Fahren mit Anhänger

Diskutiere Fahren mit Anhänger im Auto- und Fahrzeugtechnik Forum im Bereich Technik & Wissen; Hi Wie sieht es mit dem EU Führerschein eigentlich aus, von wegen Anhänger fahren? Ich habe Klassen B M L Und auf der...
  • Fahren mit Anhänger Beitrag #1
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Dennis[B]

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Hi

Wie sieht es mit dem EU Führerschein eigentlich aus, von wegen Anhänger fahren?

Ich habe Klassen B M L

Und auf der Zivi-Stelle haben wir einen 8-Sitzer Bus. Was für einen Anhänger darf ich damit dann noch ziehen?

Maximal 650 Kilo ungebremst? Darf der ne Bremse haben? Darf der auch schwerer sein?
Die 3,5 Tonnen ist das Leergewicht Bus + Anhängergewicht komplett oder Bus+Beladung + Anhänger komplett???

Danke für alle Hilfen im Voraus...

Denn mein Chef sagt nur: Fahr man, aber laß dich nicht Blitzen. Die Strafe mußt Du dann selber zahlen. Und ich will dann nicht mit nem Anhänger fahren, der zu groß ist für mich.

mfg
DennisB
 
  • Fahren mit Anhänger Beitrag #2
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kamino

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Also, mit B, M und L darfst Du keinen Anhänger ziehen.
Dafür bräuchtest Du zusätzlich die Klasse E.
Also müsste auf Deinem Führerschein stehen: BE, M und L
Eine Erläuterung der Führerscheinklassen findest Du auch auf der Rückseite Deines Führerscheins.

Und Du darfst nur Fahrzeuge führen,mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen.
Damit fällt der Bus evtl. auch aus.


Hoffe Dir geholfen zu haben.

mfg


P.S. Anhand der Klassen gehe ich mal davon aus, das Du den Führerschein schon als Karte hast. Falls Du noch einen rosa-Lappen hast, kann Die Sache anders aussehen.
 
  • Fahren mit Anhänger Beitrag #3
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Trashman0815

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Du darfst sehr wohl mit Anhänger fahren, aber:

Das Leergewicht des Zugfahrzeuges muss höher sein als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
Das zulässige Gesamtgewicht beider Fahrzeuge in Summe darf 3,5t nicht überschreiten.

Ausnahme:
Das zul. GG des Zugfahrzeuges beträgt 3,5t, dann darfst Du noch einen Anhänger mit einem zul. GG von 650 kg ziehen.

Edit: Da steht es nochmal genau klick
 
  • Fahren mit Anhänger Beitrag #4
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kamino

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Was ist nun wirklich neu ??

Auf dem Weg zur Harmonisierung des EU-Fahrerlaubnisrechts hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften Richtlinien zum neu einzuführenden EU-Führerschein verabschiedet. Grundgedanke der Vereinheitlichung des EU-Fahrerlaubnisrechts ist u.a. die gegenseitige unbefristete Anerkennung der Führerscheine in den EU-Mitgliedsstaaten. Ab dem 01. Januar 1999 wurde das neue Führerscheinrecht mit den internationalen Fahrerlaubnisklassen

A - Motorräder

B - Personenkraftwagen (PKW)

C - Lastkraftwagen (LKW)

D - Kraftomnibusse

E - Anhänger

M - Kleinkrafträder

T und L - Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

mit verschiedenen Unterklassen eingeführt, welche die bisher in Deutschland gültigen Klassen 1 bis 5 ablösten.


Auszug Ende!

Mit der Klasse B darf K E I N Anhänger mehr geführt werden. Dises darf man nur noch in Verbindung mit der Klasse E.
Das ist aus dem Auszug auch einwandfrei herauszulesen.
Die Klasse E steht seperat für Anhänger.
Also müsste zumindest die Klasse BE vorhanden sein.

Was auch auf der Rückseite des Fuhrerscheins vermerkt ist.

B - PKW;
BE - PKW mit Anhänger


mfg
 
  • Fahren mit Anhänger Beitrag #5
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Trashman0815

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Und weiter unten steht:

Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist künftig ein besonderer Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen bedeutsame Ausnahme vom Erfordernis des Anhängerführerscheins gibt es bei Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch dann, wenn der Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 750 kg hat, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
 
  • Fahren mit Anhänger Beitrag #6
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Dennis[B]

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Seht ihr, jeder ließt das anders und jeder Fahlehrer sag was anderes. Ich habe heute mal in dir Bücher vom Bus und vom Anhänger geguckt.

