EU-Parlamentarier starten Pro-Filesharing-Kampagne

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the ubm

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http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39160939,00.htm

EU-Parlamentarier starten Pro-Filesharing-Kampagne

Von Björn Greif
ZDNet mit Material von pte
23. Januar 2008, 09:28 Uhr
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Grünen-Abgeordneter: "Tauschbörsennutzer sind keine Kriminellen"

Der schwedische EU-Abgeordnete der Grünen, Carl Schlyter, hat eine Pro-Filesharing-Kampagne gestartet. Unter dem Motto "I wouldn't steal!" soll bisherigen Initiativen der Musik- und Filmindustrie entgegengewirkt werden. Diese hätten nach Meinung des Politikers bisher immer wieder versucht, Tauschbörsenbenutzer pauschal mit Kriminellen gleichzusetzen. Wer aber lediglich eine Sicherungskopie erstelle, begehe keinen Raub, lautet die Kernbotschaft eines auf der Homepage zu findenden Videoclips.

"Die Unterhaltungsindustrie hat es bisher nicht geschafft, brauchbare rechtliche Alternativen zum Filesharing anzubieten", so die Initiatoren der Kampagne auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite. Auch sei es nicht gelungen, Konsumenten davon zu überzeugen, dass die Nutzung von Tauschbörsen tatsächlich einem Diebstahl gleichkomme. Die pauschale Abstempelung solcher Internetnutzer als Straftäter sei nicht zu rechtfertigen und müsse bekämpft werden.

Besonders die oft unvermeidlichen Warnhinweise vor unautorisierten Kopien im Vorspann von Film-DVDs werden von den Kampagnenbetreibern verurteilt. "Wann immer man sich einen Film ausleiht, zwingt einen die multinationale Medienindustrie dazu, ihre unsachgemäße Propaganda zu sehen", heißt es in der Erklärung. Derartige Einblendungen vor Filmen haben auch in den USA bereits zu heftiger Kritik seitens der Computerindustrie geführt.

"Die Industrie argumentiert damit, dass derartige Gesetze notwenig seien, um Künstler zu unterstützen", so die Pro-Filesharing-Initiative. In Wahrheit sei man aber viel eher daran interessiert, durch überzogene Forderungen und kräftiger Lobbyarbeit die bisherigen Geschäftsmodelle abzusichern.

Ziel der Initiative sei es deshalb auch, neue Wege aufzuzeigen, wie künstlerische Arbeit vergütet werden kann, ohne dabei Konsumentenrechte einzuschränken. Konkret fordert man die Einführung einer Pauschale als Urheberrechtsabgabe für die beliebige Nutzung von Medien.

Endlich mal eine vernünftige Denkweise. Hoffentlich kann sich das durchsetzen dann hat dieser ganze Abmahnmist endlich ausgedient. Auch die Überwachung wird zurückgehen, da wir u.a. die Vorratsdatenspeicherung mit der geldgeilen Musikindustrie zu verdanken haben. Wobei Musikindustrie eigentlich der falsche Ausdruck ist, Musikpiraten wäre für sie angebrachter, da sie sich teilweise Geld wie Piraten aneignen.
 
  • EU-Parlamentarier starten Pro-Filesharing-Kampagne Beitrag #2
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smark123

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naja der trend der neuen gesitze geht ja in richtung auflockerung (zumindest bei der überwiegenden mehrheit der anklagepunkte/folgen)

aber hier muss unbedingt eine anständige reform erstellt werden, wie bisher kann und darf es nicht weitergehen (von seiten des gesetzgebers gesehen).

man darf gespannt sein...
 
  • EU-Parlamentarier starten Pro-Filesharing-Kampagne Beitrag #3
lollobollo

lollobollo

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.... Wobei Musikindustrie eigentlich der falsche Ausdruck ist, Musikpiraten wäre für sie angebrachter, da sie sich teilweise Geld wie Piraten aneignen.

Das trifft es sehr gut,die Bereicherung durch die Vermarktungskette ist un-
verhältnissmässig groß,der Künstler selbst bekommt nur einen Bruchteil.
Gerade heutzutage ist dieses Modell sehr überholt und Instrumente wie das
Internet mit den heutigen Geschwindigkeiten lassen neue Vermarktungs-
strategien zu ,welche wesentlich günstiger sind.
Allerdings schmelzen dann die Megagewinne der Musikindustrie zu gunsten
des Verbrauchers und der Künstler,was ja nun garnicht im Sinne der
schmarotzenden Musikindustrie ist ;-)
 
  • EU-Parlamentarier starten Pro-Filesharing-Kampagne Beitrag #4
Lemmy

Lemmy

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Finde dazu paßt auch das hier:

Europäischer Gerichtshof Filesharer-Daten müssen bei Zivilklagen nicht vom Provider herausgegeben werden

Bauchlandung der Musikindustrie in Europa: der EuGH entschied im Fall Promusicae gegen Telefonica, dass EU-Staaten nicht dazu verpflichtet sind, Provider gesetzlich zur Datenherausgabe an Zivilkläger aus Musik- und Medienindustrie zu zwingen. Persönliche Daten, auch die von Filesharern, genießen einen höheren Schutz als die Konzerninteressen.
Das erfreuliche Urteil muss aber nicht unbedingt zu anderer nationaler Rechtsprechung führen: das EuGH entschied "nur", dass es den Staaten "erlaubt" ist, entsprechende Gesetze nicht einzuführen. Musik- und Medienkonzerne kämpfen schon seit längerem darum, auf dem Weg der Zivilklage Provider zur Herausgabe der Daten mutmaßlicher Filesharer zu zwingen. Entsprechende Gesetzesverordnungen sind in einigen EU-Staaten angedacht, nach EU-Recht brauchen sie nun aber nicht eingeführt werden.
lg.php

document.context='YTowOnt9';
Bestehende Gesetze, so das Urteil,
"...gebieten es den Mitgliedstaaten nicht, in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens im Hinblick auf einen effektiven Schutz des Urheberrechts die Pflicht zur Mitteilung personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vorzusehen."
Anlass des Verfahrens war eine Klage der spanischen Verwertergesellschaft Promusicae, welche den spanischen ISP Telefonica zur Herausgabe der Kundendaten mutmaßlicher Filesharer aus dem KaZaA-Netz zwingen wollte. Dazu wählte Promusicae den Weg der Zivilklage. Bereits letztes Jahr zeichnete sich jedoch ab, dass Promusicae mit dem Verfahren weig Erfolg beschieden sein dürfte.
Dennoch: Entwarnung bedeutet das Urteil nicht. Den EU-Staaten sind entsprechende Gesetzesverschärfungen nicht verboten worden. Ohnehin läuft die Verfolgung mutmaßlicher Filesharer nach wie vor in der Regel über die Eröffnung eines strafrechtlichen Verfahrens. Auch wenn dieses (was in der Regel geschieht) eingestellt wird, können die Kläger nach Akteneinsicht den so ermittelten mutmaßlichen Tauscher zivilrechtlich belangen. Staatsanwaltschaften und Gerichte haben sich indessen schon ablehnend zu dieser Praxis geäußert: es ist strittig, ob das Einleiten massenhafter Strafverfahren zum alleinigen Zweck der Datenherausgabe nicht einen Missbrauch darstellt.
Quelle: Gulli.com
 
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