nitrouz92
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Hi,
Zu schnelles Fahren ist ja bekanntlich verboten und wird demzufolge auch mit Strafen geahndet. Aber wie ist das ganze, wenn man deutlich zu langsam fährt?. Damit meine ich z.B. eine gut überschaubare Landstraße auf der 100 km/h erlaubt sind, wobei der Vordermann nur 50 km/h fährt. Oder eine Ortschaft, in der 50 km/h erlaubt sind und der Vordermann fährt nur 20 km/h (zumindest war da die Tachonadel-->d.h. er ist vllt höchstens 17 km/h gefahren). Überholen war da auch nicht drin, weil andauernd Gegenverkehr kam. Ich weiß, dicht auffahren darf man nicht, aber gerade von solchen Fahrern bin ich dann doch ziemlich genervt, weshalb ich dann doch etwas dichter auffahre.
Dabei will ich noch anmerken, dass ich die Geschwindigkeitsbegrenzungen eig immer einhalte und auch keiner bin, der auf der Autobahn dicht auffährt, wiel der Vorderman 130 km/h fährt,. obwohl keine Begrenzung da ist. Ist halt die Richtgeschwindigkeit und das sehe ich dann auch ein.
Gibt's gegen zu langsames Fahren nun auch ein Gesetz? Schließlich stellen solche Verkehrsteilnehmer meiner Meinung nach eine Verkehrsbehinderung da.
Zu schnelles Fahren ist ja bekanntlich verboten und wird demzufolge auch mit Strafen geahndet. Aber wie ist das ganze, wenn man deutlich zu langsam fährt?. Damit meine ich z.B. eine gut überschaubare Landstraße auf der 100 km/h erlaubt sind, wobei der Vordermann nur 50 km/h fährt. Oder eine Ortschaft, in der 50 km/h erlaubt sind und der Vordermann fährt nur 20 km/h (zumindest war da die Tachonadel-->d.h. er ist vllt höchstens 17 km/h gefahren). Überholen war da auch nicht drin, weil andauernd Gegenverkehr kam. Ich weiß, dicht auffahren darf man nicht, aber gerade von solchen Fahrern bin ich dann doch ziemlich genervt, weshalb ich dann doch etwas dichter auffahre.
Dabei will ich noch anmerken, dass ich die Geschwindigkeitsbegrenzungen eig immer einhalte und auch keiner bin, der auf der Autobahn dicht auffährt, wiel der Vorderman 130 km/h fährt,. obwohl keine Begrenzung da ist. Ist halt die Richtgeschwindigkeit und das sehe ich dann auch ein.
Gibt's gegen zu langsames Fahren nun auch ein Gesetz? Schließlich stellen solche Verkehrsteilnehmer meiner Meinung nach eine Verkehrsbehinderung da.