Fakemac
Super-Moderator
Teammitglied
Also mal langsam.
Mir ist kein einziger Fall bekannt, bei dem ein "normaler Sharer" in Deutschland verklagt worden wäre.
Ausnahme sind diejeniegen, die damit Geld gemacht haben und diejeniegen die wegen Kinderschändung oder Rechtsradikalismus vom BKA gejagt werden.
Bei all diesen Fällen muss ich sagen: Zu Recht!
Wenn einer mal irgendeine verlässliche Meldung darüber hat, dass ein kleiner Privater Musiksharerer in Deutschland (nicht in Amerika!) durchs Auslesen der IP geschnappt würde dann her damit. So lange halte ich alles was da erzählt wird für Gerüchte.
@ #Netsukka
Zwar hat scrootch recht - das reine Saugen von Daten ist rechtlich genauso illegal wie der Upload - jedoch ist es viel einfacher die Uploader zu erwischen.
Um nämlich die Downloader über die IP zu erwischen, müssten die Firmen selbst ihre Software in Filesharingprogrammen zur Verfügung stellen. Das ist dann rechtlich problematisch, weil man ja damit den Downloader geradezu eingeladen, wenn nicht angestiftet hat. Zudem könnte es sich doch noch auf die Strafe auswirken, wenn er die Software selbst besitzt und diese keinen Schutz hatte und er damit quasi die erlaubte Sicherungskopie nur gezogen hat.
Die Uploader zu erwischen ist hingen unproblematisch. Man kann direkt von Ihnen saugen - hat die IP und diese Nachweise sind dann rechtlich weitaus weniger zweifelhaft.
Mir ist kein einziger Fall bekannt, bei dem ein "normaler Sharer" in Deutschland verklagt worden wäre.
Ausnahme sind diejeniegen, die damit Geld gemacht haben und diejeniegen die wegen Kinderschändung oder Rechtsradikalismus vom BKA gejagt werden.
Bei all diesen Fällen muss ich sagen: Zu Recht!
Wenn einer mal irgendeine verlässliche Meldung darüber hat, dass ein kleiner Privater Musiksharerer in Deutschland (nicht in Amerika!) durchs Auslesen der IP geschnappt würde dann her damit. So lange halte ich alles was da erzählt wird für Gerüchte.
@ #Netsukka
Zwar hat scrootch recht - das reine Saugen von Daten ist rechtlich genauso illegal wie der Upload - jedoch ist es viel einfacher die Uploader zu erwischen.
Um nämlich die Downloader über die IP zu erwischen, müssten die Firmen selbst ihre Software in Filesharingprogrammen zur Verfügung stellen. Das ist dann rechtlich problematisch, weil man ja damit den Downloader geradezu eingeladen, wenn nicht angestiftet hat. Zudem könnte es sich doch noch auf die Strafe auswirken, wenn er die Software selbst besitzt und diese keinen Schutz hatte und er damit quasi die erlaubte Sicherungskopie nur gezogen hat.
Die Uploader zu erwischen ist hingen unproblematisch. Man kann direkt von Ihnen saugen - hat die IP und diese Nachweise sind dann rechtlich weitaus weniger zweifelhaft.