehnte alt ....
aber ist es dann echt zwingend das ich deshalb künftig immer damit rechnen muß, das zwei Telefone parallel läuten und ein Mithörer drann sein könnte ... :weiss:


Kennt sich in diesem Fachgebiet jemand aus oder vermag mich an passende Stelle weiterzuverweisen ?

THX
 
  • ungewolltes Mithören eingehender (Telefon)Dienstgespräche an parallel klingelndem App Beitrag #2
Kalle-Klump

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Kennt sich in diesem Fachgebiet jemand aus oder vermag mich an passende Stelle weiterzuverweisen ?
Ich kenn mich aus. Ich finde es nicht ungewöhnlich, das grosse und alte Anlagen noch in Betrieb sind - ist eine Mischung aus Kosten & Leistung. Phänomene kannst Du auch jederzeit bei digitalen Apparaten in dieser Richtung erwarten. Digital heisst nicht, das es Abhörsicher ist. Es bedeutet nur, das die Daten digital übertragen werden.

Davon ist das nicht die passende Zone.
 
  • ungewolltes Mithören eingehender (Telefon)Dienstgespräche an parallel klingelndem App Beitrag #3
frisbee

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Naja, hoffentlich nicht wieder was für die Hacker Zone ;).

Ich glaube Markus wollte eher auf absichtliches Abhören, denn auf zufälliger hinaus - oder sehe ich das falsch?
 
  • ungewolltes Mithören eingehender (Telefon)Dienstgespräche an parallel klingelndem App Beitrag #4
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MarkusN.

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Nö, nich unbedingt absichtlich .... letztlich passierts schon zufällig und der "Mit-Angerufene" hat ja gar keine andere Wahl als sein Telefon abzuheben wenns läutet

Aber gerade das es offensichtlich, völlig unerwartet und auch in Zukunft passieren kann das ein zweiter Apparat irgendwo mitläutet während ich konkret selbst angerufen werde und dann jemand mithört, ohne das das jemand überhaupt merken oder beweisen würde können,
das stimmt mich sowohl als "betrieblicher Vertrauensträger" als auch als normal beschäftigter "Alltagstelefonierer" doch nachdenklich.
 
  • ungewolltes Mithören eingehender (Telefon)Dienstgespräche an parallel klingelndem App Beitrag #5
Egal88

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Technisch möglich, wenn die alten Leitungen nicht korrekt verschaltet sind. Abhilfe meist durch einen neuen Leitungsweg möglich, das bedeutet aber Kosten für deinen Arbeitgeber. Ich bin kein Jurist, aber meines Wissens nach gilt auch für innerbetriebliche Telefone das Telefongeheimnis! Ich würde auf Abhilfe drängen, zur Not auch mit Hilfe des Betriebsrates.

//moved from "Technik und Wissen"
 
  • ungewolltes Mithören eingehender (Telefon)Dienstgespräche an parallel klingelndem App Beitrag #6
Kalle-Klump

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das stimmt mich sowohl als "betrieblicher Vertrauensträger" als auch als normal beschäftigter "Alltagstelefonierer" doch nachdenklich.
Was sieht die Betriebsordnung im Bezug auf Nutzung der Telefone vor? Steht dort sowas wie "ausschliesslich dienstlich"? Wenn ja, ist Abhören sogar dem Arbeitgeber erlaubt.
 
  • ungewolltes Mithören eingehender (Telefon)Dienstgespräche an parallel klingelndem App Beitrag #7
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MarkusN.

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.... Steht dort sowas wie "ausschliesslich dienstlich"?
Wenn ja, ist Abhören sogar dem Arbeitgeber erlaubt.

hmm, würde heißen er dürfte dies der bloßen Kontrolle wegen tun :confused:
nur weil er auf Suche nach Jemandem ist ders womöglich grad nicht dienstlich hält ?

Da ich, neben anderen vertraulichen (Ehren)Ämtern, selbst Mitglied des Betriebsrates bin,
will ich eben gerade bei möglichen Telefonaten mit vielleicht Gremiumskollegen oder bei anderen persönlich gehaltenen Gesprächen sicher sein dürfen,
das nur meine Gesprächspartner und ich vom Gesprächsinhalt Kenntniss haben.
Das unsere Betriebsratsarbeit über Diensttelefone abgewickelt wird, liegt in der Natur der Sache.
Eine zugestandene / erlaubte Abhörmöglichkeit für den Arbeitgeber schiene in diesem Zusammenhang ja geradezu paradox.

Vereinbarungen gibt es zwar konkret für die Nutzung der Dienst-PCs, aber dort mußte auch eigens unterschrieben werden, das der Internetzugang tatsächlich ausschließlich dienstlich genutzt wird, bzw. das genehmigte Ausschweifungen wenn dann auch zentral kontrolliert und nachvollzogen werden.

Wenn denn in (deutschen ?) Unternehmen Abhöraktionen von Arbeitgebern laufen, bzw. gar legitim wären, dann wissen dort aber die Mitarbeiter hoffentlich von diesem Umstand ?
Wobei ich, selbst bei vereinbarungskonformer Grundlage, hierdurch aber das Telefongeheimnis ausgehebelt und insbesondere eine vertrauliche Arbeit und Zusammenarbeit gerade mit dem, bzw. im Betriebsrat gefährdet sähe. :(

Gut, auf Abstellung dieses Umstandes werd ich sicher drängen ... nur wird man mir erstmal die vermeintlich leeren Kassen vorhalten ....
 
