Filesharing als Schweizer

Diskutiere Filesharing als Schweizer im Filesharing & One-Click-Hoster Forum im Bereich Internet & Telekomunikation Forum; hallo, Ich komme aus der Schweiz und es war mal so das wir alles runterladen können ohne eine Abmahnung befürchten zu müssen. Solange wir nichts...
  • Filesharing als Schweizer Beitrag #1
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Cyrix8

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hallo,

Ich komme aus der Schweiz und es war mal so das wir alles runterladen können ohne eine Abmahnung befürchten zu müssen. Solange wir nichts hochladen können wir bedenkenlos saugen. (Die Daten dürfen natürlich nur für den privaten gebrauch genutzt werden.

Ist dies immernoch so oder hat sich da was geändert?

Bitte nur Antworten wenn man was genaues weis. :)


danke, bb
 
  • Filesharing als Schweizer Beitrag #2
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Cyrix8

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so, nach 2 Wochen immernoch keine Antwort. Hoffe jemand kann doch noch eine Antwort geben.

:pleased:
 
  • Filesharing als Schweizer Beitrag #3
script-omega

script-omega

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Hallo Cyrix8 Ich kann dir leider keine Antwort geben aber das wird wahrscheinlich daran liegen das sich niemand mit dem Schweizer gesetzt hier auskennt und hier eigentlich fast nur Leute aus Deutschland sind würde dir gerne helfen aber da ich mich nicht auskenne kann ich dir auch nicht helfen

wirst bestimmt noch irgendwo ne Antwort finden

mfg script-omega
 
  • Filesharing als Schweizer Beitrag #4
Fakemac

Fakemac

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Die gewünschte definitive Antwort wird Dir wahrscheinlich auch deshalb niemand geben können, weil die Rechtslage im Bezug auf die Privat.kopie ähnlich unklar ist wie die in Deutschland. Auch in Deutschland geht man davon aus, dass der Nutzer nicht Filesharingdownloads als offensichtlich rechtswidrige Quelle sehen muss. Drum ist der Download erlaubt. Nach dem was ich zuletzt gehört habe (Mitte 2007) ist das in der Schweiz genauso. Auch hier liegen allerdings keine Urteile von Gerichten vor, so dass man nur mutmaßen kann was die Juristen vermuten wie das Gesetz auszulegen ist.

In Deutschland allerdings ändert sich das Gesetz 2008 dahingehen, dass die Kopie aus unrechtmäßig zum Download angebotenen Internetquellen verboten wird. Damit wird die Rechtslage in Deutschland für Downloader schlechter. In der Schweiz ändert sich das meines wissens (Stand Mitte 2007) aber nicht. Es bliebe damit in der Schweiz bei der unklaren Lage, bei der es aber eher so aussieht als sei der Download rechtens.

Der Upload ist illegal, weil der Uploader das Zurverfügungstellungsrecht nicht besitzt. Beim Upload gibt es zudem noch das Problem, dass vielen gar nicht klar ist, dass sie uploaden, weil die Programme das oft ohne dein zutun machen. Ob das zur Straflosigkeit führt ist in Deutschland als auch in der Schweiz umstritten. In Deutschland gibt es allerding bereits Urteile, die darauf hindeuten, dass der Upload - zumindest unter bestimmten Voraussetzungen - rechtswidrig ist.

Ich bin übrigens kein Jurist. Gebe daher nur weiter, was ich zu dem Thema bislang gelesen habe. Das ist daher völlig unverbindlich und keine Rechtsberatung.
 
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