Vorratsdatenspeicherung ist nichtig!!!!!

Diskutiere Vorratsdatenspeicherung ist nichtig!!!!! im Filesharing & One-Click-Hoster Forum im Bereich Internet & Telekomunikation Forum; Hallo, heute soll ja wohl das Urteil in Karlsruhe gefällt worden sein, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht rechtens ist!!!! Heisst das...
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Hallo,

heute soll ja wohl das Urteil in Karlsruhe gefällt worden sein, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht rechtens ist!!!!

Heisst das jetzt ich kann munter saugen was ich will :lach:
 
  • Vorratsdatenspeicherung ist nichtig!!!!! Beitrag #2
Lemmy

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Hallo,

heute soll ja wohl das Urteil in Karlsruhe gefällt worden sein, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht rechtens ist!!!!

Heisst das jetzt ich kann munter saugen was ich will :lach:

Genau das ist verkehrt.
An dem Geschäftsmodell ändert sich rein garnix.
 
  • Vorratsdatenspeicherung ist nichtig!!!!! Beitrag #3
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welches Geschäftsmodell?

Jetzt darf doch niemand mehr meine IP speichern oder?
 
  • Vorratsdatenspeicherung ist nichtig!!!!! Beitrag #4
Lemmy

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welches Geschäftsmodell?
Von den Abmahnanwälten die die tollen Briefe schicken, wo man nachher bezahlen darf für ein paar Illegal runtergeladene Musik etc.

Jetzt darf doch niemand mehr meine IP speichern oder?
Natürlich dürfen die gespeichert werden. Nur nicht mehr auf Vorrat. (nur so als beispiel in den meisten Foren wird deine IP auch gespeichert).

Zitat von :http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.html

Absage an die Wünsche von Musik- und Filmbranche - und eine Hintertür
Abfrage und Übermittlung der Daten müssten darüberhinaus grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterliegen. Im Nachgang müssten Rechtsschutzverfahren möglich sein. Verwendung dürften die Daten immer nur dann finden, wenn es um schwere Straftaten gehe. Den Begehrlichkeiten von Musik- und Filmindustrie, die mit den gespeicherten Daten auch Nutzern von Internettauschbörsen auf die Schliche kommen möchten, erteilte das Gericht damit eine klare Absage.
Allerdings machen die Richter hier eine Einschränkung: Die bloße Abfrage von IP-Adressen soll Behörden dem Urteil zufolge auch ohne Richtervorbehalt gestattet sein. Sie könnten somit auf relativ einfachem Wege herausfinden, welcher Nutzer sich vermutlich hinter einem bestimmten Internetanschluss verbirgt. Solche Einkünfte dürften jedoch "nicht ins Blaue hinein eingeholt" werden: "Die Aufhebung der Anonymität im Internet bedarf zumindest einer Rechtsgutbeeinträchtigung, der von der Rechtsordnung auch sonst ein hervorgehobenes Gewicht beigemessen wird." Darunter könnten jedoch auch Ordnungswidrigkeiten fallen, allerdings nur "im Einzelfall besonders gewichtige", die der Gesetzgeber "ausdrücklich benennen muss". Hier bietet sich für die Piratenjäger der Unterhaltungsindustrie womöglich ein Hintertürchen. Es ist davon auszugehen, dass die Lobbyisten bereits jetzt daran arbeiten, entsprechende Listen ihren Wünschen gemäß zu beeinflussen.

Noch nen kleiner EDIT zusätzlich:
Für die "Ermittlungen" der Musik- und Filmindustrie hat das keine Auswirkung. Die hätten vielleicht gerne den vollen Zugriff auf die Vorratsdaten gehabt aber nie bekommen.

In der Pressemitteilung vom Bunderverfassungsgericht steht:

[...]
Anforderungen an die mittelbare Nutzung der Daten zur Identifizierung
von IP-Adressen:

Weniger strenge verfassungsrechtliche Maßgaben gelten für eine nur
mittelbare Verwendung der vorsorglich gespeicherten Daten in Form von
behördlichen Auskunftsansprüchen gegenüber den Diensteanbietern
hinsichtlich der Anschlussinhaber bestimmter, bereits bekannter IP
Adressen. Von Bedeutung ist hierfür zum einen, dass dabei die Behörden
selbst keine Kenntnis der vorsorglich zu speichernden Daten erhalten.
Die Behörden rufen im Rahmen solcher Auskunftsansprüche nicht die
vorsorglich anlasslos gespeicherten Daten selbst ab, sondern erhalten
lediglich personenbezogene Auskünfte über den Inhaber eines bestimmten
Anschlusses, der von den Diensteanbietern unter Rückgriff auf diese
Daten ermittelt wurde. Systematische Ausforschungen über einen längeren
Zeitraum oder die Erstellung von Persönlichkeits und Bewegungsprofilen
lassen sich allein auf Grundlage solcher Auskünfte nicht verwirklichen.
Maßgeblich ist zum anderen, dass für solche Auskünfte nur ein von
vornherein feststehender kleiner Ausschnitt der Daten verwendet wird,
deren Speicherung für sich genommen geringeres Eingriffsgewicht hat und
damit unter deutlich geringeren Voraussetzungen angeordnet werden
könnte.
[...]


