Mittwoch, den 16.11.05 08:23
Koalition will "Killerspiele" verbieten
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Mit großer Mehrheit nahmen die Parteitage von CDU, CSU und SPD den schwarz-roten Koalitionsvertrag am Montag an. Der Vertrag ist die Arbeitsgrundlage für die zukünftige Regierung Merkel. Von den zahlreichen Änderungen und Reformen sind auch die Gamer betroffen. Der Vertrag sieht vor, dass sogenannte "Killerspiele" verboten werden sollen.
"Wachsende Gefährdung"
Im Abschnitt 6.3, "Aufwachsen ohne Gewalt", wollen die Koalitionspartner den Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessern. Die aktuellen Regelungen seien angesichts der "rasanten Entwicklungen im Bereich der Neuen Medien" noch nicht ausreichend. Mit ihnen könne man den wachsenden Gefährdungen junger Menschen auf dem Mediensektor nicht wirksam entgegetreten.
Daher soll der Jugenschutz "schnellstmöglich" noch vor dem für März 2008 vorgesehenen Zeitpunkt "evaluiert" werden. Eckpunkte dieser Prüfung bilden die Wirksamkeit der "regulierten Selbstkontrolle", die Altergrenzen für die Freigabe von Filmen und Spielen, sowie die Kontroll- und Sicherheitsstandards von Videoverleihautomaten. Darüber hinaus sollen sogenannte "Killerspiele" verboten werden.
Reiz des Verbotenen
Über ein Verbot gewalttätiger Computerspiele wird schon seit längerem diskutiert. Die Diskussion flammte besonders nach dem Amoklauf eines Schülers in einem Erfurter Gymnasium im April 2002 wieder auf. Ob ein Verbot allerdings gewalttätigen Jugendlichen hilft, ist fraglich. Oft steigt die Nachfrage nach Titeln gerade durch eine Indizierung. Jugendliche haben keine Probleme, sich indizierte Spiele zu beschaffen. Auch ein Verbot dürfte daran nicht viel ändern - außer dass es auch Erwachsenen den legalen Spielspaß verderben wird.
Darüber hinaus ist es insbesondere die Aufgabe der Eltern, ihren Kindern den verantwortungsvollen Umgang mit Medien beizubringen. Gefährdete Jugendliche wachsen jedoch oft in einem sozialen Umfeld auf, in dem diese Rahmenbedingungen nicht erfüllt sind und sie von den Eltern durch Computerspiele "ruhig gestellt" werden. Ein Eingriff des Staats durch ein Verbot ist somit nur als letzte Maßnahme anzusehen.