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  • ungewolltes Mithören eingehender (Telefon)Dienstgespräche an parallel klingelndem App Beitrag #8
Kalle-Klump

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http://www.jobware.de/ra/ib/pti/2.html schrieb:
Auch dienstliche Telefongespräche des Arbeitnehmers dürfen vom Arbeitgeber nicht heimlich mitgehört werden. Grund hierfür ist das Recht des Arbeitnehmers am eigenen Wort. Dieses Recht ist vom Persönlichkeitsrecht des Art. 2 I iVm Art. 1 I GG umfasst. Jeder Sprechende kann selbst bestimmen, wer Adressat seiner Worte sein soll. Nur weil der Arbeitnehmer ein Diensttelefon benutzt, ist nicht automatisch auch der Arbeitgeber von diesem Adressatenkreis erfasst. Dieses gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer von der Möglichkeit des Arbeitgebers, Telefongespräche mitzuhören, Kenntnis hat.

Hört nun der Arbeitgeber ein dienstliches Telefonat des Arbeitnehmers mit, stellt dieses einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 2 I iVm Art. 1 I GG dar. Der Eingriff kann jedoch unter Umständen gerechtfertigt sein. Maßgebend hierfür ist eine beiderseitige Interessenabwägung. Überwiegt das Arbeitgeberinteresse an den aus dem abgehörten Telefonat gewonnen Erkenntnissen oder ist das Interesse des Arbeitnehmers schutzwürdiger?

Zulässig ist allerdings, dass der Arbeitgeber Telefongespräche des Arbeitnehmers aus dienstlichen Gründen unterbricht. Ferner ist es ihm erlaubt, z. B. Zielnummer, Uhrzeit oder Gebühreneinheiten der vom Arbeitnehmer geführten dienstlichen Gespräche zu erfassen. Bei entsprechender Vereinbarung darf der Arbeitgeber auch telefonische Kundengespräche neu eingestellter Arbeitnehmer mithören, wenn dies deren Ausbildung dienen soll.

Ggf. daraus resultiere Ergebnisse sind nur bedingt verwertbar und stellen vor Gericht keinen Beweis dar. Arbeitsrechtliche Konsequenzen sind daraus aber denkbar.

Wenn Du BR bist, würd ich diesen Umstand auf schriftlichen Wegen mit dem AG kommunizieren.
 
  • ungewolltes Mithören eingehender (Telefon)Dienstgespräche an parallel klingelndem App Beitrag #9
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MarkusN.

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Vielen Dank für die Ausführungen.

Dahin wär mein Weg nun eigentlich gegangen, ja.

Aktuell sehe ich mich aber (noch) zumindest von der von mir zuallererst informierten Telefon-EDV/Admin-Abteilung und leider auch vom eigenen BR-Vorsitzenden eher belächelt und durfte den Begriff "überreagiert" entgegennehmen. :( (Überspannung/Überlagerung/ und "Überspruch" kämen in alten Netzen immer wieder mal vor ... und als ausübender Elektriker müßt grad ich diese Phänomene "verstehen" ?....)

Und weils eben grad nicht der Arbeitgeber gewesen sei und es in keiner Absicht lag zu "lauschen", sondern mehr oder minder zufällig ein andres Telefon mitläutete, wo der Betreffende meine Worte mithören konnte ... sei das Ganze erstens belanglos, immer wieder zu erwarten und letztlich nicht zu verhindern. :(
Das dies ausgerechnet die zentrale Vermittlungsstelle war, wo das Telefon läutete als mich(!) jemand innerhalb der Firma anrief, will ich hier auch noch erwähnen.

Würde der dortige Mitarbeiter mich weniger gut kennen, ist auch davon auszugehen das ich hier aber nicht mal davon erfahren hätte,
bzw. dies in wer weiß wievielen Fällen so gewesen sein mag.

Wenn dann muß ich mich nun schon sehr gut "aufmunitionieren" um zumindest dann das übrige Gremium so sensibilisieren zu können,
das wir gemeinsam dem Arbeitgeber entgegen, bzw. an ihn herantreten können.
Mit Akzeptieren und "Ball flachhalten" tu ich mich echt schwer. (kopfkratz)
 
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  • ungewolltes Mithören eingehender (Telefon)Dienstgespräche an parallel klingelndem App Beitrag #10
cmddegi

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Was viell. auch noch als Argument dienen könnte: Man hört ja vermutlich nicht nur dich, sondern auch deinen Gesprächspartner. Wäre sicher nicht gut für das Image, wenn z.B. Gespräche mit Kunden nicht mehr vertraulich sind.
 
  • ungewolltes Mithören eingehender (Telefon)Dienstgespräche an parallel klingelndem App Beitrag #11
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MarkusN.

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Kurioserweise konnte der Mann an der internen Telefonzentrale, bzw. bei uns auch Pforte, tatsächlich nur mich,
aber nicht jenen Mitarbeiter hören, der mich ursprünglich (intern) angerufen hatte.
Faktisch klingelten eben mein und das Telefon der Pforte miteinander und (auch) der dortige Mitarbeiter "mußte" abheben.
 
  • ungewolltes Mithören eingehender (Telefon)Dienstgespräche an parallel klingelndem App Beitrag #12
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MarkusN.

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Übrigens, nebenbei, hat hier jemand ähnliche (schlechte) Erfahrungen in andren Betrieben gemacht und kann diese "Zwangsphänomene" auch dort bestätigen ?

Ist es trotz moderner Telefonanlage (Bosch) und nur teilweiser alter Bestandsverkabelung tatsächlich nicht verhinderbar,
das zwei unabhängige Apparate gleichzeitig läuten (?) und dann mitgehört werden kann, hier hatte ich konkret das Mobilteil des Festnetzanschlusses mit dabei ...
 
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