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Karabik
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Ich dachte das dürfen die nach einem Gerichtsbeschluß nicht mehr oder irre ich mich da?
Ich dachte das dürfen die nach einem Gerichtsbeschluß nicht mehr oder irre ich mich da?
Sperren dürfen die natürlich, nur das Guthaben darf idR nicht verfallen.
Derzeit liegt nur für O2 und Vodafoone ein solcher Beschluß vor. Alle anderen dürfen sogar weitermachen.Ich dachte das dürfen die nach einem Gerichtsbeschluß nicht mehr oder irre ich mich da?
So ist es !!!!!!!!!!!!Du mußt das Geld schriftlich zurückfordern. :wah:
Vodafone und o2 haben Urteile umgesetzt
Die Konkurrenten Vodafone und o2 haben dagegen nach eigenen Angaben die gegen sie ergangenen Urteile umgesetzt. Die Prepaid- Karten seien inzwischen unbegrenzt gültig und Guthaben könnten auf Wunsch ausgezahlt werden, sagte Vodafone-Sprecherin Tanja Dahmen. Dennoch halte man sich die Möglichkeit offen, den Kunden, die ihre Handy-Karte nicht mehr nutzen, nach einer Frist zu kündigen. Die Dauer dieser Frist wollte sie nicht benennen. Auch bei o2 hieß es: "Der Kunde kann sein Guthaben immer zurück erhalten." Seit Anfang Oktober hätten einige hundert o2-Kunden davon Gebrauch gemacht.
oder warst...Gut das ich bei Vodafone bin :lach:
oder warst...
Bin!!!
Habe Hotline angerufen und was von Düsseldorfer Landgericht (Az.:12 O 458/05) erzählt. Nach 30Minuten war das Handy wieder frei.:fre:
Da hast Du wohl lange genug Widerstand geleistet, dass sie zu viel Arbeit mit Dir hatten.die Anzeige und auch das Gericht zurückgepfiffen. das verfahren wurde eingestellt.
Die Partnerkarte läuft bei allen Anbietern gleich. Sie wird am Anfang, während der Laufzeit und sogar noch bis zum Ende angeboten. Wenn man sie beantragt, hat man damit auch gleich 24 Monate Vertragslaufzeit am Hals.
Kündigt man den Hauptvertrag, läuft die Partnerkarte mit zusätzlicher Grundgebühr weiter, als eigenständiger Vertrag.
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Das kann man noch verbessern: Nimm privat überhaupt keine karte und laß alles den Chef zaheln...Für den Rest mißbrauche ich mein Firmenhandy.