Lemmy
verdienter Ex-Mod
Filesharing legal: Gerichtsentscheidung in Frankreich
Down- und Upload erstmals gerichtlich autorisiert
Bereits Anfang Dezember erging das Urteil, gestern wurde es veröffentlicht: ein französisches Gericht befand in einer Filesharingklage auf einen weiteren Freispruch. Premiere: nicht nur erkannte das Gericht die Wahrnehmung des Beschuldigten auf ***********n an, sondern autorisierte auch die beim Filesharing anfallenden Uploads.
Auf der Platte des Filesharers wurden 1875 mp3- und Videofiles, angeklagt wurde er für den Down- und Upload von 1212 Musiktiteln. Die Association des Audionautes übernahm die Verteidigung und konnte den Freispruch erwirken. Die klagende SCPP, der Verband der französischen Tonträgerindustrie kündigte eine Berufung an. Die ADA umfasst inzwischen über 6000 Mitglieder und organisiert mehr als 100 Personen, die in entsprechenden Gerichtsverfahren involviert sind. Auf weitere sechs Freisprüche in Filesharingverfahren kann die ADA inzwischen zurückblicken: überall berief sich die Verteidigung auf das Recht zur ***********. Vier Fälle endeten mit uneingeschränkten Freisprüchen, in zwei Fällen wurde nachträglich eine Gebühr für hochgeladene Titel erhoben: 20 bzw. 70 Cent. Zum Vergleich: die RIAA veranschlagt in den Klagen gegen US-amerikanische Filesharer pro angebotenem Track eine Schadenssumme von 750 Dollar.
Down- und Upload erstmals gerichtlich autorisiert
Bereits Anfang Dezember erging das Urteil, gestern wurde es veröffentlicht: ein französisches Gericht befand in einer Filesharingklage auf einen weiteren Freispruch. Premiere: nicht nur erkannte das Gericht die Wahrnehmung des Beschuldigten auf ***********n an, sondern autorisierte auch die beim Filesharing anfallenden Uploads.
Auf der Platte des Filesharers wurden 1875 mp3- und Videofiles, angeklagt wurde er für den Down- und Upload von 1212 Musiktiteln. Die Association des Audionautes übernahm die Verteidigung und konnte den Freispruch erwirken. Die klagende SCPP, der Verband der französischen Tonträgerindustrie kündigte eine Berufung an. Die ADA umfasst inzwischen über 6000 Mitglieder und organisiert mehr als 100 Personen, die in entsprechenden Gerichtsverfahren involviert sind. Auf weitere sechs Freisprüche in Filesharingverfahren kann die ADA inzwischen zurückblicken: überall berief sich die Verteidigung auf das Recht zur ***********. Vier Fälle endeten mit uneingeschränkten Freisprüchen, in zwei Fällen wurde nachträglich eine Gebühr für hochgeladene Titel erhoben: 20 bzw. 70 Cent. Zum Vergleich: die RIAA veranschlagt in den Klagen gegen US-amerikanische Filesharer pro angebotenem Track eine Schadenssumme von 750 Dollar.