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Riesenzaubermaus
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hallöchen, ich mal wieder...
ich habe mir vor ca. 3 monaten auf einem Autoverwertungshof einen neuen/gebrauchten, also einen gebrauchten, einbauen lassen. nun ist dieser wieder kaput. schließlich habe ich für den einbau und das teil bezahlt und möchte wissen ob ich darauf einen garantieanspruch habe... nach neuem gesetz glaube ich ja... oder?
ich habe mir vor ca. 3 monaten auf einem Autoverwertungshof einen neuen/gebrauchten, also einen gebrauchten, einbauen lassen. nun ist dieser wieder kaput. schließlich habe ich für den einbau und das teil bezahlt und möchte wissen ob ich darauf einen garantieanspruch habe... nach neuem gesetz glaube ich ja... oder?