57km/h zu schnell - Schadensbegrenzung?

Diskutiere 57km/h zu schnell - Schadensbegrenzung? im Auto- und Fahrzeugtechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; Ich bin auf der A7 geblitzt worden - 100 erlaubt, 157 nach Abzug der Toleranz gemessen. Jetzt soll ich eine Stellungnahme abgeben. Mit wird der...
  • 57km/h zu schnell - Schadensbegrenzung? Beitrag #1
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Adam

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Ich bin auf der A7 geblitzt worden - 100 erlaubt, 157 nach Abzug der Toleranz gemessen. Jetzt soll ich eine Stellungnahme abgeben. Mit wird der Verstoss zugegeben ja oder nein usw. Was schreibt man da am besten, um so billig wie möglich davon zukommen? Oder Anwalt einschalten, und die Messung anzweifeln?
 
  • 57km/h zu schnell - Schadensbegrenzung? Beitrag #2
jabula

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hhmm - selbst schuld! ätsch! erwischt!

nein, spass bei seite! auf jeden fall nen anwalt und versuchen alles rauszubekommen. ich weiß von nem fall wo das foto angezweifelt wurde und ein gutachter beauftragt wurde. das bild muss eine bestimmt %-zahl mit deinem gesicht übereinstimmung haben, sonst zählts nicht. ganz sicher kannst du nur sein, wenn du nen anwalt einschaltest.

ps: hat mich letztes jahr selber geflammt, aber nur mit ~29 drüber.
 
  • 57km/h zu schnell - Schadensbegrenzung? Beitrag #3
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AlexK

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a city next to you :)
Billig wie möglich gibts da nicht... ab 41km/h drüber gibts auf jeden Fall Fahrverbot (bei 41 1monat, bei 57 weiß ichs jetzt grad nicht), min. 3 Punkte und naja, ich find das Geld ist immer noch am besten zu verschmerzen...

Hast nicht viele Möglichkeiten... ansich bleibt Dir nur, eben die Messung anzuzweifeln, kann Dir vor Gericht, wenn der Richter das auch so sieht, vllt eine Toleranz einbringen... aber das der Richter über 20% des gemessenen Wertes abzieht glaube ich fast nicht...

Ansonsten weiß ich ja nicht... bist Du denn sicher, dass Du gefahren bist? Nicht Dein Vater/Deine Mutter, Frau oder ein Freund?
 
  • 57km/h zu schnell - Schadensbegrenzung? Beitrag #4
jabula

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@ alexk

jo sach ich doch! wer weis schon noch wer da gefahren ist. adam wars bestimmt nicht! ;) das foto muss nur ganz geringe mängel aufweisen und schon ist es nicht verwertbar.
 
  • 57km/h zu schnell - Schadensbegrenzung? Beitrag #5
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ppm007

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Machs wie jabula gesagt hat, there is no other way

Nur der Anwalt hat Akteneinsicht.

nur ein Beispiel:
Mir wollte der Polizist bei 123km/h @ 60km/h auch erzählen, wenn das Video der Richter sieht, nimmt er den FS. Rausgekommen sind 80 DM (2001), war ein Geschwindigkeitstrichter ohne die obligatorischen 500m Nachfahrstrecke.

btw.: wer schnell fährt und keine Rechtschutzversicherung hat, ist selber Schuld.

Beste Grüsse
ppm007
 
  • 57km/h zu schnell - Schadensbegrenzung? Beitrag #6
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Brunhilde

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So wie ich die Sache, mit einigen TV Sendungen im Hinterkopft vergleichend sehe, gibt es zwei Erfolg versprechende Wege.

Kann man ausschließen, das die Messung durch ein zweites Fahrzeug im Messbereich verfälscht wurde? Dies ist schon des öfteren nachgewiesen wurden.
So ein Photo mit Nebenmann hat mir im Wald vor Harzgerode den Blitz aus einem Starenkasten neutralisiert.

Ist das Radargerät regelmäßig geeicht wurden? In letzter Zeit gab es viele Hinweise im TV, daß sogar stationäre Blitzer in der (bundesdeutschen) Frankfurter Innenstadt wegen (teurer) unterlassener Wartung in der Grünphase geblitzt haben.
In einer Verkehrssendung auf N24 haben sie berichtet, das eine nachträgliche Überprüfung des Geräte-TÜF die Behörden gezwungen hat, ihre Busgeldforderungen zurück zu ziehen.

Wenn man jedoch Pech hat, belegen die Behörden, daß sie diesmal alles richtig gemacht haben.
 
  • 57km/h zu schnell - Schadensbegrenzung? Beitrag #7
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Adam

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Zweites Fahrzeig fällt aus, die Autobahn war ziemlich leer. Es war eine GEfällstrecke, und der Blitzer hängt an einer Schilderbrücker über der Fahrbahn. Wenn ich sag, ich war es nicht, dann fragen die Grünen doch, wem ich mein Auto geliehen habe, und dann?
Das Bild ist schon ein wenig unscharf, aber ich erkenne mich da schon noch drauf, weiss nichtm wie es jemand fremdes sieht.
Wenn es Fahrverbot gibt: Habe was läuten hören, dass das nur in D gilt, mit internationalem FS darf man im Ausland weiterfahren.
 