Heißt: Die Identifizierung von Filesharern für die Musikindustrie kann weiterhin über die Polizei oder Gericht erfolgen, und als Auskunft erhält man Name&Adresse vom Provider aber keine Vorratsdaten wie Email-&Telefonkontakte usw.
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html
(Quelle 2: http://board.gulli.com/thread/1528589-richter-kippen-vorratsdatenspeicherung/2/#post12612072 )

Auch schon bevor die Vorratsdatenspeicherung gegeben hat, wurde schon fleissig abgemahnt durch die Verkehrsdaten (die bei einigen Providern aufgrund der Abrechnung für 7 tage gespeichert werden). Z.b. telekom.

Was es genau mit der Vorratsdatenspeicherung auf sich hat, ist schön nachzulesen auf : www.vorratsdatenspeicherung.de
 
  • Vorratsdatenspeicherung ist nichtig!!!!! Beitrag #5
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ich lese mir solches Gewälze meist nicht durch sry.

was bedauted das in der Praxis, ich mein von leute deren ip sie beim musikloaden erwischt haben, habe sie das verfahren aufgrund überlastung eingestellt. siehe beitrag in der c't. (was sich jemand daran erinnert).
 
  • Vorratsdatenspeicherung ist nichtig!!!!! Beitrag #6
Lemmy

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ich lese mir solches Gewälze meist nicht durch sry.

was bedauted das in der Praxis, ich mein von leute deren ip sie beim musikloaden erwischt haben, habe sie das verfahren aufgrund überlastung eingestellt. siehe beitrag in der c't. (was sich jemand daran erinnert).

Ist ja kein Problem das du dir das Gewälze nicht durchgelesen hast :ja:, dafür gibt es ja Foren, die es in kurzfassung erklären :welcome:

Und zu der C´t , nein die habe ich leider nicht gelesen, aber weiß ungefähr was drinnen gestanden hat. Das hat sich mittlerweile leicht geändert, einige versuchen nun über Inkasso unternehmen das geld einzutreiben.
Die beweislast ist meiner meinung nach sowieso nicht 100 Prozent gegeben, das die logger software wirklich alles 100 prozent richtig macht.
Und ja... defenitiv sind eine ziemlich große Menge an verfahren auch einfach Zeitgefrist abgelaufen.

Meiner meinung nach ist das mittlerweile einfach nur noch ein reines Geschäftsmodell was die Anwälte dort betreiben.
 
  • Vorratsdatenspeicherung ist nichtig!!!!! Beitrag #7
the ubm

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Allerdings machen die Richter hier eine Einschränkung: Die bloße Abfrage von IP-Adressen soll Behörden dem Urteil zufolge auch ohne Richtervorbehalt gestattet sein.
Was heißt das konkret?
 
  • Vorratsdatenspeicherung ist nichtig!!!!! Beitrag #8
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Hallo,

wenn ich ein paar (Musik-)Alben mit Bittorrent saugen, in welche Gefahr begebe ich mich da ?

Und was haltet ihr von ToR?
 
  • Vorratsdatenspeicherung ist nichtig!!!!! Beitrag #9
Lemmy

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Was heißt das konkret?

Ich bin mir da selbst nicht 100 Prozent sicher wie das gemeint ist.


Hallo,

wenn ich ein paar (Musik-)Alben mit Bittorrent saugen, in welche Gefahr begebe ich mich da ?

Und was haltet ihr von ToR?

Bittorrent soefern es keine geschlossenen Systeme sind, sag ich mal das die chance das du erwischt wirst bei ungefähr 95 Prozent liegen.


TOR ist kein Dienst um damit daten zu saugen. Ist nur gedacht um anonym surfen zu können.

Dann lieber Sachen alla : I2P, Retroshare etc. (die sind bis dato noch sicher), nur halt nicht die schnellsten.
 
  • Vorratsdatenspeicherung ist nichtig!!!!! Beitrag #10
frisbee

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Nehmen wir mal an RA XY schickt mir ein nettes Schreiben (Brief): Er sei der Meinung ich habe über einen Telekom Anschluss im JANUAR einen Song geladen, er setzt den Streitwert bei 5000 Euro an und bietet einen Vergleich ~1200 Euro.

