so, leute, um zumindest mal rauszubekommen, was da an strafe ansteht, hab ich da mal reingeschaut:
http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/VZR/BTKAT_start.htm
(bundeseinheitlicher tatbestandskatalog straßenverkehrsordnungswidrigkeiten)
ich vermute mal, dass die tatbestandsnummern 718000 und 118637 lauten - das bedeutet dann 4 punkte, 275 euro und 2 monate lappen weg... sorry.
falls ich mich irre: schreib mal, welchen tatbestand die dir vorwerfen!
zum foto: kannst du versuchen, aber das muss schon ganz besonders schlecht sein wenn du damit "frei" kommen willst. das mit dem sachverständigen, der das bild mit einem foto von dir vergleicht und den nachweis (in %) erbringt, dass du das warst (oder nicht warst), ist zwar richtig - aber wenn dabei rauskommt, dass du zu 98% der fahrer des pkw bist, darfst du die kosten für das gutachten auch gleich noch übernehmen, so quasi "on top" zu den sonstigen gerichtskosten.
zum fahrverbot: in ausnahmefällen ist es möglich, den lappen nicht abgeben zu müssen, und zwar wenn du aus beruflichen gründen darauf angewiesen bist. dann verdoppelt sich aber meist das bussgeld - das land braucht geld... und der urlaub ist dann wohl gestorben...
zu onkel, tante und LARRY3: gegenüber deinen verwandten bis zum 2. grade in gerader linie hättest du ein zeugnisverweigerungsrecht, also frau, eltern, geschwister, kinder usw. und die brauchst du dann nicht zu nennen. umkehrschluss: du kannst behaupten, dass ein verwandter (BRUDER) gefahren ist, den du nicht nennen willst, und dann kann (mangels fahrerermittlung) auch kein bussgeld in rechnung gestellt werden. aber wenn du diesen weg gehst, kommt unter garantie das fahrtenbuch. und wenn du gegen ein auferlegtes fahrtenbuch verstößt, kostet das auch wieder geld.
zum anwalt: klingt wie eine gute idee...
nichts für ungut, ich glaub diesmal hast du die arschkarte...