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was_jetzt
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hallo zusammen,
zu diesem thema habe ich schon ein beitrag gefunden aber der reicht mir leider nicht.
in letzter zeit habe ich in autoanzeigen öfters den zusatz gelesen:
verkauf nur an händler/firmen oder zum export
meine frage dazu:
warum sollte das ein händler machen?
ich weiss bis jetzt nur, dass er keine gewährleistung übernehmen muss.
aber kann man von so einem kauf noch 14 tage lang zurücktreten?
in diesem fall war es so weit, das der händler den wagen verkaufen wollte und schrieb dazu in den kaufvertrag, das der käufer eine firma hat,also ein FA vor den namen.ist soetwas rechtlich sauber, kann mir das nicht vorstellen.
danke im voraus und wenn es an der falschen stelle gepostet ist nicht böse sein und einfach schieben.
mfg
zu diesem thema habe ich schon ein beitrag gefunden aber der reicht mir leider nicht.
in letzter zeit habe ich in autoanzeigen öfters den zusatz gelesen:
verkauf nur an händler/firmen oder zum export
meine frage dazu:
warum sollte das ein händler machen?
ich weiss bis jetzt nur, dass er keine gewährleistung übernehmen muss.
aber kann man von so einem kauf noch 14 tage lang zurücktreten?
in diesem fall war es so weit, das der händler den wagen verkaufen wollte und schrieb dazu in den kaufvertrag, das der käufer eine firma hat,also ein FA vor den namen.ist soetwas rechtlich sauber, kann mir das nicht vorstellen.
danke im voraus und wenn es an der falschen stelle gepostet ist nicht böse sein und einfach schieben.
mfg