Abschleppen vom Auto

Diskutiere Abschleppen vom Auto im Auto- und Fahrzeugtechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; Also, hier is ma des Problem im Kurzen erklärt: Haben ein Auto im Hof stehen, dessen Tüv Ende dieses Monats abläuft. (Nein, neuer tüv is nich...
  • Abschleppen vom Auto Beitrag #1
Spell

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Also, hier is ma des Problem im Kurzen erklärt:
Haben ein Auto im Hof stehen, dessen Tüv Ende dieses Monats abläuft.
(Nein, neuer tüv is nich, da es durch diese nicht gekommen ist.)

So, meine Frage ist nun, ob es möglich ist ein Auto (nachdem es keinen Tüv mehr hat / es abgemeldet ist) privat an eine örtliche Werkstadt schleppen kann/darf ohne irgendwelche rechtlichen Folgen davontragen zu müssen.

Soweit schon mal ein Dankeschön von mir!
mfg
Marius
 
  • Abschleppen vom Auto Beitrag #3
Stachel

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  • Abschleppen vom Auto Beitrag #4
Spell

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Vielen Dank für die Seite!

Satz 2:
NR. 2:
Das geschleppte Fahrzeug unterliegt nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren.

Also für mich klingt des so, dass de4s auto weder tüv noch sonst irgendwas braucht! Hm, wo könnt man sich da am besten informieren?
"Örtliche" Polizei-Station??

mfg
marius
 
  • Abschleppen vom Auto Beitrag #5
K

kamino

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Vielen Dank für die Seite!

Satz 2:
NR. 2:
Das geschleppte Fahrzeug unterliegt nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren.

Also für mich klingt des so, dass de4s auto weder tüv noch sonst irgendwas braucht! ...

mfg
marius



Aber nur wenn Punkt eins nicht greift. Du müsstest also eine Sondergenehmigung haben.

Daher mein Vorschlag für rote Nummern sofern das Fahrzeug noch fahrtauglich ist.
 
  • Abschleppen vom Auto Beitrag #6
Spell

Spell

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Hm, ajo
gut!

Ok, dann schon mal danke für eure Hilfe!
Und weiterhin eine gute Fahrt auf all euren Wegen!

mfg
marius
 
  • Abschleppen vom Auto Beitrag #7
I

Indako

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Hallo,

besser verständlich steht es bei Wikipedia

Wikipedia schrieb:
Beim genehmigten Schleppen ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 33 StVZO des zuständigen Straßenverkehrsamtes mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen. Der Gezogene braucht nach wie vor keine Fahrerlaubnis analog § 6 Abs. 1 Satz 3 FeV (denn er lenkt ja allenfalls einen im übrigen ohnehin fahrerlaubnisfreien Anhänger, außerdem könnte er gar nicht »führen«; im Sinne der FeV). Der Fahrer des ziehenden Kraftfahrzeugs benötigt aber die Fahrerlaubnis, die sich aus den Gewichten der Fahrzeuge ergibt (siehe § 6 FeV), mindestens wohl BE (beachte Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG).

Also daran denken die Ausnahmegenehmigung mitführen und das der ziehende eine passende Fahrerlaubniss hat.

Kompletter Text hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen

Ähnlicher Text hier:

http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php
 
  • Abschleppen vom Auto Beitrag #8
C

*.chen*

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öhhm, "fahrelaubniss" dabei geht es um den führeschein ;)

quasi kann man ein kind dass abzuschleppende fahrzeug führen lassen insofern der fahrer den abschleppendes fahrzeuges(der einen führerschein für die entsprechende klasse; B,C usw. haben muss) das kind dafür in der lage hält

und eine ausnahmegenehmigung zu bekommen wird nicht einfach, geschweige denn billig

dass sagt aber nix über den zulassungszustand des fahrzeuges aus!

aber weiss ich (mitunter auch aus eigener erfahrung) dass die ersten 4 monate nach ablauf des tüv´s die sache relativ billig ist:

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
(quelle: www.busgeldkatalog.de )

soviel zum tüv.

und zu nicht zugelassenen fahrzeugen kann ich soviel sagen dass gem. stvo
fahrzeuge die aufgrund eines unfalls o.ä. ihre zulassung verlieren (was auf diesen fall nicht passt) nicht mehr verkehrstauglich sind nur bis zur nächstgelegene werkstatt geschleppt werden dürfen.

soviel zur theorie, hab grad frisch meinen CE schein gemacht und sollte die drauf haben aber in praxis siehts eh alles anders aus.

