Frage bezüglich Filesharing "nicht bekannter" Dateien

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charlie22

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Hallo.
Ich wollte fragen wie gefährlich das Filesharing von "nicht bekannten" Dateien ist, die illegal runtergeladen werden.
Ich weiss dass es bei Spielfilme, Musik, Spiele usw es nicht undenkbar ist "erwischt" zu werden und eine Mahnung zu bekommen.
Aber zum Beispiel wenn ich über Torrent irgend so ein Seminar runterlade über Guitarrespilen lernen oder so etwas, dass halt nur so einige hundert Leute weltweit kennen, ist es dann weniger gefährlich?

Müssen, damit man erwischt wird, die Leute die dich beim Filesharing erwischen die Dateien selber kennen? Wenn ja, wäre es nicht sehr unwahrscheinlich dass sie sich vornehmen so eine Datei erstmal absichtlich aufzuspüren?
Wenn ich mir z.B. ein Spielfilm auf portugiesich runterlade sind die Chancen da nicht sehr gering in Deutschland abgemahnt zu werden?

Ich finde dass man beim Filesharing mit Verantwortung handeln sollte, und ich bin jemand der eigentlich nur sehr wenig ladet. Aber dennoch habe ich Angst wegen so einer Datei Probleme zu bekommen.

Wenn sich jemand damit auskennt, wäre ich auf eine Antwort sehr dankbar.
 
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Lemmy

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Aber zum Beispiel wenn ich über Torrent irgend so ein Seminar runterlade über Guitarrespilen lernen oder so etwas, dass halt nur so einige hundert Leute weltweit kennen, ist es dann weniger gefährlich?
Vom Prinzip her hast du recht.Aber genau die unbekannte Software/Seminar wie auch immer könnte dennoch zu den Produkten gehören die Abgemahnt werden.
Müssen, damit man erwischt wird, die Leute die dich beim Filesharing erwischen die Dateien selber kennen? Wenn ja, wäre es nicht sehr unwahrscheinlich dass sie sich vornehmen so eine Datei erstmal absichtlich aufzuspüren?
Beispiel:
Wenn das Spiel "Counterstrike" abgemahnt wird, gehen die selbst auf torrent seiten und melden sich dort mit Torrent an und loggen den verkehr.
Bei Emule suchen die sich auch den Link für das Programm und loggen den kompletten verkehr wer wann und wo das dementsprechende spiel am ziehen und am uploaden ist. Selbst wenn jemand anderes den Namen geändert haben sollte und das spiel erneut shared bringt das auch nix, da jede datei genau 1 nen Hashwert hat.

Ich finde dass man beim Filesharing mit Verantwortung handeln sollte, und ich bin jemand der eigentlich nur sehr wenig ladet. Aber dennoch habe ich Angst wegen so einer Datei Probleme zu bekommen.
Sowas kann natürlich passieren, und dann muß man sich halt überlegen, ob man das Risiko eingeht oder auch nicht.


Es ist eher ne überlegung in welchen Netzwerken man noch Dateien gelegentlich mal saugt, um das Risiko selbst vermindern zu können.
 
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charlie22

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Vielen Dank, Lemmy!

Kann man dann zurecht sagen, dass je unbekannter die Datei ist (oder kleiner die Firma die den Inhalt der Datei/Produkt gemacht hat), desto sicherer ist es, auch wenn man nie 100% sicher sein kann?

Ich lade normalerweise nur bei rapidshare weil es ja das sicherste ist, aber es gibt halt so unbekanntere Sachen die ich nur bei torrents finde.
 
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Lemmy

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Kann man dann zurecht sagen, dass je unbekannter die Datei ist (oder kleiner die Firma die den Inhalt der Datei/Produkt gemacht hat), desto sicherer ist es, auch wenn man nie 100% sicher sein kann?

Ich lade normalerweise nur bei rapidshare weil es ja das sicherste ist, aber es gibt halt so unbekanntere Sachen die ich nur bei torrents finde.

Schon mal an andere Alternativen gedacht. Wo bist dato noch nicht geloggt wird.
Zum beispiel: Applejuice (ziemlich großes Netzwerk) und auch ziemlich schnell (läuft auf Creditbasis). ,

Mute, und noch ein paar andere Netzwerke die aber immer über Knotenpunkte arbeiten, und daher natürlich vom speed nicht ganz so schnell sind.

Alternativ wäre es auch nen stück sicherer, wenn man z.b. mit Proxy server arbeiten würde über torrent. Die möglichkeiten sind ja gegeben bei so ziemlich jedem Torrent Programm.

Gruß Lemmy
 
  • Frage bezüglich Filesharing "nicht bekannter" Dateien Beitrag #5
Websurfer

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villeicht da mal eine gute nach hier aus Krefeld:
Im Streit um den Tausch von Film-, Musik- und anderen Dateien im Internet hat das Landgericht Krefeld ein wegweisendes Machtwort gesprochen. Es verbot der Staatsanwaltschaft dort, ihre Strafverfahrensakten mit Personalien und Adressen ermittelter Tauschbörsenteilnehmer an Anwälte herauszugeben, die dann die ausfindig gemachten Personen teuer abmahnen.
Ein Anwalt aus Hamburg hatte bei der Krefelder Staatsanwaltschaft Anzeigen erstattet – sechs Musikhersteller sahen in Tauschbörsen („Filesharing“) ihr Urheberrecht verletzt. Die Strafverfolger ermittelten über die Deutsche Telekom AG denn auch die erforderlichen Verbindungsdaten, die vom PC ins Internet führen („IP-Adressen”) und gewährte dem Anwalt Einsicht in die Akten.
Die Spur führte zu einer Gesellschaft in Krefeld, die sich aber heftig wehrte und letzlich erfolgreich gegen die Akteneinsicht klagte. Das Verhalten der Staatsanwaltschaft war „rechtswidrig“, befindet 1. große Strafkammer des Landgerichts. Die Behörde habe nicht abgewägt: Wessen Interesse hat Vorrang – das der angeblich verletzten Musikhersteller oder das der amtlich verpetzten Firma?
Letzteres, so steht es im Beschluss. Denn schließlich sei das Grundrecht der Krefelder Firma auf informationelle Selbstbestimmung berüht worden. Der Geschäftsführer hatte keine Möglichkeit sich zu entlasten – etwa mit der Auskunft, er selbst sei nicht am PC gewesen und habe seine Mitarbeiter ausreichend kontrolliert.
Nach diesem Beschluss bleiben künftig die Ermittlungsakten für Dritte geschlossen. (pbd).
(Landgericht Krefeld 21 AR 2/08)
Quelle
http://www.lawblog.de/index.php/arc...krefeld-untersagt-weitergabe-von-nutzerdaten/
 
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