Lemmy
verdienter Ex-Mod
Das LG Hamburg hat den Streitwert pro angebotenem Track auf einem Filesharing-Server auf 20.000 Euro festgesetzt. Bisher galten in der Regel vierstellige Streitwerte pro Song, und selbst diese waren in ihrer Höhe umstritten.
Das Urteil gilt für Betreiber von File-Sharing-Servern - womit das LG Hamburg einmal mehr unter Beweis stellt, dass es das Prinzip von Tauschbörsen nicht verstanden hat. Laut Pressetext soll für "Privatpersonen" der Streitwert weiterhin gestaffelt werden - hier setzt das LG Hamburg einen Streitwert von 6.000 Euro für das erste Musikstück fest, ab dem zehnten Track erhöht sich die Summe des Streitwerts jedoch "nur" noch um 600 Euro pro Track.
"Aus dem Streitwert leiten sich die Anwaltskosten ab, die durch eine Abmahnung und eine darauf folgende Unterlassungserklärung entstehen und von dem Filesharer zu bezahlen sind", wird Anwalt Max-Lion Keller zitiert. Werden beispielsweise 50 Files angeboten, würde sich der Streitwert nach dem neuen Urteil auf eine Million Euro belaufen, daraus resultieren für einen Abgemahnten 5.844 Euro Anwaltskosten - Schadensersatz an den Kläger noch nicht eingerechnet. Diese werden dem Streitwert zugeschlagen und können so nochmals die Anwaltskosten erhöhen. Gerechtfertigt wird dies einmal mehr mit den entstehenden Schäden bei der Industrie sowie der "abschreckenden Wirkung hoher Strafen". Was als Filesharing-Server und was "nur" als Client betrachtet wird, begründet das LG Hamburg hoffentlich noch irgendwann. Denn mit der Erläuterung Kellers kann man aus technischer Sicht herzlich wenig anfangen:
"Die Verschärfung der Strafen für Server-Betreiber begründet sich in der Tatsache, dass sie wesentlich zum Funktionieren des Systems beitragen und deshalb den Betrieb der illegalen Netzwerke erst ermöglichen
Und es wird immer schlimmer in Deutschland... und das noch bei Massenabmahnungen... JUHU ...
Quelle Gulli..
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