Bus: Leergewicht: 2,2 Tonnen, Maximalgewicht 2,95 Tonnen
Anhänger: Leergewicht: 0,2 Tonnen Maximalgewicht 0,75 Tonnen.


2,95+ 0,75 = 3,7 Tonnen. Also darf ich den Anhänger nun ziehen? Denn der Bus ist ja leer. Außer dem Benzin und mit ist da nix drin.

mfg
DennisB
 
  • Fahren mit Anhänger Beitrag #8
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Dennis[B]

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Auszug aus der ersten *.pdf...

B) Karftfahrzeuge bis 3 500 kg mit Anhänger bis 750 kg oder mint Anhänger über 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Ugrahrzeuges und die zul Gesamtmasse des Zuges 3 500 kb nicht überschreiben.

Das ist nun aber zweideutig...Je nachdem, wie man nun klammer setzt...


B) Karftfahrzeuge bis 3 500 kg mit Anhänger bis 750 kg (oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Ugrahrzeuges und die zul Gesamtmasse des Zuges 3 500 kb nicht überschreiben.)
--> nun darf ich.

edit:
Gefahren werden können nur noch Kfz bis 3,5 t sowie Anhänger bis 750 kg. Zuslassig sind dadrübe HINAUS... also dafr ich doch????
B) Karftfahrzeuge bis 3 500 kg (mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg), sofern die zul. Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Ugrahrzeuges und die zul Gesamtmasse des Zuges 3 500 kb nicht überschreiben.
--> nun darf ich nicht.!

Hm. Ich kann ja mal meinen Chef fragen, evtl zahlt er oder der Bund für Zivi ja den C1 oder besser den C1E führerschein...

mfg
DennisB
 
  • Fahren mit Anhänger Beitrag #9
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Trashman0815

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Original geschrieben von Dennis
Hi

Auszug aus der ersten *.pdf...

B) Karftfahrzeuge bis 3 500 kg mit Anhänger bis 750 kg oder mint Anhänger über 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Ugrahrzeuges und die zul Gesamtmasse des Zuges 3 500 kb nicht überschreiben.

Das ist nun aber zweideutig...Je nachdem, wie man nun klammer setzt...


B) Karftfahrzeuge bis 3 500 kg mit Anhänger bis 750 kg (oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Ugrahrzeuges und die zul Gesamtmasse des Zuges 3 500 kb nicht überschreiben.)
--> nun darf ich.

edit:
Gefahren werden können nur noch Kfz bis 3,5 t sowie Anhänger bis 750 kg. Zuslassig sind dadrübe HINAUS... also dafr ich doch????
B) Karftfahrzeuge bis 3 500 kg (mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg), sofern die zul. Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Ugrahrzeuges und die zul Gesamtmasse des Zuges 3 500 kb nicht überschreiben.
--> nun darf ich nicht.!

Hm. Ich kann ja mal meinen Chef fragen, evtl zahlt er oder der Bund für Zivi ja den C1 oder besser den C1E führerschein...

mfg
DennisB


Das ist ja eine ODER-Verknüpfung-also
Karftfahrzeuge (bis 3 500 kg mit Anhänger bis 750 kg) oder (mit Anhänger über 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Ugrahrzeuges und die zul Gesamtmasse des Zuges 3 500 kb nicht überschreiben).


Edit: Das Bundesamt zahlt 80% einer beruflichen Fortbildung-wenn Du zeigen kannst dass Du den Führerschein für deine Berufliche Zukunft brauchst geht das.
 
  • Fahren mit Anhänger Beitrag #10
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Dennis[B]

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Ich glaube, mein letztes Posting ist verloren gegangen.

Ich habe bei einer Fahrschule angerufen...

Bis 750 Kilo Anhänger dafr ich IMMER fahren. Egal wie schwer das Auto.

Über 750 Kilo muß der Anhänger leichter als das Auto sein unn ZUSAMMEN maximal 3,5 Tonnen.

Aber der Führerschein wird rund 2500 bis 3000 Euro kosten. Das ist mir glaube ich zu viel. Denn wenn der Bund für Zivi nur 700 Euro dazu zahlz...


mfg
DennisB
 
  • Fahren mit Anhänger Beitrag #11
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Karabik

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Ganz schön viel kohle für ein bisßchen anhänger:(
 
Thema:

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