Lemmy
verdienter Ex-Mod
Die Methoden der Tauschbörsen-Ermittler MediaSentry führten zu einer weiteren Schlappe der selbsternannten Strafverfolger: ein niederländisches Berufungsgericht wies die Forderungen der Piraterieverfolger von BREIN zurück. Die ISPs brauchen die Daten von 5 ihrer Kunden nicht herausgeben. Grund: MediaSentrys Vorgehensweise, die keine verläßlichen Daten liefere und darüberhinaus unzulässig in die Privatsphäre Dritter eindringe.
Das ist nicht das erste Mal, dass Mediasentry einstecken muss: bereits im letzten Jahr hatte ein Gericht in Utrecht entschieden, MediaSentrys Daten besäßen keine ausreichende Beweiskraft. In den USA kassierte MediaSentry eine Gegenklage, nachdem sie in den Rechner einer Nutzerin eingedrungen war und Daten erfasste und weitergab. Das verstoße gegen den Computer Fraud and Abuse Act.
Das niederländische Gericht befand, die Vorgehensweise MediaSentrys sei mit europäischem Recht nicht vereinbar, der Datenschutz nicht gewährleistet. Mediasentry scannt die freigegebenen Ordner von Tauschbörsennutzern. Trotz illegitimer Datenerfassung seien die gewonnenen Daten auch nicht aussagekräftig genug, um den ausgespähten Nutzern tatsächliche Verstöße nachweisen zu können. Beispielsweise würde der Dateiname eines Files in einem Shared Folder von KaZaA als Beweis für den tatsächlichen Inhalt des Files gewertet. BREIN kündigte an, das Verfahren in der nächsten Instanz weiter ausfechten zu wollen.
Quelle Gulli.com
Das ist nicht das erste Mal, dass Mediasentry einstecken muss: bereits im letzten Jahr hatte ein Gericht in Utrecht entschieden, MediaSentrys Daten besäßen keine ausreichende Beweiskraft. In den USA kassierte MediaSentry eine Gegenklage, nachdem sie in den Rechner einer Nutzerin eingedrungen war und Daten erfasste und weitergab. Das verstoße gegen den Computer Fraud and Abuse Act.
Das niederländische Gericht befand, die Vorgehensweise MediaSentrys sei mit europäischem Recht nicht vereinbar, der Datenschutz nicht gewährleistet. Mediasentry scannt die freigegebenen Ordner von Tauschbörsennutzern. Trotz illegitimer Datenerfassung seien die gewonnenen Daten auch nicht aussagekräftig genug, um den ausgespähten Nutzern tatsächliche Verstöße nachweisen zu können. Beispielsweise würde der Dateiname eines Files in einem Shared Folder von KaZaA als Beweis für den tatsächlichen Inhalt des Files gewertet. BREIN kündigte an, das Verfahren in der nächsten Instanz weiter ausfechten zu wollen.
Quelle Gulli.com