öhhm, "fahrelaubniss" dabei geht es um den führeschein
quasi kann man ein kind dass abzuschleppende fahrzeug führen lassen insofern der fahrer den abschleppendes fahrzeuges(der einen führerschein für die entsprechende klasse; B,C usw. haben muss) das kind dafür in der lage hält
und eine ausnahmegenehmigung zu bekommen wird nicht einfach, geschweige denn billig
dass sagt aber nix über den zulassungszustand des fahrzeuges aus!
aber weiss ich (mitunter auch aus eigener erfahrung) dass die ersten 4 monate nach ablauf des tüv´s die sache relativ billig ist:
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
(quelle:
www.busgeldkatalog.de )
soviel zum tüv.
und zu nicht zugelassenen fahrzeugen kann ich soviel sagen dass gem. stvo
fahrzeuge die aufgrund eines unfalls o.ä. ihre zulassung verlieren (was auf diesen fall nicht passt) nicht mehr verkehrstauglich sind nur bis zur nächstgelegene werkstatt geschleppt werden dürfen.
soviel zur theorie, hab grad frisch meinen CE schein gemacht und sollte die drauf haben aber in praxis siehts eh alles anders aus.
also wenn das auto noch fahren sollte, fahre es in den oben genannten fristen zur werkstatt, ist die am kalkulierbarste möglichkeit, wenn du das auto allerdings schleppst, musst du vor ort die polizei (falls die dich anhält) von der kostengünstigsten möglichkeit überzeugen (nächstgelege werkstatt, aber wird dass beim aublauf des tüv´s wohl schwierig)
denn die polizisten kennen die stvo u. stvzo auch meist zu gering, um 100 pro dazu eine aussage treffen zu können
achso, da ichs grad lese, kannst du dein auto nicht schleppen (da keine ausnahmegenehmigung vorligt) und auch nicht abschleppen (da die betriebserlaubniss erloschen ist, und kein nothilfe gedanke vorliegt)
erkaufst du dir aber vor ort die betriebserlaubniss ( bezahlst also das busgeld wegen überschreitung des vohrführtermins) ist es relativ gesetzteskonform
kommt halt immer auf die ahnung der vor ort aktiven polizei an.
wenn man an ein paar ^helden^ gerät können die einem auch:
Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger (6 Punkte)
Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen (5 Punkte)
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (5 Punkte)
gefährdung anderer u.sw.
unterstellen, aber sollte das mit einem netten brief an die busgeldstelle erledigt sein (bei ganz hartnäkigen auch erst per anwalt)
und um es rechtlich am sichersten zu machen muss das auto auf einen anhänger o.ä. ...
mein tip: fahren und nicht erwischen lassen