Änderung der Regelung 125ccm mit Klasse 3 vor den 04.1980

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Octopus

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Moin Moin alle zusammen

Ich hätte da mal eine Frage.
Ich fahre zurzeit eine 50er Roller und bin am überlegen mir einen 125er Roller zukaufen.Ich brauche
den Roller nur für meine 15Km Arbeitsfahrt.
Da ich nur Führerscheinklasse 3 (neu ich glaube Klasse C) habe mir überlegt den Motoradführerschein
nachzumachen.
Jetzt habe ich von vielen Bekannten gehört das die Regelung Führerschein vor den 04.1980 darf 125cmm
mit Führerscheinklasse 3 fahren erweitert werden soll.
Es kann mir bloss keine was genauers erzählen (WANN UND WIE ES KOMMEN SOLL).
Weiß einer von Euch was genauers oder wo man darüber was erfahren könnte?????????
Wie schon gesagt ich brauch den Roller nur um zur Arbeit und zurück zukommen und die 800-900Euro
für den Motorradführeschein konnte man sich ja sparen wenn die Regelung erweitert wird.

ich bedanke mich schon mal im vorraus für Eure Antworten
 
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Karabik

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Hi, ich habe das hier gefunden:

Rollerfahren mit Autoführerschein

Hauptgrund für den Roller-Boom ist eine neue Führerscheinregelung. Seit dem 1. April 1996 dürfen alle, deren Autoführerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, Leichtkraftroller bis zu maximal 125 Kubikzentimeter und höchstens 11 Kilowatt fahren. Solche Roller bringen es immerhin auf eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern.
Zudem bieten moderne Scooter viel Komfort: Ausreichend Stauraum für Helm und Bekleidung, Elektrostarter und ein stufenloses Automatikgetriebe sind heute Standard. Scheibenbremsen sorgen für Sicherheit
 
  • Änderung der Regelung 125ccm mit Klasse 3 vor den 04.1980 Beitrag #3
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chrome

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also wenn du den autoführerschein vor dem von dir genannten datum gemacht hast dann darfst du ne 125er fahren
 
  • Änderung der Regelung 125ccm mit Klasse 3 vor den 04.1980 Beitrag #4
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Octopus

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Das mit der Regelung Führerschein vor dem 04.1980 ist mir schon klar.
Aber ich habe mein Führerschein 1986 gemacht und möchte wissen ob sich die Regelung ändert .
Einige meine Bekannten behaupten das wissen aber nicht genaues.


danke
 
  • Änderung der Regelung 125ccm mit Klasse 3 vor den 04.1980 Beitrag #5
Flex

Flex

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Nein! Wäre mir nichts bekannt, das sich etwas ändert - wieso auch, wie kommen die Bekannten denn da drauf?
 
  • Änderung der Regelung 125ccm mit Klasse 3 vor den 04.1980 Beitrag #6
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TeRo

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die regelung ändert sich nicht, keine sorge.
1) hat deutschland diese regelung von der EU übernommen, ich weiss dass in italien diese regelung am 01.04.1980 in kraft trat, mein vater jeden falls profitierte von dieser regelung.
2) deutschland musste sich der EU anpassen, oder warum meinst du heisen die Führerscheinklassen nun A, B, C usw? In Italien und anderen EU staaten hiessen sie immer schon.
3) kannst den führerschein ev. im ausland machen, hast halt die umschreibegebürh zu bezahlen, aber in deutschland wirst du im bezug führerschein nu abkassiert. ich glaub in südtirol kostet dich der A Führerschein (wenbn du B schon hast, musst du nur 1 praktische prüfung ablegen, sozusagen 1 mal mit der 125 um den block fahren) 100€ oder so in der richtung.
wenn du den A von neuen machst, kostet er dich aber auch 400€.
4) informier dich gut, denn länderübergreifend kannste so ne menge kohle sparen. z.b. ein verlängertes wochenende in italine oder österreich und prüfung machen.
 
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