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Lemmy
verdienter Ex-Mod
Das LG Hamburg hat den Streitwert pro angebotenem Track auf einem Filesharing-Server auf 20.000 Euro festgesetzt. Bisher galten in der Regel vierstellige Streitwerte pro Song, und selbst diese waren in ihrer Höhe umstritten.
Das Urteil gilt für Betreiber von File-Sharing-Servern - womit das LG Hamburg einmal mehr unter Beweis stellt, dass es das Prinzip von Tauschbörsen nicht verstanden hat. Laut Pressetext soll für "Privatpersonen" der Streitwert weiterhin gestaffelt werden - hier setzt das LG Hamburg einen Streitwert von 6.000 Euro für das erste Musikstück fest, ab dem zehnten Track erhöht sich die Summe des Streitwerts jedoch "nur" noch um 600 Euro pro Track.
"Aus dem Streitwert leiten sich die Anwaltskosten ab, die durch eine Abmahnung und eine darauf folgende Unterlassungserklärung entstehen und von dem Filesharer zu bezahlen sind", wird Anwalt Max-Lion Keller
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"Die Verschärfung der Strafen für Server-Betreiber begründet sich in der Tatsache, dass sie wesentlich zum Funktionieren des Systems beitragen und deshalb den Betrieb der illegalen Netzwerke erst ermöglichen
Und es wird immer schlimmer in Deutschland... und das noch bei Massenabmahnungen... JUHU ...
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Quelle Gulli..
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