  • 57km/h zu schnell - Schadensbegrenzung? Beitrag #8
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F3ar

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Ich nehme mal an das Du kurz vor bzw. nach Kassel auf der Gefällstrecke geblitzt worden bist. Das passt einfach irgendwie weil du sagtest A7 und Gefällstrecke, dass ist der einzige Blitzer der mir auf der A7 jetzt einfällt.

Ich bin aufjedenfall an besagtem Blitzer letztes Jahr als ich zur CeBit hochgefahren bin mit ca 135 geblitzt worden. Kam aber zum Glück nie etwas.

Ich kann den Gang zum Anwalt auch nur empfehlen. Hat mir auch schon mal den Lappen gerettet als ich über eine Rote Ampel gefahren bin.

Hoffe es geht gut für Dich aus
 
  • 57km/h zu schnell - Schadensbegrenzung? Beitrag #9
C

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erstmal beweismittel anfordern. dann auf dem foto schauen, wie gut du selbst überhaupt zu erkennen bist. bist du sehr schlecht zu erkennen, oder haste nen bruder der dir sehr ähnlich sieht, haste ne chance...
 
  • 57km/h zu schnell - Schadensbegrenzung? Beitrag #10
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Amöbe

Guest
selbst schuld....

stehs durch und gib die pappe ab.
solltest du drauf angewiesen sein....*kopfschüttel*
 
  • 57km/h zu schnell - Schadensbegrenzung? Beitrag #11
Goerds8

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erstmal beweismittel anfordern. dann auf dem foto schauen, wie gut du selbst überhaupt zu erkennen bist. bist du sehr schlecht zu erkennen, oder haste nen bruder der dir sehr ähnlich sieht, haste ne chance...

könnte dann allerdings sein,daß ein Fahrtenbuch auferlegt wird
Mit schätze ca 3 Monaten Fahrverbot,Geldstrafe und Punkten kannste rechnen,vielleicht haste Glück das die daß Gerät erst eingemessen haben
 
  • 57km/h zu schnell - Schadensbegrenzung? Beitrag #12
jabula

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also wenns die gefällstrecke am lutterberg - a7 kassel-göttingen - war, dann kannste eventuell glück haben. das ding soll angeblich nicht immer scharf geschaltet sein. es blitzt zwar, aber nichts weiter passiert. kann ich natürlich nicht garantieren, hat mir nur jemand erzählt. hat mich da auch schon nen paar mal geflammt aber kam nie was.
 
  • 57km/h zu schnell - Schadensbegrenzung? Beitrag #13
jabula

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völliger quatsch was ich geschrieben habe - hast ja schon post bekommen. aber vielleicht fürs nächtse mal.
 
  • 57km/h zu schnell - Schadensbegrenzung? Beitrag #14
Larry3

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von Larry
Post bekommen ja, aber da war wohl kein Bild dabei.
Mach es so wie ich, habe denen geschrieben das ich gerne bereit bin die Sache mit aufzuklären, da aber mehrere Leute mit deinem Auto fahren, Frau, Onkel, Tante u.s.w kannst du das nur an Hand des Fotos erklären, das sollen sie dir mal bitte zuschicken.
Und damit war meine Sache gegessen, anscheinend war das Foto wohl nicht so toll ;)
Ich habe davon nie mehr etwas gehört.
 
  • 57km/h zu schnell - Schadensbegrenzung? Beitrag #15
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deeepz

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so, leute, um zumindest mal rauszubekommen, was da an strafe ansteht, hab ich da mal reingeschaut:

http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/VZR/BTKAT_start.htm

(bundeseinheitlicher tatbestandskatalog straßenverkehrsordnungswidrigkeiten)

ich vermute mal, dass die tatbestandsnummern 718000 und 118637 lauten - das bedeutet dann 4 punkte, 275 euro und 2 monate lappen weg... sorry.
falls ich mich irre: schreib mal, welchen tatbestand die dir vorwerfen!

zum foto: kannst du versuchen, aber das muss schon ganz besonders schlecht sein wenn du damit "frei" kommen willst. das mit dem sachverständigen, der das bild mit einem foto von dir vergleicht und den nachweis (in %) erbringt, dass du das warst (oder nicht warst), ist zwar richtig - aber wenn dabei rauskommt, dass du zu 98% der fahrer des pkw bist, darfst du die kosten für das gutachten auch gleich noch übernehmen, so quasi "on top" zu den sonstigen gerichtskosten.

zum fahrverbot: in ausnahmefällen ist es möglich, den lappen nicht abgeben zu müssen, und zwar wenn du aus beruflichen gründen darauf angewiesen bist. dann verdoppelt sich aber meist das bussgeld - das land braucht geld... und der urlaub ist dann wohl gestorben...

zu onkel, tante und LARRY3: gegenüber deinen verwandten bis zum 2. grade in gerader linie hättest du ein zeugnisverweigerungsrecht, also frau, eltern, geschwister, kinder usw. und die brauchst du dann nicht zu nennen. umkehrschluss: du kannst behaupten, dass ein verwandter (BRUDER) gefahren ist, den du nicht nennen willst, und dann kann (mangels fahrerermittlung) auch kein bussgeld in rechnung gestellt werden. aber wenn du diesen weg gehst, kommt unter garantie das fahrtenbuch. und wenn du gegen ein auferlegtes fahrtenbuch verstößt, kostet das auch wieder geld.

zum anwalt: klingt wie eine gute idee...

nichts für ungut, ich glaub diesmal hast du die arschkarte...
 
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