Lemmy
verdienter Ex-Mod
[Quelle: Gulli]
Weiterer schwedischer Filmtauscher verurteilt
Immer noch kein Anzeichen für schärfere Verfolgung
Umgerechnet 1.800 Euro muss ein 27jähriger DC++ - Nutzer nach einem Gerichtsurteil in Schweden nun zahlen. Soviel Schaden sei durch seinen Download des Films "The Third Wave" entstanden. Das Strafmaß fällt ähnlich aus wie im ersten Prozess dieser Art in Schweden vor zwei Wochen. Auch in dem Fall wurde ein DC++ - User zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt.
Im Unterschied zum ersten Fall war der Angeklagte geständig, seine Festplatte wurde beschlagnahmt. Wie The Local berichtet, könnte das jetzige Urteil den Trend fortsetzen, dass Ermittlungen und Anklagen in Zukunft schwieriger einzuleiten sind: damit die Polizei von den ISPs Userdaten anfordern kann oder gar eine Haussuchung durchführen kann, muss die vermutete Tat mindestens mit einer Bewährungsstrafe geahndet werden, eine solche wurde auch in diesem Fall jedoch nicht verhängt. Experten raten jedoch inzwischen davon ab, allzu viele Schlussfolgerungen zu ziehen: die bisherigen Urteile ließen diese einfach noch nicht zu, Fälle, in denen es um mehr als einen Film gehe, könnten von den Gerichten wieder anders beurteilt werden. Die schwedischen Strafverfolger ließen indessen bereits mehrfach durchblicken, dass sie wenig Interesse an einer Beschäftigungstherapie durch Tauschbörsenklagen hätten: es geben dringlichere Taten, die der Aufklärung bedürfen.
Weiterer schwedischer Filmtauscher verurteilt
Immer noch kein Anzeichen für schärfere Verfolgung
Umgerechnet 1.800 Euro muss ein 27jähriger DC++ - Nutzer nach einem Gerichtsurteil in Schweden nun zahlen. Soviel Schaden sei durch seinen Download des Films "The Third Wave" entstanden. Das Strafmaß fällt ähnlich aus wie im ersten Prozess dieser Art in Schweden vor zwei Wochen. Auch in dem Fall wurde ein DC++ - User zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt.
Im Unterschied zum ersten Fall war der Angeklagte geständig, seine Festplatte wurde beschlagnahmt. Wie The Local berichtet, könnte das jetzige Urteil den Trend fortsetzen, dass Ermittlungen und Anklagen in Zukunft schwieriger einzuleiten sind: damit die Polizei von den ISPs Userdaten anfordern kann oder gar eine Haussuchung durchführen kann, muss die vermutete Tat mindestens mit einer Bewährungsstrafe geahndet werden, eine solche wurde auch in diesem Fall jedoch nicht verhängt. Experten raten jedoch inzwischen davon ab, allzu viele Schlussfolgerungen zu ziehen: die bisherigen Urteile ließen diese einfach noch nicht zu, Fälle, in denen es um mehr als einen Film gehe, könnten von den Gerichten wieder anders beurteilt werden. Die schwedischen Strafverfolger ließen indessen bereits mehrfach durchblicken, dass sie wenig Interesse an einer Beschäftigungstherapie durch Tauschbörsenklagen hätten: es geben dringlichere Taten, die der Aufklärung bedürfen.