Abgesehen, davon dass sich die IP doch ständig ändert und bei deren Feststellung/Verfolgung oft Fehler passieren, woher will er die Daten konkret nehmen? Wieso darf die Telekom die Daten noch (?) speichern. Ist es nicht wahrscheinlicher, dass der RA jetzt erst beim Provider um die Daten gebeten hat, welche ja gar nicht mehr existieren dürften? Er wird die Daten ja wohl kaum im Januar angefordert haben und sich dann erstmal 2 Monate Zeit lassen?

Warum überhaupt auf einen normalen Brief antworten? Solange kein Einschreiben kommt, braucht man sich doch nicht kümmern -oder?


EDIT: Hier bei der Süddeutschen Zeitung steht:
2. Eine Vorratsdatenspeicherung - also die vorsorgliche Erfassung und Speicherung aller Telekommunikationsdaten ohne konkreten Anlass - darf in der Bundesrepublik bis zum Erlass eines neuen Gesetzes nicht stattfinden.

3. Die auf Grund des bisherigen Gesetzes schon gespeicherten Daten müssen sofort gelöscht werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte nämlich in einstweiligen Anordnungen die bloße Speicherung der Daten, aber nicht ihre Verwendung, vorläufig erlaubt.

Vermutlich aus den Leitsätzen des Urteils. Von daher dürfen vor Gericht doch bspw. Daten aus Januar 2010 gar nicht verwendet werden - oder?
 
  • Vorratsdatenspeicherung ist nichtig!!!!! Beitrag #12
haxor

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10. Das BVerfG hat die Vorratsdatenspeicherung gekippt – jetzt kann mir nichts passieren
Seltsam, dass dieses “Argument” verbreitet ist: Die Vorratsdatenspeicherung hat mit dem Thema hier nichts zu tun. Ohne in Details zu gehen: Vergessen Sie es.
Yop. Schon merkwürdig, dass so viele vergessen haben wollen, dass es diese Abmahnungen natürlich auch schon vor der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gab. Nebenbei gesagt war die Verwendung der Vorratsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung für Abmahnungen auch vor dem Urteil des BVerfG per einstweiliger Anordnung untersagt.
 
  • Vorratsdatenspeicherung ist nichtig!!!!! Beitrag #13
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Indako

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Warum überhaupt auf einen normalen Brief antworten? Solange kein Einschreiben kommt, braucht man sich doch nicht kümmern -oder?

Auch um Einschreiben brauchst du dich nicht kümmern. Im Grunde auch nicht auf Schreiben vom Gericht. Du kannst da getrost warten bis der Gerichtsvollzieher persönlich vorbei kommt, :tätschel: um das Geld bei dir ab zu holen. Und dem brauchst du auch nicht öffnen, zur Nor bringt er den Schlüsseldienst mit der das öffnen der Tür, :be: auf deine Kosten, für dich übernimmt. Also alles ganz Komfortabel und bequem. :goil:

Vermutlich aus den Leitsätzen des Urteils. Von daher dürfen vor Gericht doch bspw. Daten aus Januar 2010 gar nicht verwendet werden - oder?

Einmal fest gestellte Daten eines Verbrechens dürfen weiter verwendet werden. Selbst wenn Sie älter sind. Zumindest ein paar Jahre. Kenne jetzt nicht die Verjährungsfristen für Urheberrechtsverstöße.

Und im Grunde hat sich in Bezug von Abmahnungen nichts geändert. Gekippt wurde nur die 6monatige Speicherung der Daten von der Bundesregierung. Diese war aber nur für sehr schwere Straftaten zugänglich. Für Abmahnungen gab es auch bisher hier keinen Zugang. Zumindest offizell. Die Zugangsdaten stammen, wie auch weiterhin, aus den normalen Datenpool der Provider.
 
  • Vorratsdatenspeicherung ist nichtig!!!!! Beitrag #14
frisbee

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Danke. Japp bei Abmahnungen verhält es sich auch anders als bei normalen Schreiben, denn Abmahnungen müssen nicht per Einschreiben verschickt werden. Da geht es nämlich nicht um den Zugang, nur das Absenden muss nachgewiesen werden. Prozessvoraussetzung ist eine Abmahnung auch nicht, daher auch egal.
 
  • Vorratsdatenspeicherung ist nichtig!!!!! Beitrag #15
M

MurderBiX

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Hallo,

wenn ich ein paar (Musik-)Alben mit Bittorrent saugen, in welche Gefahr begebe ich mich da?


Sicher bist du erst dann, wenn du keine illigalen Daten runter oder hochlädst!
Wenn du unbedingt mit Bittorrent arbeiten willst schau wenigstens mal nach "peer guardian" oder "peerblock" ;)
 
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Vorratsdatenspeicherung ist nichtig!!!!!

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