CONTENT SERVICES Ltd. !!!!!!!!! bitte um hilfe!!!!

Diskutiere CONTENT SERVICES Ltd. !!!!!!!!! bitte um hilfe!!!! im Filesharing & One-Click-Hoster Forum im Bereich Internet & Telekomunikation Forum; HALLO ZUSAMMEN, ich habe mich letzen sonntag bei opendownload angemeldet weil ich unbedingt ein programm brauchte. hab mich da also...
  • CONTENT SERVICES Ltd. !!!!!!!!! bitte um hilfe!!!! Beitrag #1
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Fossettina

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HALLO ZUSAMMEN,


ich habe mich letzen sonntag bei opendownload angemeldet weil ich unbedingt ein programm brauchte.
hab mich da also angemeldet u ein tag später kam von denen ne rechnugn von 96 euro.
meine angaben von meiner person sind falsch sowie auch geb. datum.
hab irgendwelche fantasienamen benutzt,
schon die email hatg sich so aufdringlich angehört und mit drohung mit meinem geb datum falls der nicht der wikrlichkeit entspricht.
ich hab jetzt schon in vielen foren nachgeschaut und wie ich sehe ging es einigen so.
ich zahle auf jeden fall nichts

nur weis ich jetzt nicht wie ich vorgehen soll,
soll ich sie ignoriren, soll ich einen brief schicken DEN MUSTERBRIEF den man überall downloaden kann( aber mit welchem namen soll ich unterschrieben wenn ich fantasienamen benutzt habe),
oder soll ich die vom rechtsschutz anrufen u fragen was ich machen soll,
oder zur polizei?
meine eltern wissen nichts davon, ich bin ja schon über 18!
soll ich meine email account löschen?

ich hoffe mir kann jemand helfen!

danke

MEINE WICHTIGSTE FRAGE IST AUCH DANN WENN SCHON SO VIELE VON DENEN VERARSCHT WURDEN WARUKM MACHEN DIE IMMER NOCH SOWAS?

Maria
 
  • CONTENT SERVICES Ltd. !!!!!!!!! bitte um hilfe!!!! Beitrag #2
Lemmy

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Herzlichen Willkommen bei Powerforen Maria

Ich würde persönlich nix bezahlen.

Die gründe findest du hier:
http://powerforen.de/forum/showthread.php?t=226657&highlight=opendownload

Hoffe dir damit geholfen zu haben.

Wenn du noch fragen dazu haben solltest bitte ich dich drum in dem verlinkten Thread zu fragen.

(sonst ist bald die suchmaschine sinnlos hier bei Powerforen ;) )
 
  • CONTENT SERVICES Ltd. !!!!!!!!! bitte um hilfe!!!! Beitrag #3
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Fossettina

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das sind aber alles beiträge von 2008 da war schon ewig keiner merh drinne. ja was soll ich tun wenn die mir mit gericht drohen und so.
oder soll ich zur polizei anzeige erstatten?

kostet das was?
 
  • CONTENT SERVICES Ltd. !!!!!!!!! bitte um hilfe!!!! Beitrag #4
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Juliet

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ganz einfach nichts tun!

schau auch hier das ist von 2009.

Anzeige könnte helfen, aber ich gleibe die wird eingestellt wegen gerinfügigkeit
 
  • CONTENT SERVICES Ltd. !!!!!!!!! bitte um hilfe!!!! Beitrag #5
Lemmy

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Bitte tue dir selbst einen gefallen und lese dir den Thread durch
Maria


(ich glaube nicht das du das getan hast), denn auf seite 2 sind die Threads von 2009, und der letzte ist erst ein paar tage her.Und bitte bitte lese den von Anfang bis Ende durch .. das sind gerade mal 5 minuten lesen, die dir selber helfen werden schon ein bisschen näher bringt die zu entscheiden was du nun machen sollst. Und keine Angst, die User dort antworten dir auch defenitiv ;)

Lese dir das erstmal total in ruhe durch, und dann kannst du in dem Thread nachfragen, da dort die leute sind die sich damit schon seit längerer Zeit beschäftigen, sowie auch jemand der sich damit sehr AKTIV auseinandersetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Lemmy

*hehe Juliet... gleicher gedanke wie ich*
 
  • CONTENT SERVICES Ltd. !!!!!!!!! bitte um hilfe!!!! Beitrag #6
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Fossettina

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also einfach nichts tun. ok das werde ich machen, was meinst du genau mit dieser anzeige bei der polizei wird die net anerkannt?

ich habe den text gelesen und habe noch foldende frage zu disem abschnitt:

Wichtig ist nur, bei einem gerichtlichen Mahnbescheid,fristgemäß Widerspruch einzulegen - ansonsten wird die Forderung anerkannt. Ein Mahnbescheid ergeht vom Gericht aus ohne Prüfung, ob die Forderung zu Recht besteht, ist also kein Beweis, dass die Abo-Fallen legal sind. Wer allerdings den Widerspruch versäumt, der riskiert, dass die Forderung gerichtlich eingetrieben werden kann.

das steht ja dann im brief drin wenn die mit mit einem gerichtlichen mahnbescheid drohen oder?

sorry wenn ich so viel frag
 
  • CONTENT SERVICES Ltd. !!!!!!!!! bitte um hilfe!!!! Beitrag #7
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Juliet

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wenn du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommst kommt der vom gericht. Dohen bedeutet nicht das die zum gericht gehen. Lese dir bitte alles durch, es wurde zig mal bestättigt, siehe links.
 
  • CONTENT SERVICES Ltd. !!!!!!!!! bitte um hilfe!!!! Beitrag #8
Lemmy

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sorry wenn ich so viel frag
Dafür ist ein Forum da ;) , dafür brauchst du dich nicht entschuldigen. (aber immer schön alles wirkich alles lesen)

Edit: (Juliet war schneller)
 
  • CONTENT SERVICES Ltd. !!!!!!!!! bitte um hilfe!!!! Beitrag #9
falko

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Der Mahnbescheid kommt vom Gericht, so war es früher mal.
mfg falko
 
  • CONTENT SERVICES Ltd. !!!!!!!!! bitte um hilfe!!!! Beitrag #10
RTW-Fahrer

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Also erst mal ruhig bleiben.
dann https://powerforen.de/forum/showthread.php?p=2133333#post2133333
und meine Beiträge lesen. nebenbei noch den KatzenJens besuchen.
So, dann hab ich noch was ganz besonderes für Alle Interessierte:
Frankfurt. Die Richter verurteilten einen Betreiber solcher Nepp-Seiten in zwei Fällen unter anderem zur Unterlassung sowie zur Auskunft über die bislang erzielten Einnahmen. Sehr ausführlich und differenziert setzte sich die Kammer in ihrer Begründung zu den Berufungsurteilen vom 4. Dezember 2008 (Az. 6 U 187/07 und 6 U 186/07) mit der Thematik "Abofallen" sowie mit den Gewohnheiten von Websurfern auseinander.
Gegenstand der Verfahren waren die hinlänglich berüchtigten Abofallen-Sites gedichte-server.com, grafikarchiv.com und genealogie.de zum Stand September 2007. Die Sites wurden zwar damals formal schon von dubiosen britischen Limited-Firmen (Net Content Ltd. bzw. Genealogie Ltd.) betrieben, als "Director" tauchte im Impressum aber noch Michael Burat auf.

In beiden Verfahren am Frankfurter OLG war der Beklagte Burat abwesend und wurde von seinem Rechtsanwalt Bernhard ******** vertreten. Kläger war der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) aus Bad Homburg. Der DSW hält Burats Abo-Seiten für irreführend und wettbewerbswidrig. Das Gericht stimmte der Argumentation des Klägers in allen wesentlichen Punkten zu und kam zu Urteilen, die Richtung weisend für künftige Entscheidungen zur Thematik werden könnten.

Das OLG erkannte Verstöße gegen die Preisangabenverordung (PAngV) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Bei den beanstandeten Websites sei entgegen der Darstellung des Beklagten der Preis nicht leicht erkennbar, der Websurfer sei "über die Entgeltlichkeit der angebotenen Dienstleistungen irregeführt" worden. Ausführlich beschreiben die Richter, welches Verhalten ein gewöhnlicher Surfer bei seinen Streifzügen durchs Web an den Tag legt. So sei es beispielsweise "zu berücksichtigen, dass die situationsadäquate Aufmerksamkeit eines Durchschnittsverbrauchers, der im Internet surft und so auf die fraglichen Websites gelangt, eher gering ist". Zahlreiche Informationen nehme er "nur fragmentarisch" wahr.