also wenn das auto noch fahren sollte, fahre es in den oben genannten fristen zur werkstatt, ist die am kalkulierbarste möglichkeit, wenn du das auto allerdings schleppst, musst du vor ort die polizei (falls die dich anhält) von der kostengünstigsten möglichkeit überzeugen (nächstgelege werkstatt, aber wird dass beim aublauf des tüv´s wohl schwierig)
denn die polizisten kennen die stvo u. stvzo auch meist zu gering, um 100 pro dazu eine aussage treffen zu können

achso, da ichs grad lese, kannst du dein auto nicht schleppen (da keine ausnahmegenehmigung vorligt) und auch nicht abschleppen (da die betriebserlaubniss erloschen ist, und kein nothilfe gedanke vorliegt)
erkaufst du dir aber vor ort die betriebserlaubniss ( bezahlst also das busgeld wegen überschreitung des vohrführtermins) ist es relativ gesetzteskonform

kommt halt immer auf die ahnung der vor ort aktiven polizei an.
wenn man an ein paar ^helden^ gerät können die einem auch:
Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger (6 Punkte)
Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen (5 Punkte)
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (5 Punkte)
gefährdung anderer u.sw.
unterstellen, aber sollte das mit einem netten brief an die busgeldstelle erledigt sein (bei ganz hartnäkigen auch erst per anwalt)


und um es rechtlich am sichersten zu machen muss das auto auf einen anhänger o.ä. ...

mein tip: fahren und nicht erwischen lassen ;)
 
  • Abschleppen vom Auto Beitrag #9
Stachel

Stachel

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mein tip: fahren und nicht erwischen lassen ;)

seh ich fast genauso

uns ham se nie angehalten


Tut die Warnblinker an,. nehmt ne Stange zum schleppen, fahrt net schneller als 50km/h und ihr seid auf der sicheren Seite. Macht nur keine Wissenschaft draus
 
  • Abschleppen vom Auto Beitrag #10
Spell

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Hm ok.
Ich werd mich drann halten!!!

Die sache hat sich mitlerwiele jedoch soweit erledigt!!
(Er is heut morgen von nem Käufer abgeholt worden!)

Aber trotzdem Danke soweit für eure Mithilfe!!
(ich glaub ich hätte die einfachste Möglichkeit genommen, die des Abschleppens per Anhänger)
Danke *.chen*, ich glaub da wär ich jetzt nich drauf gekommen :res:

Also dann, ich danke allen für eure Hilfe!!

Soweit von mir!
mfg
Marius
 
  • Abschleppen vom Auto Beitrag #11
C

*.chen*

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kein problem, dafür sind wir doch hier :) :goil:
 
  • Abschleppen vom Auto Beitrag #12
I

Indako

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s
uns ham se nie angehalten

Die :police: sind eigentlich noch das billigste an der Sache. Richtig teuer wird es erst wenn Ihr beim Abschleppen einen Fehler macht und es zu einen Unfall kommt. Dann zahlt die Haftpflicht zwar erst einmal den Unfallgegner aus, wird sich aber an euch halten und zumindest einen großen Teil zurück haben.

Und ein Unfall passiert schnell. Denn der Ziehende ist es nicht gewohnt das da noch einer dran hängt :url: , und der gezogene vergist vieleicht das die Servobremse nicht funktioniert, bremst er zu wennig und dann in Panik voll drauf und stellt sich quer. :aua:
 
  • Abschleppen vom Auto Beitrag #13
Stachel

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deshalb das mit der Stange. das ist dann als wenn man nen Hänger zieht.
 
  • Abschleppen vom Auto Beitrag #14
I

Indako

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Hallo Stachel,

auch mit Stange bleibt es eine Ungwohntes Fahrverhalten. Denn ein Auto an der Stange verhält sich erheblich anders als ein Anhänger. Abgesehen davon, welcher Autofahrer hat schon Übung mit einen Anhänger zu fahren. Das man einmal im Jahr damit in Urlaub fährt heißt ja leider nicht das man es kann.
 
  • Abschleppen vom Auto Beitrag #15
Stachel

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Mit der Stange geht man ein relativ geringes Risiko ein.
Der Hintermann muss nicht den Vordermann abbremsen um das Seil straff zu halten u.s.w.
Sicher ein Restrisiko bleibt, aber das hab ich auch, wenn ich morgens das Haus verlasse.


Wir haben uns vorher genau die Route angesehen, und möglichst Ampelkreuzungen genommen.
Dann noch eine klare Absprache, und los ging der Spass.


Nun ists aber schon passiert. Das Auto wurde ja auf nem Hänger abgeholt.
 
  • Abschleppen vom Auto Beitrag #16
I

Indako

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Sicher ein Restrisiko bleibt, aber das hab ich auch, wenn ich morgens das Haus verlasse.

Genau deshalb ist das was ich Geschrieben habe Wichtig, die Beispiele von mir waren ja nur noch zusätzliche Gefahren.

Das Spel das Probleme mit seinem Auto erledigt hat, hab ich Mitbekommen. Nur gibt es viele andere die das auch so machen. Deshalb werden wir demnächst hier lesen:

:help: Hilfe meine Versicherung will 100.000 Euro von mir haben. Hab doch nur mein altes Auto zum Schrottplatz geschleppt. Darf die das? :help:
 
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