Genau deshalb müsse er hinreichend deutlich auf eine Entgeltlichkeit hingewiesen werden. Der Nutzer könne nicht damit rechnen, dass bereits die Betätigung eines Eingabe-Buttons zu einer dreimonatigen vertraglichen Bindung führen soll. Der Sternchentext unter dem Eingabefeld, in dem auf die Kosten hingewiesen wird, "genügt bei weitem nicht, um einer Irreführung der Verbraucher entgegen zu wirken". Im Gegenteil geht der Surfer aus Gewohnheit laut Gericht davon aus, dass ein Sternchen am Eingabefeld "Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus!" eher einen Hinweistext enthält, der darüber informiert, welche Folgen es hat, wenn bestimmte Angaben unterbleiben. In den konkreten Fällen sei überdies der Sternchentext so gehalten gewesen, dass die ersten beiden Sätze des Sternchentexts "geeignet sind, die Lesebereitschaft des Internet-Nutzers erlahmen zu lassen." Dem Argument der Beklagten, dass ja viele Kunden "kommentarlos" gezahlt haben und sich daher wohl der Kostenpflichtigkeit bei Abschluss des Vertrags im Klaren waren, folgte das OLG nicht. Diese Kausalität vermochte es nicht zu erkennen.

Dann ging das OLG in seiner Begründung zur Thematik einen entscheidenden Schritt weiter als alle anderen Zivilgerichte bisher. Wörtlich heißt es: "Unterstellt man, dass die Verbraucher die Preisangabe erkennen, so erhebt sich die Frage, was einen Verbraucher in Kenntnis der Vergütungspflichtigkeit veranlassen sollte, mit einer dreimonatigen Vertragsbindung für ein nicht unerhebliches Entgelt eine unterhaltungsbezogene Leistung in Anspruch zu nehmen, deren Werthaltigkeit er im Voraus nicht prüfen und nicht verlässlich einschätzen kann." Auf diese Frage gibt das Gericht indirekt selbst die Antwort: Nichts! Und weil ein anderes "Geschäftskonzept" des Abofallen-Betreibers nicht plausibel erscheint, spricht nach Ansicht der Richter alles für die Annahme der arglistigen, also vorsätzlichen Täuschung der Verbraucher. Es gebe keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Beklagte "ein auf Täuschung und wirtschaftliche Schädigung von Verbrauchern angelegtes Verhalten als rechtlich zulässig gehalten haben könnte."

Der DSW hat nun vor, das vom OLG zugebilligte Recht auf Auskunftserteilung zu den Einnahmen der Abzocksites wahrzunehmen. Außerdem möchte man zugunsten der Staatskasse ein Gewinnabschöpfungsverfahren einleiten. Das dürfte nicht so einfach werden, da die Sites im Impressum längst eine neue Limited-Firma als Betreiber angeben ("Go Web Ltd."). "Das soll uns davon nicht abbringen", erkärte DSW-Rechtsanwalt Peter Solf gegenüber heise online. Zwar hat das OLG zu den Berufungsverfahren keine Revision am Bundesgerichtshof zu gelassen, dennoch sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Der Grund: Die Beklagten haben eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, um doch noch ein Revisionsverfahren zu erreichen – und wohl Zeit zu gewinnen.
Quelle wie immer: nicht-Abzocken.eu

Und wie immer an dieser Stelle: dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine rein persönliche Meinung !!!


Der Mahnbescheid kommt vom Gericht, so war es früher mal.
mfg falko
Und das tut er heute immer noch. Die Abzock-Löwen Brüllen halt gern und laut. aber mehr als Heiße Luft kommt nicht.
Außer s.g. "Gefälligkeitsurteile". Aber das ist ein anderes Thema.

und hier nochmal ein Video (in zwei Teilen) zur Katja Günther, mit der wirst bestimmt auch mal zu tun haben :D
#1-2: http://www.youtube.com/watch?v=aPs4dbE3u1E
#2-2: http://www.youtube.com/watch?v=X--WCUBiD4c
 
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Fossettina

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hallo RTW fahrer danke für den beitrag also wie ich in deinen beiträgen gelesen bzw verstanden habe ist das wenn ich die bestätigungsmail angeklickt habe und die rechung bekommen habe soll ich denen eine email schicken wie in dem muster was du hast!
NUN WELCHEN NAMEN SOLL ICH ANGEBEN WENN ICH AUF DER SEITE FALSCHE ANGABEN VON MIR GEMACHT HABE?

ALSO DIESE KATJA G IST DOCH WIRKLICHE IEN DUMME F....... DIE HAT WOHL NICHTS BESSERES ZUTUN
 
  • CONTENT SERVICES Ltd. !!!!!!!!! bitte um hilfe!!!! Beitrag #12
RTW-Fahrer

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Mal hier - mal dort - Aber immer in deiner Nähe!!!
Du sollst auf die GARNICHT MEHR REAGIEREN. Stell dich tot und gut.
die Verschicken täglich mind. 10.000 Emails wo die Drohen. Wenn du denen schreibst, schreibt den ihr Email-Robot die eine Passende Antwort zurück (haben wir schon getestet!).
Auch wenn du denen als NICHT KUNDE einen Widerspruch sendest, kommt die Standard-Antwort wegen betrug etc ;)
 
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